Mainarbeit/Jobcenter Zahlungserinnerung und 1. Mahnung nicht nachgekommen?
Hallo,
Ich hätte eine Frage zum Ablauf der Vollstreckung.
Man bekommt vom Jobcenter /Mainarbeit eine 2 Mahnung, weil man der ersten Mahnung nicht nachgekommen ist. In dieser 2. Mahnung steht, dass man Vollstreckungsbehörde xy den Auftrag erteilt eine Zwangsvollstreckung durchzuführen wenn eine Summe xy nicht bis zum Datum xy überwiesen wird.
Wenn Datum xy erreicht wird und die Summe nicht überwiesen wurde, wie läuft das dann ab?. Kriegt man dann noch weitere Post, diesmal aber vom Inkasso Unternehmen oder was läuft da vom zeitlichen ab?
2 Antworten
Ist der Tag X ohne Zahlungseingang verstrichen, wird ohne weitere Ankündigung vollstreckt und die nächste Post kommt vom Gerichtsvollzieher.
Insofern rate ich dir, den Betrag umgehend zu zahlen. Bist du dazu nicht in der Lage, vereinbare Ratenzahlung. Ansonsten wird es teuer.
Deinen Sachnearbeiter am besten. Oder direkt die Stelle, die dir die Mahnung geschickt hat. Steht auf dem Briefkopf.
@Rina2020204
Ich möchte einen Anwaltsschein besorgen, wird aber zeitlich aber sehr eng. Wenn der Vollstrecker vor der Tür erscheint, kann ich diesen reinlassen und mit ihm sprechen und um zeitlichen Aufschub bitten, damit ich den Anwaltsschein erhalte?
Meist gewähren Vollstrecker keinen Aufschub mehr, da du genügend Mahnungen bekommen hast. Vereinbare erst mal Ratenzahlung mit denen.
@Rina2020204
Also wenn der Vollstrecker zum ersten mal erscheint, in die Wohnung lassen und eine Ratenzahlung vereinbaren und wenn ich den Anwaltsschein habe, direkt zum Anwalt?
@Rina2020204 Eine Ratenzahlung wäre doch aber ein Schuldeingeständnis, oder etwa nicht?
Was soll ein Anwalt gegen die Pfändung deiner Wertgegenstände unternehmen?
Erweist sich diese Zahlung als rechtswidrig, bekomst du das wieder. Aber zahlen musst du erst mal.
@Rina2020204 Danke für deine Hilfe und Danke vor allem für deine Zeit. Ich habe per E-Mail und Postalisch ein Antrag auf Ratenzahlung eingereicht und in der zwischen Zeit warte ich darauf, dass der Anwaltsschein Antrag bearbeitet wird. Vielen Dank:)
Gemäß Deiner Beschreibung wird lt. 2. Mahnung die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Das bedeutet, daß Du eventuell noch 1 oder 2 Briefe bekommst und spätestens danach kommt bei anhaltender Nichtzahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vollstreckungsbeamter zu Dir und versucht zu pfänden.
Du solltest den Absender der Mahnungen papierschriftlich um Ratenzahlung ersuchen, falls es dazu nicht bereits zu spät ist.
Wen muss man da kontaktieren?