Mutter lebt vom Amt will sich bei mir Anmelden?
Hallo ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Anliegen helfen. Und zwar Meine Mutter ist zu einer anderen Stadt umgezogen und Ich habe ihre Wohnung übernommen. Ich arbeite vollzeit und lebe nicht vom Amt. Jetzt möchte meine Mutter zurück und sich bei mir anmelden. Ich verdiene grad mal so dass ich alle Rechnungen zahlen kann und noch paar hundert Euro übrig habe. Bekommt meine Mutter volle Unterstützung indem die sich bei mir anmeldet in der Wohnung? Oder stehe ich alleine mit den Kosten da ? Ich kenne mich leider nicht da so aus .. Muss ich vielleicht Wohngeld beantragen? Vielen Dank im Voraus
meinst du, dass sie ihren Wohnsitz bei dir anmelden will?
Ja genau Sie will quasi zurück zu ihrer Wohnung wo ich aber jetzt wohne
6 Antworten
Sie bekommt dann weniger weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft habt. Ob du Wohngeld beantragen kannst kommt darauf an wie viel du verdienst und wie viel die Miete kostet.
Das kann problematisch werden, wenn das Amt eine Bedarfsgemeinschaft sieht und dann zum Beispiel Hilfen in Abhängigkeit deines Einkommens streicht, weil sie annimmt, dass du sie finanziell unterstützt.
Du oder sie sollte sich um eine Wohnung woanders bemühen, um Probleme zu beseitigen und mehr Wohnraum in Summe zu haben.
Wie alt bist Du denn ?
Wenn deine Mutter wieder einzieht und Du unter 25 wärst, würdest Du wieder eine BG - Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter bilden, solltest Du nicht deinen SGB - ll Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können.
Würdest Du aber schon min. 25 sein, dann bildest Du deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.
In beiden Fällen dürfte dein Einkommen nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden, wenn ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und Du sie nicht freiwillig finanziell unterstützen möchtest, dann bildet ihr auch keine HG - Haushaltsgemeinschaft.
Egal ob Du nun unter oder über 25 bist, ihr stünde dann bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen min.ihr Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro und die Hälfte von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu, wenn ihr zwei Personen im Haushalt seid.
Dann bildest Du deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft und wenn Du deine Mutter nicht freiwillig finanziell unterstützen möchtest oder kannst und ihr auch nicht gemeinsam wirtschaftet, dann bildet ihr auch keine HG - Haushaltsgemeinschaft.
Du musst also mit deinem Einkommen nicht für den Unterhalt deiner Mutter aufkommen.
Ihr stünde dann bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen die Hälfte von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und min.ihr Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro als Bedarf zu.
Eventuell eigenes Einkommen der Mutter würde natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.
Das muss vom Amt errechnet werden. Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und es könnte sein das sie den gesetzlichen Mindessatz bekommt. Das ist wirklich nicht viel und würde bei den meisten gerade die Essenskosten mtl decken.
ohne dein Einkommen zu kennen kann man das nicht exakt beantworten. Aber es wäre gut möglich das du je nach Einkommen für sie mitaufkommen musst ganz oder teilweise.
Ich bin 27 Jahre alt und arbeite seit einigen Jahren vollzeit. Mein Gehalt liegt durchschnittlich bei 1900€ und ich komme gerade mal selbst klar damit am Ende bleiben mir nur 200-300€ zum Leben nach den ganzen Rechnungen