PayPal Minusbestand beglichen, trotzdem Mahnung bekommen?

2 Antworten

Wenn die Hauptforderung ausgeglichen wurde (auch noch fristgerecht) also dein PP Konto nicht mehr im Minus ist, Inkasso per Mail informieren dass die Forderung schon vorher ausgeglichen wurde (nichts weiter, keine Stories erzählen) und dann ignorieren. Falls ein Mahnbescheid kommt, dem widersprechen und dann wieder ignorieren.

vielleicht eine Überschneidung ? sonst email schicken

sagichnicjt 
Fragesteller
 13.11.2019, 22:22

Habe ich bereits mehrmals getan, habe sehr oft bei beiden angerufen. Paypal meinte das ich diese 136€ Mahngeld trotzdem bezahlen muss.

Das wären dann 193€ obwohl ich bereits diese 64€ bezahlt habe. Und das definitiv pünktlich!

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Comp4ny  13.11.2019, 22:39
@sagichnicjt

Pünktlich war es nicht sondern dein Konto längere Zeit im Minus bis PP ein Inkasso wie die KSP einschaltet. Was PP sagt von wegen "du musst zahlen" ... kommt darauf an. Maximal 0,3 Gebühr da Masseninkasso gemäß BGH.
Zahl die 18 € und fertig ist die Sache an das Inkasso.

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sagichnicjt 
Fragesteller
 13.11.2019, 23:23
@Comp4ny

Ich habe am 05.11. erfahren das ich im Minus war. Da ich von Paypal angerufen wurde. Am 06.11. habe ich es Morgens um 10:00 Uhr überwiesen. Am 08.11. wurde das Schreiben von denen erstellt und ist gestern Nachmittag bei mir eingetroffen. Also doch, ich war definitiv pünktlich.

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sagichnicjt 
Fragesteller
 13.11.2019, 23:24
@Comp4ny

Und das sind dann keine 18€ sondern 193€ für nichts.

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sagichnicjt 
Fragesteller
 13.11.2019, 23:25
@Comp4ny

Für die 64€ habe ich nämlich nichts erhalten, da irgendeine Firma in Australien mir unerlaubt Geldabgebucht hat und Paypal meinte das man das nicht wiederholen kann. Sehe ich nicht ein.

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sagichnicjt 
Fragesteller
 13.11.2019, 23:40
@Comp4ny

Infoscore kommt mit Inkassovergütung Verzugsschaden Paragraf 280, 286 BGB, 1,3 Gebühr entsprechend Paragraf 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG mit 58,50 dann steht da noch was von Post und Telekommunikationpauschale mit 11,70€ und Vorgerichtliche Mahnauslage mit 1,25€

aber ich schaue mir dein link gerne mal an

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Comp4ny  14.11.2019, 09:36
@sagichnicjt

Ist wie gesagt ungültig & die 1,3 Gebühr nicht durchsetzungsfähig. Das ist die "Standard"-Gebühr die Infoscore verlangt. Maximal 0,3 Gebühr zulässig gemäß BGH-Urteil. Es gibt auch noch ein Urteil vom AG Gütersloh gegen Infoscore, wo sogar nur eine 0.5 Gebühr zulässig sei. Dieses ist aus dem Jahr 2018 & mit dem neuen BGH-Urteil zu ersetzen.

So oder so... 1,3 Gebühr > keine Chance!
Infoscore wird hier auch zu 99,999% nicht Klagen.

Die 1,25 € Vorgerichtliche Mahnauslage sind zudem nur nach eindeutigen Nachweis zulässig.

Jeglichen Mahnbescheid vollständig widersprechen & die Bettelbriefe von Infoscore ignorieren die danach kommen werden.

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