Da es tatsächlich kein Unfall war, hat auch die Unfallversicherung damit rein gar nichts zu tun. Wenn, dann müsste man sich an den Chiropraktiker halten...

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Umzug ALG2 in "unangemessene" Wohnung

Morgen,

bin grad bei der Suche nach Antworten auf Ihre Seite gestoßen und fand sie direkt sehr sympathisch. Da dachte ich, dass ich mich mit einer konkreten Frage an sie wenden kann und wäre Ihnen für jede Hilfe dankbar.

Ich wohne bis zum 01.06 noch in Aachen ziehe jedoch dann nach Köln-Kalk. Habe Montag einen Mietvertrag unterschrieben ohne "Erlaubnis" des Jobcenters, Konsequenzen wie keine Übernahme der Umzugskosten und keine Kautionszahlung muss ich in Kauf nehmen. Ich wohne momentan mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person zusammen und die Warmmiete der jetzigen Wohnung beträgt 414 Euro für 50qm.

Die Miete der neuen Wohnung (in der ich wieder mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person wohnen werde) beträgt 490 Euro für 33qm. Hoher Quadratmeterpreis, das ist mir klar aber es gibt einen eigenen 70qm großen Garten und ich war froh überhaupt als Erwerbsloser die Zusage für eine Wohnung zu bekommen.

Meines Wissens nach übernimmt das Jobcenter wegen des unerlaubten Umzuges nur die für die bisherige Wohnung anfallenden Kosten (in meinem Fall 207 Euro als Einzelperson).

Die Differenz würde ich dann aus meinem Regelsatz erbringen.

Nun zu meiner Frage:

Was würde das Jobcenter in meinem Fall tatsächlich zahlen? Die bisherigen 207 Euro? Das wäre noch in Ordnung. Rechne ich jedoch die 33qm x 8,25 komm ich auf 272,25 Euro und geteilt durch zwei auf 136,12 Euro. Könnte es schlimmstenfalls passieren, dass ich nur 136,12 Euro bekomme und die Differenz selbst tragen muss?

Entschuldigen Sie bitte, falls das Anliegen nicht komplett transparent formuliert ist.

Über eine Antwort die mir ein bisschen Klarheit würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und liebe Grüße.

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Das Amt muss die für Köln gültigen angemessenen Kosten der Unterkunft ohne Wenn und Aber zahlen. Eine rechtliche handhabe, auf die Kosten der bisherigen Wohnung zu verweisen, hat das Amt rechtlich beanstandungsfrei nur bei einem Umzug innerhalb einer Stadt, nicht jedoch bei einem Umzug in eine andere Stadt. Umzugskosten muss das Amt natürlich ebensowenig tragen wie die kaution. Für die kaution käme aber ein Darlehen in Betracht, welches man monatlich abstottert.

Die Kosten der Wohnung werden logischerweise durch 2 geteilt. Das Amt übernimmt also nur die Hälfte, da ja eine weitere Person dort wohnt, die keinen ALG 2 Anspruch hat.

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Ich kenne das als Hawala-banking. In Deutschland ist das wegen der Geldwäschegefahr ohne Genehmigung verboten und sogar strafbar.

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Ja. Allerdings muss diese Aufsichtsführung auch tatsächlich möglich sein. Passiert irgendein Blödsinn, ist man hält man ansonsten auch schnell mal den Kopf hin wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

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Kein Komma. Es gibt dafür auch keine Regel, die das abdecken würde. Mal schauen, ob ich mich widerlegen kann... :-)

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Dir ist keinerlei Schaden durch deine Mutter entstanden. Du hast doch völlig freiwillig auf deine Ansprüche verzichtet. Ferner sehe ich auch nicht, dass sie den Hausverkauf nicht betreibt. Das dauert nunmal, wenn man sich nicht gleich vom ersten Angebot über den Tisch ziehen lassen möchte.


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BAföG Verlängerung trotz Leistungsnachweis

Hallo, ich und meine Frau studieren im 6. Semester. Wir wollen beide um 2 Semester verlängern und nun ist die Frage, ob das mit dem BAföG klappt?

