Darf man als ALG2-Bezieher seine Spardose in der Bank leeren und aufs Konto einzahlen lassen?

5 Antworten

Das Jobcener unterscheidet nicht zwischen Vermögen in der Spardose und Vermögen auf dem Sparkonto oder auf dem Girokonto. All das gilt als § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen, aber erst, wenn alles zusammen die dort genannten Freibeträge überschreitet.

Dabei spielt es aber keine Rolle, ob man Teile seines Vermögens von einem Ort auf den anderen verlagert. Das ist dein gutes Recht - zumal es manchmal ja noch Zinsen gibt - oder weniger Überzieh-Zinsen, wenn man sein Konto mit Bargeld ausgleicht!

Gut ist es dabei, wenn man a) den Einzahlungsbeleg aufhebt und b) bei der Einzahlung als Betreff schreibt: "Einzahlung auf das eigene Konto".

Ansonsten ist es schwerer, dem Jobcenter glaubhaft zu machen, dass man sein eigenes Vermögen verlagert hat und nicht von wem anderen § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen erhalten hat.

Ein anderes Problem könnte sein: Man hat dem Jobcenter auf die Frage (zum Beispiel auf einem Fragebogen) "Wieviel Vermögen haben Sie?" das Vermögen im Sparschwein nicht angegeben.

Das könnte dann als Betrug ausgelegt werden. Dadurch muss sich das ALG II nicht verringern, aber es könnte eine Strafanzeige zur Folge haben - wenn auch kaum mit großen Auswirkungen, wenn das verheimlichte Vermögen nicht erheblich ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn es nicht viel ist wird es sicher keine Probleme geben, es kommt auch immer auf den individuellen Umstand an.

Man darf ja vor dem Monat der Antragstellung Vermögen haben, dass wäre dann das ALG - 2 Schonvermögen ( nachzulesen im Internet ), pro vollendetem Lebensjahr wären das 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.

Diese min.3850 € gelten für minderjährige und volljährige unter 21 Jahren, ab 21 greifen dann diese 150 € pro Lebensjahr.

Man kann sich Vermögen natürlich auch im Leistungsbezug ansparen und später auf Konto oder Sparbuch einzahlen, nur sollte das dann fürs Jobcenter nachvollziehbar sein woher das Geld kommt.

Wenn man also bei den Anträgen auf Weiterbewilligung von Leistungen immer korrekte Angaben macht und auch die Frage nach Bargeld korrekt beantwortet, also z.B. immer angibt was man in seiner Spardose hat, dann wird es bei einer späteren Einzahlung aufs eigene Konto oder Sparbuch sehr wahrscheinlich auch keine Probleme geben.

Falls doch, dann kann man dieses Problem sicher schnell ausräumen, wenn man dann angibt das es sich bei der Einzahlung um die angegebenen Ersparnisse gehandelt hat.

Kommt man dann mit seinen gesamten Ersparnissen nicht über sein Schonvermögen, dann passiert auf jeden Fall nichts.

Ja , das ist kein Problem , wenn in der Spardose nicht unbedingt Summen > als der Vermögensfreibetrag ( 150 Euro pro Lebensjahr darf ein ALG II - Bezieher an Vermögen besitzen ) gewesen wären , und dieses Vermögen dem Jobcenter nicht bei Antragstellung angegeben worden wäre .

Wenn das nicht zu viel ist dann ja

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

möglich das die rumzucken kommt auf die höhe an

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung