Wenn du dem JC nicht bescheid gibst, zahlen sie keine Kaution und ggf. kein Darlehn bei Energieschulden. Die Mietobergrenze ist irrelevant. Es gilt die für die Kommune geltende und vom JC festgelegte Obergrenze.

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Nein.

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Naja, es gibt auch Menschen die mit SB 100 arbeiten. Wenn du vom Jobcenter Geld möchtest, musst du da deinen Gesundheitszustand komplett offenbaren. Da geht kein Weg dran vorbei. Wer Geld von Agentur oder JC will, muss dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. So stehts im Gesetz. Wenn du nicht kannst, dann muss sich eine andere Geldquelle auftun.

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Das Jobcenter wird einem unbezahlten Praktikum in dieser Länge nicht zustimmen. Darf es auch nicht. Wer vom JC leben will, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

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Ob du einen guten Job oder Chance auf ein höheres Gehalt hast, hast ausschließlich DU SELBST in der Hand.

Wenn du in der Schule gerlernt und dich nicht wie ein Lappen verhalten hast, dann hast du einen Abschluss und kannst eine Ausbildung beginnen.

Wenn du aber nur schlechte Enstcheidungen getroffen hast und unbedingt Fachlagerist werden willst, dann wirst du nichts verdienen.

Jeder ist seines Glückes Schmied - das scheinst du nicht begreifen zu wollen.

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Es gibt die Möglichkeit aus dem Vermittlungsbudget (VB) Geld zu erhalten (hier muss man kreativ sein, meistens läuft das unter "Unterstützung der Persönlichkeit"). Ansonsten über den AVGS (hier ein Coaching) beantragen dass dann den Bedarf feststellt. Natürlich muss der Wille zur Arbeitsaufnahme REAL und nciht vorgeschoben sein. Ist der SB davon überzeugt, kann das so funktionieren.

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Vor allem wenn du gefördert wirst ist ein eigenständige Abbruch Gift! Erstmal solltest du mit dem JC sprechen. Aber auch mit der AG. Wenn du das Gespräch vorher nicht suchen solltest, dann kann das durchaus KOnsequenzen haben. In diesem Fall wäre die Förderung des FC hinfällig und würde zurückgefordert.

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Du solltest lernen Verantwortung zu übernehmen. Gerade wenn du jetzt schon das zweite Kidn bekommst und scheinbar kein Mann an deiner Seite ist der Unterhalt zahlt.

Du wirst bis auf weiteres vom Amt leben und deine Kidner auch. Umso wichtiger ist da natürlich eine gute Äzusammenarbeit und das Einhalten von Fristen.

Die Leistungen werden unmittelbar nach Vorlage der Bescheinigung wieder aufgenommen, da musst du dir keine Sorgen machen.

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Könnt ihr nicht Arbeit aufnehmen und eure Schuld begleichen?

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Du willst also Geld vom Amt für Miete und Nahrung und Deinen Arbeitslohn als Taschengeld oben drauf? Nein!

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Zuflussprinzip bei ALG I Bezug, Definitionsfrage?

Hallo Community,

ich befinde mich zzt im Alg I Bezug, nachdem mein vorheriger Vertrag aufgrund der wirtschaftlichen Situation leider nicht verlängert werden konnte.

Der Bezug genügt für mich zum Leben, ich bewerbe mich fleißig, dahingehend kein Problem.

Ich habe allerdings ab dem kommenden Semester einen Lehrauftrag in einem geisteswissenschaftlichen Fach in der Höhe von 2SWS. Dieser Lehrauftrag wird mir pro Stunde mit 40€ vergütet, allerdings in Höhe von maximal 2 Stunden die Woche (demnach 80€). Diese Vergütung wird mir allerdings vorbehaltlich der Mittel nach dem Semester ausgezahlt, weswegen ich den Lehrauftrag protokolliere und dieses Protokoll voraussichtlich im April über meinen Vorgesetzten (Lehrstuhlinhaber) an das Dekanat weiterleite.

Nun hat mir meine (sehr nette) Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich diese Vergütung wöchentlich (fiktiv) beim Arbeitsamt angeben müsse, damit dahingehend mein ALG I gesenkt wird, da hier das Zuflussprinzip greifen würde.

Ich war der Ansicht, dass das Zuflussprinzip jedoch erst greift, wenn ich über das Geld verfügen kann? Also im April 2020 (oder später, je nachdem wie schnell die Auszahlung funktioniert). Zumal es eben sein könnte, dass die Mittel zur Bezahlung nicht vorhanden sind. (Den Lehrauftrag nehme ich primär wahr, weil es akademisch sinnvoll ist und mich im Rahmen meiner Promotion weiterbringt).

Hatte jemand bereits ein ähnliches Problem?

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Wenn du (auch nur aufstockend) vom JC Leistungen bekommst ist die Aussage korrekt. Wenn du ausschließlich Alg der agentur bekommst, dann mMn nicht.

