Jobcenter Wohnung bezahlen? Hilfe

8 Antworten

Ich verstehe das so, daß das Jobcenter Dir schon eine (wenn auch evvtl. mündliche) Zusage gegeben hat, daß Du als unter 25-jähriger eine eigene Wohnung beziehen kannst und die Kosten übernommen werden.

Es gibt hier Spielraum - wenn die Gesamtkosten nicht außerhalb des Rahmens liegen dürfte das kein Problem sein - vor Vertragsabschluß nochmals mit dem Jobcenter Rücksprache halten.

Solange du unter der angegebenen Grenze bleibst und die Neben / Heizkosten auch noch passen,sollte es normalerweise keine Probleme wegen den 5 qm mehr geben !

Das Jobcenter hat dann eh nichts mehr mit dir zu tun,wenn die Ausbildung nicht übers Jobcenter läuft. Dann musst du erst einmal Unterhalt von deinen Eltern fordern und gleichzeitig BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen,die prüfen dann die Leistungsfähigkeit deiner Eltern,also ihr Einkommen.

Sind sie nicht leistungsfähig und du kannst deinen Unterhalt mit deinem Nettoeinkommen + Kindergeld nicht bestreiten,dann steht dir noch BAB - zu.

Im Notfall kannst du dann noch einen Antrag beim zuständigen Jobcenter auf einen Mietzuschuss stellen,wenn dein anrechenbares Einkommen inkl.Kindergeld und ggf.BAB - nicht reicht,deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu decken.

Dann würden diese ungedeckten Kosten ggf.vom Jobcenter übernommen,diese Leistung zählt dann nicht als ALG - 2.

Frag beim Jobcenter nach. Heutezutage ist es so, dass die qm Zahl nicht so hoch bewertet wird wie die Kosten. Man beisst sich nicht mehr so an den qm fest. Geh einfach schnellstens dort hin und frag, ob sie dir die Zustimmung fuer die Wohung erteilen, bevor sie weg ist.

Du bekommst keine Sozialhilfe und kein ALO 2, weil du Ausbildungsvergütung erhätst und bei sozial schwachen Eltern, die ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen können, BAB.

isomatte  08.07.2014, 15:23

Noch erhält er nichts und das ist ausschlaggebend,der Umzug ist wegen der Ausbildung erforderlich,deshalb hat er auch die Zusage zur Kostenübernahme bekommen,weil die Eltern dieses nicht leisten können !

Zudem würde ihm sogar eine Erstausstattung der Wohnung zustehen und ggf.ein zinsloses Darlehn für die Kaution der Wohnung.

Unterhalt werden die Eltern nicht leisten können,sonst hätte er die Zusage zur Kostenübernahme nicht bekommen,das hätten die Eltern sonst zahlen müssen.

BAB - kann er erst beantragen,wenn er in der Wohnung angemeldet ist und erst dann greift der Leistungsausschluss.

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wieso gehst du zum Jobcenter wenn du eine Ausbildung anfängst , was haben die denn damit zu tun ?.................du hast dann ab September deine Ausbildungsvergütung , dein Kindergeld und für den Rest müssen deine Eltern aufkommen .............oder hast du keine Eltern mehr ? wo wohnst du denn jetzt ?