Vorläufiges Zahlungsverbot bei ALG2 Leistungen?
Guten Tag,
Ich bekam gestern einen Brief vom gerichtsvollzieher in dem steht das ein vorläufiges Zahlungsverbot gegen mich verhängt wurde, meine Sparkasse dazu aufgefordert wurde mir kein Geld auszuzahlen.
Ich beziehe ALG2 und das auch erst seid kurzem. Nun ist meine Frage ob diesen Monat am 29.11. Geld vom Jobcenter auf mein Konto eingeht oder bekomme ich jetzt überhaupt nichts mehr?
Nach abzug der Miete und Nebenkosten habe ich jeden Monat rund 440€ zur verfügung. Ich war vorher noch nie in solch einer Situation und bedanke mich hier auch schon mal für hilfreiche Antworten.
7 Antworten
ein vorläufiges Zahlungsverbot
wird nicht durch ein Inkassounternehmen verhängt sondern gem. § 845 ZPO auf richterliche Anordnung.
Wenn das geschieht wirst du durch das Gericht informiert.
Meiner Meinung nach wirst du das ALG2 erhalten, da der Betrag unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
Ich bin aber kein Jurist und kann mich irren.
Wenn du noch kein P-Konto hast, gehst du HEUTE zur Bank & lässt dein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Sozialleistungen wie ALG II sind unpfändbar.
Die Bank MUSS dir das Geld auszahlen sonst macht sie sich Strafbar.
Der aktuelle Freibetrag für ein P-Konto bei einer ledigen Person beträgt 1.178,59 €.
Alles darüber geht an den Gläubiger. Alles darunter eben nicht.
Leider hat meine Bank Filiale am Schalter schon seit 12 Uhr geschlossen. Aber morgen früh gehe ich sofort dahin. Ist es denn in so kurzer Zeit möglich ein p Konto zu errichten?
Ja natürlich.
Zahlungen für ALG II werden meist um den 20. eines Monats angewiesen.
Die Umstellung zu einem P-Konto dauert in der Regel nur wenige Stunden bis Tage. Aber selbst wenn ALG II auf dem Konto ist aber dein Konto noch in der Bearbeitung des P-Kontos, was ja mit Morgen so sein sollte, darf das Geld nicht gepfändet werden.
Das
geht so einfach nicht
da will mal wieder einer von dem Inkasso unternehmen superschlau sein ! Aber mache ein
Pfändungsschutz aus deinem Konto und keiner kommt an
dein Konto und du kanst nur den Freibetrag von
1020€ abholen!
Auch wen das Gericht das verlangt musst du genug zum leben bekommen und strom und miete bezahlen können aber in dem fall
rede mit
deinem anwalt bzw dem Gericht!
Bitte keine falschen Informationen verbreiten.
Der Freibetrag bei einem P-Konto für einen Ledigen Menschen (alleine Leben) beträgt 1.178,59 € und keine 1020 € wie von dir angegeben.
Ansonsten sind Sozialleistungen unpfändbar wie ALG II & MUSS ausgezahlt werden. Soweit ist dein Betrag richtig.
Lies dir den Link mal durch! Das geht nur über einen Gerichtsvollzieher, das Inkasso kann das nicht so ohne weiteres! Du solltest dir dein Konto in ein P-Konto umwandel lassen dann kan bei dem wenigen Geld nicht gefpändet werden und du solltest deine Schulden begleichen! https://www.iww.de/ve/archiv/lohnpfaendung-schneller-zugreifen-durch-vorlaeufiges-zahlungsverbot-f43131#
Das zählt nur, was über deinen Freibetrag fällt.
Wenn du ein P-Konto hast.
Ja Brief vom Gericht meinte ich ja keine ahnung wieso ich da inkasso geschrieben habe. Mit was habe ich zu rechnen? Bekomme ich am 29. dennoch geld ausgezahlt? Oder ist das jetzt erstmal nicht?