Vorläufiges Zahlungsverbot bei ALG2 Leistungen?

7 Antworten

ein vorläufiges Zahlungsverbot

wird nicht durch ein Inkassounternehmen verhängt sondern gem. § 845 ZPO auf richterliche Anordnung.

Wenn das geschieht wirst du durch das Gericht informiert.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/845.html

inkognito95 
Fragesteller
 13.11.2019, 11:39

Ja Brief vom Gericht meinte ich ja keine ahnung wieso ich da inkasso geschrieben habe. Mit was habe ich zu rechnen? Bekomme ich am 29. dennoch geld ausgezahlt? Oder ist das jetzt erstmal nicht?

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Schnoofy  13.11.2019, 11:43
@inkognito95

Meiner Meinung nach wirst du das ALG2 erhalten, da der Betrag unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

Ich bin aber kein Jurist und kann mich irren.

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Wenn du noch kein P-Konto hast, gehst du HEUTE zur Bank & lässt dein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Sozialleistungen wie ALG II sind unpfändbar.
Die Bank MUSS dir das Geld auszahlen sonst macht sie sich Strafbar.

Der aktuelle Freibetrag für ein P-Konto bei einer ledigen Person beträgt 1.178,59 €.
Alles darüber geht an den Gläubiger. Alles darunter eben nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
inkognito95 
Fragesteller
 13.11.2019, 14:30

Leider hat meine Bank Filiale am Schalter schon seit 12 Uhr geschlossen. Aber morgen früh gehe ich sofort dahin. Ist es denn in so kurzer Zeit möglich ein p Konto zu errichten?

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Comp4ny  13.11.2019, 14:33
@inkognito95

Ja natürlich.
Zahlungen für ALG II werden meist um den 20. eines Monats angewiesen.
Die Umstellung zu einem P-Konto dauert in der Regel nur wenige Stunden bis Tage. Aber selbst wenn ALG II auf dem Konto ist aber dein Konto noch in der Bearbeitung des P-Kontos, was ja mit Morgen so sein sollte, darf das Geld nicht gepfändet werden.

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Das

geht so einfach nicht

da will mal wieder einer von dem Inkasso unternehmen superschlau sein ! Aber mache ein

Pfändungsschutz aus deinem Konto und keiner kommt an

dein Konto und du kanst nur den Freibetrag von

1020€ abholen!

Auch wen das Gericht das verlangt musst du genug zum leben bekommen und strom und miete bezahlen können aber in dem fall

rede mit

deinem anwalt bzw dem Gericht!

Comp4ny  13.11.2019, 12:52

Bitte keine falschen Informationen verbreiten.
Der Freibetrag bei einem P-Konto für einen Ledigen Menschen (alleine Leben) beträgt 1.178,59 € und keine 1020 € wie von dir angegeben.

Ansonsten sind Sozialleistungen unpfändbar wie ALG II & MUSS ausgezahlt werden. Soweit ist dein Betrag richtig.

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Das zählt nur, was über deinen Freibetrag fällt.

Wenn du ein P-Konto hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung