Wenn du dem JC nicht bescheid gibst, zahlen sie keine Kaution und ggf. kein Darlehn bei Energieschulden. Die Mietobergrenze ist irrelevant. Es gilt die für die Kommune geltende und vom JC festgelegte Obergrenze.
Nur, wenn er dich schwarz bezahlt
Nein.
Naja, es gibt auch Menschen die mit SB 100 arbeiten. Wenn du vom Jobcenter Geld möchtest, musst du da deinen Gesundheitszustand komplett offenbaren. Da geht kein Weg dran vorbei. Wer Geld von Agentur oder JC will, muss dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. So stehts im Gesetz. Wenn du nicht kannst, dann muss sich eine andere Geldquelle auftun.
Das Jobcenter wird einem unbezahlten Praktikum in dieser Länge nicht zustimmen. Darf es auch nicht. Wer vom JC leben will, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Kannst du von dem Geld deine Wohnung und dein Essen zahlen? Dann bist du raus!
Ob du einen guten Job oder Chance auf ein höheres Gehalt hast, hast ausschließlich DU SELBST in der Hand.
Wenn du in der Schule gerlernt und dich nicht wie ein Lappen verhalten hast, dann hast du einen Abschluss und kannst eine Ausbildung beginnen.
Wenn du aber nur schlechte Enstcheidungen getroffen hast und unbedingt Fachlagerist werden willst, dann wirst du nichts verdienen.
Jeder ist seines Glückes Schmied - das scheinst du nicht begreifen zu wollen.
Es gibt die Möglichkeit aus dem Vermittlungsbudget (VB) Geld zu erhalten (hier muss man kreativ sein, meistens läuft das unter "Unterstützung der Persönlichkeit"). Ansonsten über den AVGS (hier ein Coaching) beantragen dass dann den Bedarf feststellt. Natürlich muss der Wille zur Arbeitsaufnahme REAL und nciht vorgeschoben sein. Ist der SB davon überzeugt, kann das so funktionieren.
Vor allem wenn du gefördert wirst ist ein eigenständige Abbruch Gift! Erstmal solltest du mit dem JC sprechen. Aber auch mit der AG. Wenn du das Gespräch vorher nicht suchen solltest, dann kann das durchaus KOnsequenzen haben. In diesem Fall wäre die Förderung des FC hinfällig und würde zurückgefordert.
Du solltest lernen Verantwortung zu übernehmen. Gerade wenn du jetzt schon das zweite Kidn bekommst und scheinbar kein Mann an deiner Seite ist der Unterhalt zahlt.
Du wirst bis auf weiteres vom Amt leben und deine Kidner auch. Umso wichtiger ist da natürlich eine gute Äzusammenarbeit und das Einhalten von Fristen.
Die Leistungen werden unmittelbar nach Vorlage der Bescheinigung wieder aufgenommen, da musst du dir keine Sorgen machen.
Könnt ihr nicht Arbeit aufnehmen und eure Schuld begleichen?
Du willst also Geld vom Amt für Miete und Nahrung und Deinen Arbeitslohn als Taschengeld oben drauf? Nein!
Wenn du (auch nur aufstockend) vom JC Leistungen bekommst ist die Aussage korrekt. Wenn du ausschließlich Alg der agentur bekommst, dann mMn nicht.
Ich sehe ihren Preis bei 150€ für die Dienstleistung. Aber da sie lt. Eigenwerbung, auch Menschen mit geistigem Handicap bedient, ist das wohl gerechtfertigt.
Nein, sofern er alsbald fertigstudiert hat. Ist das absehbar? Arbeitgeber werden sich fragen, ob er nur 20 Semester studiert hat, wenn ja warum? Es kann gute Gründe geben.
Oder hat er ggf. das Abitur auf dem 2. bildungsweg nachgeholt? Es gibt verschiedene Szenarien die ein AG auch positiv bewerten würde.
Du benötigst Hilfe und Struktur? Welche ausbildung / Arbeit hast du? Da eine vernünftige Grundlag ezu haben würde helfen, einen guten Rat in Bezug auf das Vorgehen zu geben.
Kannst du Sie aushalten, oder bist du im Leistungsbezug SGB II?
Wenn Leistungen bezogen werden: Schnell Arbeit suchen, sonst wird es sehr unangenehm.
Frag sie offen und ehrlich, ob es vielleicht finanzielle Hinderungsgründe gibt. Die von dir aufgezählten Punkten sind, da gebe ich dir völlig recht, irgendwie vorgeschoben.
Ich wünsche dir dass du es schaffst!
Wenn man mit 18 volljährig ist, sollte man auch für sich selbst sorgen. Warum sollten wildfremde Menschen dir deine Wohnung finanzieren?
Naja, wer als gelernter Koch nach dem Arbeitslosengeld noch immer arbeitslos ist, der hat ganz andere Problemlagen. Warum findest du nichts?