In der Umschulung, neue wohnung?

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Erstmal must du zum wohnungsamt und dort einen wohnberechtiegungsschein beantragen und dort kanst du auch wie im jobcenter nach den bediengungen für eine sozialwohnung Fragen diese dürfen meistens nicht überschriten werden zb eine einzelperson hat ein anspruch auf 45 q2meter aber manchmal gehen auch 50q2meter aber bevor du umziehst must du denmietvertrag vor unterschrift vorlegen und Absegnen lassen außerdem was an umzugskosten genemiegt werden bzw auchj ob es geld für den erst bezug gibt zb 1000€ die schnell für herd/kühlschrank/waschmaschine und küche drauf geht wen man sparsam ist du hast dan anspruch auf ergänzendes hartz4 Aber las dir schriftlich geben das deine wohnung verkauft wird.Den dan muß ein umzug zugestimmt werden.

Ja natürlich kannst Du in eine geförderte Wohnung ziehen. Du muss nur genau wissen, welche Begrenzungen dafür angegeben sind. So darf die Quadratmeterzahl und der Mietpreis nicht höher sein, als von AA angegeben. Sie müssten in AA nachfragen. Ich kenne die Grenzen bei einer Person nicht - nur bei 2 Personen.

Wieso hast Du mit Deinen Eltern keinen Mietvertrag? - Weil die dann Mieteinnahmen hätten, die sie versteuern müssten?

Wieviel Du zusätzlich für eine Wohnung bekommst, wird man Dir bei der Agentur sicherlich verraten.

Es nützt ja nichts, sich hinzusetzen und sich zu bedauern. Schau dir schon mal Wohnungen an und geh dann mit den Angeboten, die in Frage kommen, zur Agentur. Da hilft man Dir dann schon weiter.

Du kannst zu deinem ALG 1 möglicherweise aufstockendes ALG 2 beantragen, wenn deine ALG 1 nicht für die Finanzierung einer eigenen neuen Wonung aureicht.

Dabei bist du aber gebunden an eine genehmigung zur Anmietung der neuen Wohnung durch das Jobcenter. Schließlich müssen die nicht jede Wohnung zahlen, sondern nur eine, die sich im "angemessenen Rahmen" bewegt. Bzw. sich an deren Kosten beteiligen.

ich habe einen Mietvertrag, aber da war ich anscheinend zu gutgläubig zu glauben das ich meinen eltern das geld so gebe und die mich auf unbestimmte zeit dort wohnen kann.wusste bisher nicht das ich da evtl. auch gefördert werden kann. Also zu mir nochmal, ich bin gescheiden und habe einn 5 jährigen sohn der 14 tägig bei mir ist.