Mainarbeit/Jobcenter Zahlungserinnerung und 1. Mahnung nicht nachgekommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist der Tag X ohne Zahlungseingang verstrichen, wird ohne weitere Ankündigung vollstreckt und die nächste Post kommt vom Gerichtsvollzieher.

Insofern rate ich dir, den Betrag umgehend zu zahlen. Bist du dazu nicht in der Lage, vereinbare Ratenzahlung. Ansonsten wird es teuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
SweetMango296 
Fragesteller
 23.01.2022, 22:40

Wen muss man da kontaktieren?

0
Rina2020204  23.01.2022, 22:41
@SweetMango296

Deinen Sachnearbeiter am besten. Oder direkt die Stelle, die dir die Mahnung geschickt hat. Steht auf dem Briefkopf.

0
SweetMango296 
Fragesteller
 23.01.2022, 23:04
@Rina2020204

@Rina2020204

Ich möchte einen Anwaltsschein besorgen, wird aber zeitlich aber sehr eng. Wenn der Vollstrecker vor der Tür erscheint, kann ich diesen reinlassen und mit ihm sprechen und um zeitlichen Aufschub bitten, damit ich den Anwaltsschein erhalte?

0
Rina2020204  23.01.2022, 23:06
@SweetMango296

Meist gewähren Vollstrecker keinen Aufschub mehr, da du genügend Mahnungen bekommen hast. Vereinbare erst mal Ratenzahlung mit denen.

1
SweetMango296 
Fragesteller
 23.01.2022, 23:07
@Rina2020204

@Rina2020204

Also wenn der Vollstrecker zum ersten mal erscheint, in die Wohnung lassen und eine Ratenzahlung vereinbaren und wenn ich den Anwaltsschein habe, direkt zum Anwalt?

0
SweetMango296 
Fragesteller
 23.01.2022, 23:33
@Rina2020204

@Rina2020204 Eine Ratenzahlung wäre doch aber ein Schuldeingeständnis, oder etwa nicht?

0
Rina2020204  24.01.2022, 09:56
@SweetMango296

Erweist sich diese Zahlung als rechtswidrig, bekomst du das wieder. Aber zahlen musst du erst mal.

1
SweetMango296 
Fragesteller
 24.01.2022, 15:01
@Rina2020204

@Rina2020204 Danke für deine Hilfe und Danke vor allem für deine Zeit. Ich habe per E-Mail und Postalisch ein Antrag auf Ratenzahlung eingereicht und in der zwischen Zeit warte ich darauf, dass der Anwaltsschein Antrag bearbeitet wird. Vielen Dank:)

0

Gemäß Deiner Beschreibung wird lt. 2. Mahnung die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Das bedeutet, daß Du eventuell noch 1 oder 2 Briefe bekommst und spätestens danach kommt bei anhaltender Nichtzahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vollstreckungsbeamter zu Dir und versucht zu pfänden.

Du solltest den Absender der Mahnungen papierschriftlich um Ratenzahlung ersuchen, falls es dazu nicht bereits zu spät ist.