ALG2 auf falsches Konto überwiesen?
Ich sollte diesen Monat zum Ersten mal ALG2 bekommen am Ersten. Es kam nichts an. So rief ich meine Sachbearbeiterin an und wir gingen die IBAN durch. Leider war es die Kontonummer die ich vor 10 Jahren genutzt habe. Ich habe aber im Antrag meine aktuelle Kontonummer angegeben. Sie hat wohl einfach die Nummer von vor 10 Jahren im PC übernommen. Jetzt meint sie, sie müsse das ALG2 erstmal vom alten, falschen Konto zurückbuchen. Erst wenn das Geld zurück ist, könnte ich es bekommen. Das kann etwas dauern. Jetzt hab ich meine Sachen nicht bezahlen können (Strom, Gas, Miete usw.) Meiner Meinung nach liegt der Fehler beim Jobcenter und ich hab mit dem Vorgang des Zurückbuchens wenig zu tun. Warum bekomme ich nicht eine neue Auszahlung und sie kümmern sich nebenbei um die Rückbuchung? So hätte ich wenigstens jetzt Geld um meine Sachen zu bezahlen.
Hast du denn dieses alte Konto noch, oder hat dies nun eine andere Person?
Hat diese andere Person etwas mit dir zu tun?
Ich hab da seit 8 Jahren kein Konto mehr. Wenn die Nummer neu vergeben wurde, hat das geld wohl jemand anderes bekommen.
7 Antworten
Jetzt meint sie, sie müsse das ALG2 erstmal vom alten, falschen Konto zurückbuchen. Erst wenn das Geld zurück ist, könnte ich es bekommen. Das kann etwas dauern.
Das ist blanker Unsinn. Dass falsch überwiesen ist, dürfte ein Problem des Jobzenters sein, aber nicht deines. Dir steht das Geld termingerecht zu.
Vorschlag: Du machst das ganze schriftlich per Post (kein Telefonat, keine E-Mail!) mit Zweitschrift an den Dienststellenleiter. Darin zitierst du auch die Argumentation der Sachbearbeiterin. Gleichzeitig kündigst du eine Beschwerde an, falls das Geld nicht umgehend überwiesen wird.
Wende dich an die Diakonie oder Cartias vor Ort. (Diakonie ist meist schneller) oder der Awo.
Erklärung kurz und das du nicht mehr weiter weist die helfen dir schnell und kümmern sich darum.
Am besten ist natürlich einen Job zu finden das dieser Ärger nicht mehr ensteht. Denn besser wird es mit Jobcenter nicht
Du musst eine Beschwerde einreichen. Die Sachbearbeiterin müsste ja Farbe bekennen, wenn sie jetzt nochmal eine Auszahlung anstoßen würde.
Bei der Teamleitung, bei der Sachgebietsleitung oder beim Behördenleiter.
Weitere Möglichkeiten sind eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Ich würde jedoch empfehlen, es erst mal langssam angehen zu lassen und die Teamleitung zu kontaktieren.
Oder, wie bereits in meiner Antwort empfohlen, wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort.
Das Jobzenter hat eine Beschwerdeabteilung.
Du schreibst als Adresse eben:
An die Beschwerdestelle des.....
Was auch geht:
z. Hd. des Dienststellenleiters des .....
Du kannst einen Vorschuß bekommen auf "zu erwartende Leistungen" und solltest Dich ggf. an eine Arbeitslosenberatungsstelle vor Ort wenden.
Alternativ kannst Du Dich auch papierschriftlich an die Teamleitung der Sachbearbeiterin wenden.
Existiert das alte Konto noch? Falls Ja, hat sich vermutlich jemand anderes über das Geld gefreut.
Falls das Konto nicht mehr existiert, müßte die Überweisung zurückgekommen sein.
sie müsse das ALG2 erstmal vom alten, falschen Konto zurückbuchen.
Wenn das Geld wertmäßig auf dem Empfängerkonto eingebucht ist, kann man m.W.n. nichts mehr zurückbuchen. Ich glaube, die Dame wollte sich schlicht rausreden.
kann man m.W.n. nichts mehr zurückbuchen
Bzw. nur mit Zustimmung des Kontoinhabers.
Hallo,
gute Frage... ob du das jetzt beschleunigen kannst, möchte ich bezweifeln... wenn du beweisen kannst das in deinen Antrag die richtigen Daten hinterlegt waren, kannst du vermutlich im Nachgang auf Schadensersatz klagen, wenn hier Kosten auf dich zukommen... das ist natürlich schade das es dir in deinen Bewilligungsbescheid nicht aufgefallen ist--> das könnte dann die Gegenseite argumentieren... da kann man nur hoffen das es bis nächste Woche drauf ist... sowas im Dezember ist natürlich auch Mist... wen du kein Geld für Garnichts hast und sozusagen verhungerst und keinen Strom hast könnten auch Soforthilfen gezahlt werden so weit ich weiß
Wo kann ich mich beschweren?