Wieviel Geld hat eine alleinerziehende Person mit einem Kind im Kindergartenalter mit Miete?

Agamemnon712  20.12.2021, 11:17

Was meinst Du mit "Wieviel Geld hat eine..."

Meinst Du damit Arbeitslosengeld 2 aka "Hartz IV"?

AaaEeeWhat 
Fragesteller
 20.12.2021, 11:45

Ja

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Könntest du deine Aufstellung mal bitte erläutern?!

889 inklusive was?

Kommen da Kindergeld und Kindesunterhalt noch zu?

Und wie kommst du jetzt auf 387 Euro Miete?

Wenn das Geld nicht reicht, dann gibt es entweder die Möglichkeit sich einen Job zu suchen oder beim Amt nachzufragen wegen Wohngeld oder aufstockende Hartz 4 Leistungen.

AaaEeeWhat 
Fragesteller
 20.12.2021, 11:47

889 minus Kinfergeld und Kindesunterhalt gibt 387. Mit inklusive meinte ich dass in diesen 889 schon Kindergeld und Unterhalt mit drin sind

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Kessie1  20.12.2021, 11:49
@AaaEeeWhat

Wohngeldantrag schon gestellt? Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter schon gestellt? Auf Arbeitsuche begeben? Der Betrag liegt eindeutig unter Hartz 4 Niveau. Also musst du dich schon um weitere Einnahmequellen kümmern.

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283 € Unterhalt + 219 € Kindergeld ergeben aber keine 889 €, sondern nur 502 €, woher kommen denn dann die restlichen 387 € ?

Was muss denn für die Warmmiete gezahlt werden ?

Alleine würde der Person schon derzeit 446 € und ab 2022 dann 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt vom Jobcenter ( ALG - 2 ) zustehen, dazu käme für 1 Kind unter 7 Jahren noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % des maßgebenden Regelbedarfs der Person.

Also 161,64 € kämen dann zu den dann 449 € Regelbedarf noch dazu, dann käme man schon auf min. 610,64 € und dazu käme dann bei 2 Personen min. noch 50 % von der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Dann käme für 1 Kind unter 6 Jahren ab 2022 min. 285 € und ab 6 bis 13 Jahren 311 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu + 50 % von der KDU - abzüglich der 502 € Einkommen des Kindes.

Würde das anrechenbare Einkommen des Kindes über seinem Bedarf liegen, würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen des Elternteils und entsprechend auf dessen Bedarf angerechnet.

Die alleinerziehende Person sollte aktuell noch 446 mtl. Regelbedarf für sich bekommen + den Mehrbedarf für Alleinerziehende + den Regelbedarf für das Kind, welcher altersabhängig ist, plus die sog. Kosten für Unterkunft und Heizung.

Kindergeld und Unterhalt werden angerechnet = abgezogen.

Es gibt online Einkommensrechner, mit denen man den Anspruch errechnen kann.

Dann würde ich mal Wohngeld oder ergänzungsleistungen vom JobCenter beantragen

Das wär ein ziemlich geringes Einkommen. Davon kann man wohl kaum leben. Da sollte sich die Person mal einen ordentlichen Job suchen.