Warmmiete bei ALG2?

6 Antworten

Wenn ihr, du und dein Freund, eine Wohnung als Bedarfsgemeinschaft mieten wollt, muss ein Mitangebot durch den Vermieter an euch übergeben werden, das die m², Grundmiete und Betriebskosten ohne Heizkosten und die Heizkosten extra enthält. Das JC entscheidet dann, ob die Bedingungen realisierbar sind.

LNMAR 
Fragesteller
 09.08.2022, 14:06

Das ist mir bekannt,haben wir auch. Meine Frage war ob jemand weiß wie hoch die Warmmiete sein darf

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Gerhart  09.08.2022, 14:43
@LNMAR

Es gibt hier keine Höhe der Warmiete sondern nur eine "Bruttokaltmiete" im Verständnis des JC und die Heizkosten - zusammen die Kosten der Unterkunft. Und dass kenn mit Sicherheit keiner hier, weil du die Stadt nicht nennst.

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Hi,

Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich wieviel bezahlt wird.

Wohne zb in einer vergleichbar großen Wohnung für 600,- EUR warm. Dagegen wäre eure teuer, aber in unserer Stadt sind die Mietpreise auch nicht so hoch was zb in Düsseldorf ganz anders aussieht.

Da ihr vom Amt quasi mit anhängig seit erstmal, wäre es gut wenn ihr auch auf das Warmwasser achtet, denn geht das über Strom müsst ihr das aus eigener Tasche zahlen, während das Warmwasser über Gas übernommen wird.

Ich würde vorher auch mal durchrechnen ob ihr mit 2 Haushalten nicht besser wegkommt, das ALG 2 könnte angerechnet werden zb.

Beachtet auch das bis zum 27. Lebensjahr die Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, sprich das Amt verweigert dann die zahlung wenn die Eltern euch finanziell unterstützen könnten.

LNMAR 
Fragesteller
 09.08.2022, 14:08

Bis zum 27 Lebensjahr ist doch aber nur wenn studiert oder zu Schule gegangen wird oder?

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Wenn die Brutto-Kaltmiete (KM + Nebenkosten OHNE Heizkosten!) im Rahmen der übernahmefähigen Unterkunftskosten liegt, ist der Rest eigentlich irrelevant, denn den zahlt ihr selbst.

Verbieten dürfen die euch einen Umzug aber ohnehin nicht - die können nur sagen "nö, wir übernehmen die Bruttokaltmiete nicht und die Umzugskosten ebenfalls nicht also seht zu, wie ihr das aus eigener Tasche alles bezahlt bekommt."

Edit: Ach und noch was! Wenn du etwas vom JC wissen möchtest, dann mach das am besten offiziell und in schriftlicher Form. Stelle einen Antrag aus Auskunft gem. § 15, SGB I (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/15.html).

Wenn die euch dann nämlich wirres oder widersprüchiges Zeug antworten, mit dem ihr nichts anfangen könnt, habt ihr schwarz auf weiß, dass ihr nicht korrekt beraten wurdet und habt (für den Fall, dass das JC euch einen Strick aus den Falschinformationen oder euren daraus resultierenden Handlungen drehen will) alles, was ihr braucht, um einen Anwalt aufsuchen zu können, sofern ihr soweit gehen würdet.

Was ich z NRW finde ist das die Kaltmiete die Nebenkosten aber nicht die Heizung beinhaltet.

Ihr seit mit 661,20 über den 539,2 kalt.

Gruß

DietmarBakel  09.08.2022, 13:24

Falsch (auch in NRW)

ALG2-Warmmiete ist immer Kaltmiete + Nebenkosten, ohne Heizung

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LNMAR 
Fragesteller
 09.08.2022, 14:11

Kaltmiete ist wie oben geschrieben 524,40€... Wie kommst du auf deine Summen?

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Erfragt die sog. Angemessenheitskriterien für eine gemeinsame Wohnung papierschriftlich beim zuständigen Jobcenter (Wohnort der gemeinsamen Wohnung).