Meine Frau war im 4. Semester schwanger und hat im 5./6. Semester das Kind betreut und nebenbei studiert. Damit würden ihr an sich 2 Semester Verlängerung für das BAföG zustehen (1 für Schwangerschaft, 1 für Betreuung des jetzt einjährigen Kindes). Nur das Problem ist, dass wir dennoch den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester abgegeben haben und somit die Schwangerschaft nicht mehr als Beeinträchtigung des Studiums zählt, oder? Allerdings hat es sie beeinträchtigt, da sie seid der Schwangerschaft immer nur 3 (oder 4) von 6 Modulen belegen konnte, also ca. die Hälfte. Ist es möglich, dass sie das BAföG um 2 Semester verlängert bekommt? Schneller kann sie nicht fertig werden!

Bei mir ist es ähnlich. Ich will auch um 2 Semester verlängern und habe aufgrund von 2-jähriger Arbeit im Studierendenrat (3./4. Semester: stellv. Studierendensprecher und 5./6. Semester: Vertreter für mein Studiengang im Fachbereich) theoretisch auch Gründe für eine Verlängerung um 2 Semester. Auch ich habe aber den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester abgegeben, obwohl ich noch nicht alle Leistungsnachweise abgeschlossen hatte (allerdings alle Module belegt). Für das letzte Jahr müsste ich dann also eigentlich eine Verlängerung um 1 Semester bekommen, aber auch für das erste Jahr meiner Gremienarbeit? Auch ich benötige zwingend noch 2 Semester. Zwar könnte ich u. U. alles auch in einem Semester schaffen, doch werden 2 Kurse nur im SS angeboten.

Wer kann mir helfen? Vielen Dank!

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Diskutier das doch mit dem BaföG-Amt! Die werden wissen, was möglich ist und was nicht. Zu meiner Zeit gab es für gremienmitarbeit maximal 1 Semester Verlängerung...

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In der Probezeit ist alles, was dem Chef substantiell missfällt, ein Kündigungsgrund...

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Ja. Du sagst dem einen einfach ab und meldest dich auf dem gewünschten einfach an.

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Das wissen die konsularischen Vertretungen Thailands. Von wo er nach Thailand reist, interessiert kein Aas. Interessant ist nur, welche VISA-Pflichten für Russen für die Einreise nach Thailand gelten.

Da soll er sich entweder bei den Thailändern informieren oder auf der homepage des russischen Außenministeriums.

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Vermutlich liest du nur literarische Texte. Vermutlich überhaupt keine Tageszeitung oder wissenschaftliche oder politische Kontroversen. Soverfügst du vielleicht über einen großen Wortschatz, aber vermutlich hapert es bei dir an analytischen Fähigkeiten bezüglich Textverständnis und -darstellung. "Analytisches Deutsch" aber erlernt man am zwanglosesten durch regelmäßige Tageszeitungslektüre bzw. Lektüre analytischer, argumentierender Texte.

Weiter solltest du dir bezogen auf die Klassenarbeiten sehr gründlich klarmachen, was da für euch Zielstellung ist. Welche Art von Texten ihr da produzieren solt und was für die typisch und charakteristisch ist.

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Also bist du über 18...

Ja, dann kannst du ausziehen von zu hause. BAB gibt es aber nur dann, wenn deinegrundsätzlich zu Unterhalt verpflichteten Eltern wirtschaftlich nicht unterhaltsfähig sind. Deren Verpflichtng beläuft sich auf 670 - Kindrgeld und Azubiverdienst + 90 Euro...

Sollten deine Eltern nicht zahlen können, käme BAB nur dann in Betracht, wenn du einen Untermietvertrag vorlegst.

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Ja, Industrialisierung und Imperialismus würden zeitlogisch sicher unbestritten dazugehören. Ansonsten ist das natürlich en sehr abstrakter und hochgradig interpretationsbedürftiger begriff. Das gilt umso mehr für den Begriff der Postmoderne, der weniger eine anerkante historische Epochalisierung darstellt als vielmehr eine politisch intendierte Kitik am Moderne-Begriff.

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Das kannst du in der Versetzungsordnung für bayrische Schule nachlesen... Vermutlich bleibst du damit aber sitzen bzw. musst in eine nachprüfung.

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Woran soll man die denn erkennen, wenn man sie auf der Straße sieht?

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