wie viel alg 2 Aufstockung bekomme ich?

1 Antwort

Wenn du mehr verdienst und dies bei der Berechnung berücksichtigt werden muss,dann kannst du ja nicht deine Aufstockung wie vorher bekommen,als sie nur ca. 800 € Einkommen angesetzt haben,also wird es weniger werden!

Hast du also mehr verdient,dann wird eine Rückforderung auf euch zukommen,dass wird dann im nachhinein genau berechnet.

Diese Forderung könnt ihr dann auf Antrag auch in Raten zahlen.

Entscheidend ist dein bzw.euer Bruttoeinkommen und das Netto,denn aus dem Brutto werden die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll - berechnet,dann theoretisch vom Netto abgezogen und wenn dann noch ein Bedarf besteht,weil dieser nach dem SGB - ll - nicht gedeckt ist,dann wird dieser durch die Aufstockung ausgeglichen.

Ihr habt dann im Prinzip auf Erwerbseinkommen jeder diese Freibeträge,dass sind zunächst die 100 € Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto stehen euch noch mal 20 % Freibetrag zu und von 1000 € - 1200 € Brutto sind es noch mal 10 % Freibetrag.

Wenn ihr ein minderjähriges Kind hättet,dann läge die letzte Stufe der Freibeträge dann bei 1000 € - 1500 € Brutto und davon dann 10 % Freibetrag.

Hat dein Freund / Partner also außer dem Kindergeld kein weiteres Erwerbseinkommen,dann steht ihm auf das Kindergeld die 30 € Versicherungspauschale zu,es würden also nur 160 € als anrechenbares Einkommen auf euren Bedarf angerechnet.

Wenn ich jetzt mal von der alten Berechnung ausgehe wo sie ca. 800 € Netto als Einkommen angenommen haben,dann hast du angenommen 1000€ Bruttoeinkommen gehabt.

Darauf stehen dir dann zunächst deine 100 € Grundfreibetrag zu,von den übersteigenden 900 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) sind es noch mal ( 20 % Freibetrag ) = 180 € dazu,der gesamte Freibetrag läge dann bei 280 €.

Diese 280 € Freibetrag hat dann das Jobcenter theoretisch von deinen ca.800 € Netto abgezogen,dass ergab dann ca. 520 € anrechenbares Einkommen von dir und 160 € anrechenbares Einkommen vom Partner,gesamt dann also ca. 680 € anrechenbares Einkommen.

Habt ihr also bisher 550 € Aufstockung bekommen,dazu dann die ca. 680 € anrechenbares Einkommen,dann müsste euer Bedarf bei ca. 1230 € pro Monat liegen.

Von diesen ca. 1230 € gehen dann im Jahr 2015 zwei mal die Regelsätze von 360 € ab,also 720 € und ab 2016 sind es dann 2 x 364 € = 728 €.

Es würde dann also von den ca. 1230 € die 720 € Regelsatz abgezogen,ab 2016 dann 728 € und es bliebe dann eine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von ca. 510 €.

Demnach sollte eure Warmmiete bei ca. 510 € liegen,wenn du sonst keine weiteren Aufwendungen wegen deiner Beschäftigung geltend gemacht hast und diese bei der Aufstockung enthalten sind.

Hast du jetzt aber 1050 € Netto und dementsprechend ein höheres Bruttoeinkommen,dann steigt zwar dein Freibetrag etwas an,aber auch das anrechenbare Nettoeinkommen.

Da du derzeit ohne Kind nur bis 1200 € Brutto Freibeträge geltend machen kannst,kommst du auf max. 300 € an Freibeträgen,zieht man diese dann wieder theoretisch von deinen 1050 € Netto ab,dann blieben hier ca. 750 € anrechenbares Nettoeinkommen von dir übrig und nicht mehr wie bei der alten Berechnung ca. 520 €.

Demnach würdet ihr dann ca. 230 € mehr an anrechenbarem Einkommen haben und das würde dann natürlich von eurer bisherigen Aufstockung von 550 € abgezogen und ihr würdet nur noch ca. 320 € bekommen.

Es kommt halt immer auf das jeweilige Brutto / Nettoeinkommen im Monat an und wenn du halt immer unterschiedliches Einkommen hast,dann wird das Jobcenter in der Regel ein fiktives Einkommen annehmen und darauf hin die Aufstockung berechnen.

Dann kannst du dir auch gleich so in etwa ausrechnen was dann an Rückforderung auf euch zukommen könnte.