Gehört die Miete vom ALG2 zum Einkommen?

4 Antworten

ALG - 2 ist kein Einkommen sondern eine Sozialleistung, fülle den Antrag soweit wie möglich aus, Datum und Unterschrift nicht vergessen und dazu legst du dann ganz einfach eine Kopie deines aktuellen ALG - 2 Bescheids, dann wissen sie bescheid und machen wenn nötig an passender Stelle ein Kreuz oder einen Eintrag.

So weit ich weiß werden die Mietzahlungen im ALG II Bezug dem Wohngeld zugeordnet. Und Wohngeld zählt wie das Kindergeld nicht zum zu ermittelnden Einkommen für einen Wohnberechtigungsschein. Du kannst um ganz sicher zu gehen, den Vermieter der Wohnung fragen. In der Regel sind das ja Wohnungsbaugesellschafften und oder W.genossenschaften. Die können dir das ganz genau sagen.

Auch die Grundsicherung selbst ist KEIN Einkommen, sondern eine staatliche Transferleistung.

Versuch mal mit diesem Einkommen einen Kredit zu beantragen.