Kontoauszüge von beiden in Bedarfsgemeinschaft für ALG2?
Hallo,
meine Freundin und ich wohnen seit Januar 2020 in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete, ich bin Student (ich beziehe kein Bafög, arbeite aber auf 450€ Basis + Kindergeld), sie ist in einem Angestelltenverhältnis.
Seit Mitte Januar diesen Jahres ist sie durch ihren Arbeitgeber in Kurzarbeit, bekommt also 60% ihres Nettogehalts.
Da es finanziell nicht ausreicht, würden wir gerne einen Antrag auf Aufstockung durch ALG 2 stellen, allerdings habe ich gelesen dass dafür Kontoauszüge der letzten 3 (an manchen Stellen ist auch von den letzten 6) Monaten eingereicht werden müssen.
Dabei wird (laut meiner Internetrecherche) ziemlich genau auf die Einnahmen geachtet, was mir Bedenken bereitet, da ich Ende Dezember einen Lottogewinn im niedrigen 4-stelligen Bereich auf meinem Konto als Eingang zu verzeichnen hatte, damit haben wir u.a. neue Wohn- und Schlafzimmermöbel angeschafft, weil Kurzarbeit in der Branche meiner Freundin nicht absehbar war.
Meine eigentliche Frage ist nun:
Wenn meine Freundin Haupt-Antragsstellerin ist, werden meine Kontoauszüge dann 1. zwingend eingefordert, und 2. ist es möglich, dass diese, in Relation zu allen anderen Eingängen, sehr hohe Überweisung zu meinen Gunsten negativ angerechnet wird?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Wenn ihr schon länger als 1 Jahr zusammen in einer Wohnung lebt, dann wird das Jobcenter von einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ausgehen, dieser könntet ihr dann auch wahrheitsgemäß, schriftlich und fristgerecht widersprechen, ansonsten müsstest du auch Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen.
Was du spätestens schon im Monat vor einer ALG - 2 Antragstellung hattest, ist erst einmal Vermögen und das ist im Normalfall bis zum ALG - 2 Schonvermögen kein Problem.
Das würde für dich alleine min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = gesamt min. 3850 € betragen, ab 21 sind es dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.
Würdet ihr also eine BG - und nicht eine normale WG - bilden, dann dürftet ihr soviel Vermögen haben, was euch zusammen zustehen würde, also min. jeweils 3850 € x 2 = gesamt min. 7700 € oder dann halt 150 € x dein und 150 € x ihr Lebensalter + 2 x einmalig 750 €.
Da der Antrag aber neu gestellt wird und es wegen Corona Sonderregelungen min. erst einmal bis 31.03.2021 gibt, wird die Vermögensprüfung vereinfacht, wenn im Antrag wahrheitsgemäß bestätigt wird, dass keine erheblichen Vermögen vorhanden sind, zumindest bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Freigrenzen für Vermögen nach dem WoGG - ( Wohngeldgesetz ) von der Wohngeldbehörde.
Das wären für den Antragsteller 60 000 € und für jede weitere zur BG - gehörende Person nochmal 30 000 € !
Es werden die Kontoauszüge von Euch beiden benötigt.
damit haben wir u.a. neue Wohn- und Schlafzimmermöbel angeschafft, weil Kurzarbeit in der Branche meiner Freundin nicht absehbar war.
Aufgrund der Begründung, die Du selbst lieferst, sollte es eigentlich keine Probleme.
Zumal der Lottogewinn mutmaßlich eh den Vermögensfreibetrag unterlief. In dem Fall kann niemand behaupten, daß Ihr Vermögen "verschleudert" habt.