gasanbieter wechsel, jobcenter, prämie?
wird vom jobcenter ein nachweis über einen wechsel des gasanbieters verlangt? die monat. abschlagzahlung wären identisch! mir gehts um prämie anstatt bonuszahlungen! danke
5 Antworten
Sobald du Geld bekommst wirst du das ans amt bezahlen müssen da die deine kosten auch bezahlen!
Vorsicht den auch da will das Jobcenter den geldwert selbst wen man was in einem Gewinnspiel gewinnt will es den geldwert!
Deswegen gibt es ja den Ausschluss von Auszahlungen bei reise Gewinnspiele zb! Und Erst recht bei einem Samtpfötchen als Prämie wollen die das geld dafür den die sind ja extrem teuer und mehr wert als 100€
Es gibt sogar für Gewinnspiel regeln beim Jobcenter!
Die Verlangen sogar Das man seine Renten vorsorge oder sogar sterbe vorsoge aufbraucht bevor man alg 2 bekommt!
SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung schreibt dazu in Absatz 3:
[...] Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat [...] der Gutschrift [...]
Gemeint hat der Gesetzgeber damit natürlich ein Guthaben in Geld, nicht einen Bonus in Sachwerten.
Da es damals aber noch keinen Bonus in Sachwerten gab, könnte eine Regelungslücke vorliegen, die ein angerufenes Gericht dann durch eine Analogie schließen könnte. Siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Analogie_(Recht).
Falls dies zutrifft, wäre der Bonus in Sachwerten dann zum Marktwert zu verwerten und demjenigen zu erstatten, der dein Gas bezahlt.
Interessanterweise bieten manche Gas-Versorger ja an: Geld oder Sachwerte!
In diesem Fall wärst du verpflichtet, das zu wählen, was das Günstigste wäre für das Jobcenter. Denn in SGB II § 2 Grundsatz des Forderns Absatz 1 Satz heißt es:
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Vielleicht fragt das Jobcenter ja auch danach, wenn es auffällt, dass nach einem Anbieterwechsel das Gas nicht billiger wird und auch keine Geldprämie kommt ...
Aber ein Glück: SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen spricht nur von Sachwerten, also von "Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen."
"Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer" Bonuszahlung eines Gas-Versorgers "zufließen", sind in § 11 jedenfalls nicht gemeint ;-).
Das ändert aber nichts an der Wirksamkeit von SGB II § 22 Absatz 3: Ein Wechsel-Bonus kann - und muss damit auch - die Kosten für das Heizen senken!
Gruß aus Berlin, Gerd
Wozu, das JobCenter übernimmt doch die Kosten, bekommt also auch die Prämie.
Die schauen in die Rechnung, und wenn es sein muss, in das Konto.
Wird ein anderes Konto genommen, gibt es eben keine Kostenübernahme, wenn andere bezahlen.
Dem JobCenter ist es doch egal, wohin du deine Energiekosten zahlst.
nur die frage, ob das JC dann auch nen vertrag über den neuen gasanbieter sehen will/muss, wo ggf die prämie drin steht!? wie gesagt, vom monat. abschlag wäre das nahezu identisch!
nur die frage, ob das JC dann auch nen vertrag über den neuen gasanbieter sehen will/muss, wo ggf die prämie drin steht!? wie gesagt, vom monat. abschlag wäre das nahezu identisch!
Das JobCenter übernimmt die Kosten der Unterkunft. Wo du deine Heizenergie herbekommst, ist vollkommen egal.
Ich würde den Vertrag nicht über mein Girokonto ( Zahlungskonto ) laufen lassen.
es geht um gas bzw HK. strom ist zwar neu, war mir aber klar. da gibts die möglichkeit den bonus direkt im abschlag verrechnen zu lassen. besser als plötzlich ne rückforderung von 200€. das urteil ist verhältnismäßig neu, 2020!
daher ja auch prämie (smartphone, tv. tablet) anstatt geld!