Miete?
Also meine frage wäre.
Meine Familie wohnt seit 32 Jahren in der selben Wohnung da ich aber jetzt ausziehen möchte und meine Mutter alleine die Wohnung nicht stemmen kann wäre jetzt die frage Übernimmt das Amt die kompletten kosten (Miete, Heiz und Nebenkosten) oder müsste sie ausziehen ??
Zur Wohnung 65qm, 2,5 Zimmer, 820 Euro miete in Hamburg.
Ps: Ich habe nämlich mal gehört das nach ca. 10 Jahren die kosten komplette übernommen werden
1 Antwort
So eine Regelung kenne ich nicht !
Es kommt auch nicht zwingend auf die Größe einer Wohnung an, die KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss angemessen nach dem SGB - ll sein.
Ist sie das nicht, wird das Jobcenter diese zumindest für weitere 6 Monate anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen.
Es könnte auch sein, dass sie für 1 Jahr anerkannt würde und danach auch noch einmal für min.6 Monate, so ist es zumindest, wenn man einen Antrag auf Bürgergeld stellt und die KDU - nicht angemessen wäre.
Dann wird man irgendwann vom Jobcenter schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert und darin steht dann auch wie lange die zu hohe KDU - noch anerkannt und übernommen würde und was es nach dieser Frist noch max.für die KDU - geben würde.
Man müsste dann zwar nicht zwingend ausziehen, müsste dann aber den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen und es könnte dann mit dem Jobcenter zu Problemen kommen, sollte es zu einer BK - Nachzahlung kommen.
Wenn es also keinen wichtigen Grund gibt, der gegen einen Umzug in eine angemessene Wohnung sprechen würde, dann bleiben nicht viele Optionen für deine Mutter, einen Untermieter wird sie nicht wollen, sollte der Vermieter damit einverstanden sein, um so die unangemessenen KDU - zu senken.
Das Jobcenter müsste aber solange zahlen, solange deine Mutter auf der ernsthaften Suche nach einer angemessenen Wohnung ist und das auch nachweisen kann.
Es wäre ja auch nicht gesagt, dass nach einem Umzug in eine kleinere Wohnung die KDU - günstiger wäre als jetzt.
Wenn ich es richtig gefunden habe, sollte die aktuelle angemessene KDU - für Hamburg derzeit für 1 Person bei einer Bruttokaltmiete von bis zu 573 Euro liegen.
Dazu käme dann noch der tatsächlich zu zahlende Abschlag für die Heizkosten, solange dieser als angemessen gilt.
Ich würde also sagen, dass die KDU - dann sicher um die 100 Euro bis 120 Euro über der Angemessenheitsgrenze liegen würde.
Kannst ja selber im Internet noch einmal nachsehen, gibst Du nur ein, angemessene KDU - Hamburg, auf den aktuellen Stand achten.