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Nein

Ich sehe ihren Preis bei 150€ für die Dienstleistung. Aber da sie lt. Eigenwerbung, auch Menschen mit geistigem Handicap bedient, ist das wohl gerechtfertigt.

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Du benötigst Hilfe und Struktur? Welche ausbildung / Arbeit hast du? Da eine vernünftige Grundlag ezu haben würde helfen, einen guten Rat in Bezug auf das Vorgehen zu geben.

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Kannst du Sie aushalten, oder bist du im Leistungsbezug SGB II?

Wenn Leistungen bezogen werden: Schnell Arbeit suchen, sonst wird es sehr unangenehm.

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Wie überzeuge ich meine Eltern zum Schüleraustausch?

Hallo 👋

Ich möchte gerne im Sommer 2021 für 1 Jahr ein Schüleraustausch machen nach Kanada,Neuseeland oder in die USA. Meine Eltern wissen schon seid langem von meinem Wunsch 1 Jahr im Ausland zur Schule zu gehen. Dennoch stellen sie sich völlig quer :( Folgende Argumente gegen einen Schüleraustausch haben mir meine Eltern genannt:

Der Sohn von Bekannten von uns war nämlich auch in den USA und meine Mum meint, dass ihr seine Persönlichkeitsentwicklung nicht gefallen hat. Ich kenne diesen Jungen auch und kann ganz ehrlich sagen, dass er sich stark verändert hat. Vorher war er schüchtern aber dennoch freundlich. Heutzutage ist er selbstbewusster aber nicht egoistisch. Er ist hilfbereit und geht gerne offen und freundlich auf Menschen zu. Er strahl etwas Positives aus.Auch seine Eltern ,,lieben‘‘ seine Entwicklung. Jeder den ich kenne, der diesen Jungen auch gekannt hat, sagt er hat sich positiv entwickelt. Und ich denke das auch.

Meine Eltern meinten, sie haben Angst ich würde mich verändern. Sie haben auch Angst, dass ich mich ins Positive verändern kann. Aber zu einem Schüleraustausch gehört meiner Meinung nach (meistens aber nicht immer) eine persönliche Weiterentwicklung dazu.Darüber hinaus verändere ich mich im Laufe der Zeit auch hier in Deutschland weiter.

Zudem sagen meine Eltern, sie wollen es nicht in der Schulzeit. Ich solle erst nach dem Abitur ins Ausland gehen. Für mich ist aber der Unterschied bei einem Schüleraustausch gehe ich dort zur Schule. Nach der Schule müsste ich bspw Work and Travel machen. Außerdem würde ich gerne Englisch im Abitur machen und dazu wäre es von Vorteil wenn ich dafür 1 Jahr in einem englischsprachigen Land leben würde. Meine Eltern sagten mir, ich würde wenn ich wieder nach Hause komme nach einem Jahr, in der Schule nicht mehr mitkommen usw. Dazu muss ich aber sagen, dass ich freiwillig das Jahr wiederholen würde. Also ich würde nach der 10.Klasse in Ausland gehen und nach einem Jar mit der 11.Klasse weitermachen. Zudem hab ich echt gute Noten (letzter Notendurchschnitt war 1,28:)) und meine Eltern denken aber ich würde das alles nicht schaffen. Ich liebe es aber mich zu organisieren und meine Eltern loben mich zB auch dafür dass ich so selbständig vieles organisiere , aber sie meinen dafür wäre ich zu schlecht organisiert.

Außerdem war ich schon einmal auf Sprachreise und das gefiel mir überaus gut.Mein größter Wunsch, so wie für manche eine Teilnahme bei Olympia wäre, ist meiner 1 Jahr ins Ausland zu gehen. Ich weiß ja auch ,dass ein Auslandsjahr möglich wäre zB von der Finanzierung her wäre es kein Probelm, haben auch mein Eltern gesagt. Also wir haben finanziell die Möglichkeit und ich habe die Zeit, die Neugier, den Respekt, die Disziplin,... für ein Auslandsjahr.

Ich bitte um Hilfe. Wie kann ich meine Eltern überzeugen?

Viele Gespräche, die ich versucht habe auf sachlicher, emotionaler oder faktischen Ebene zu führen, sind gescheitert.

Ich bin ziemlich ratlos, werde aber nicht so schnell aufgeben!

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Frag sie offen und ehrlich, ob es vielleicht finanzielle Hinderungsgründe gibt. Die von dir aufgezählten Punkten sind, da gebe ich dir völlig recht, irgendwie vorgeschoben.

Ich wünsche dir dass du es schaffst!

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Wenn man mit 18 volljährig ist, sollte man auch für sich selbst sorgen. Warum sollten wildfremde Menschen dir deine Wohnung finanzieren?

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Naja, wer als gelernter Koch nach dem Arbeitslosengeld noch immer arbeitslos ist, der hat ganz andere Problemlagen. Warum findest du nichts?

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