Nachzahlung Kindergeld geht zum Jobcenter?
Hallo, am 27.04. 2019 kam meine Tochter zur Welt. Wir leben noch bis nächsten Monat vom Amt ab dann hat mein Lebenspartner vollzeit Arbeit. Nun ist jetzt erst der Kindergeld Antrag durch und ich habe heute einen Bescheid bekommen das ich Nachzahlung in Höhe von 1398€ habe. Wer hat jetzt Anspruch auf die Nachzahlung ich oder das jobcenter? Noch dazu haben wir bis jetzt keinen Cent vom Amt für unsere Tochter bekommen immer nur unseren Lebensunterhalt und die Miete. Also steht die Nachzahlung doch mir zu oder nicht?
4 Antworten
Habt Ihr vergessen, Eure Tochter beim Jobcenter zu melden, also die Geburt und das sie bei Euch lebt ?
Dann sollte die Familienkasse die Nachzahlung an Euch über weisen
Wenn die Geburtsurkunde in der Leistungsakte gelandet ist, dann solltet Ihr auch für den Nachwuchs Leistungen bewilligt erhalten.
Kläre das doch mal ab.
Wenn ihr für eure Tochter keine Vorleistung vom Jobcenter bekommen habt, dann steht euch ja nicht nur die Nachzahlung des Kindergeldes zu, sondern auch noch der monatliche Differenzbetrag für den Regelbedarf des Lebensunterhalts der Tochter.
Das wären dann derzeit von 0 - 5 Jahren 245 €, abzüglich 204 € ( ab Juli ) vorher 194 € Kindergeld.
Was ist denn mit deinem Elterngeld, ab wann hast du das denn bekommen und wie viel bekommst du, hast du vorher gearbeitet, oder bekommst du nur das staatliche Mindestelterngeld von 300 € bzw.auf 2 Jahre nur 150 € gezahlt und wurde das Elterngeld auf den Bedarf angerechnet, oder habt ihr weiter eure vorherigen Leistungen bekommen ?
Denn hätte das Jobcenter dein Elterngeld nicht angerechnet und ihr eure vorherigen Leistungen weiter bekommen, dann würde das etwas anders aussehen.
Wenn das Jobcenter Dir kein Kindergeld gezahlt hat , dann gehört das Kindergeld dir.
Geburtsurkunde wurde sofort eingereicht