ALG II - Wie lange muss man warten, um eine Zustimmung für den Umzug beim Jobcenter zu bekommen und für die Zustimmung für die Kostenübernahme für 1.Warmmiete?

2 Antworten

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sowie du einen arbeitsvertrag hast, bekommst du die zusicherung für den umzug. du stellst einen antrag auf übernahme der angemessenen kdu, antrag auf umzugskosten, antrag auf darlehensweise übernahme der kaution und renovierungskosten. das kann recht zügig passieren und sich auch mehrere wochen hinziehen.

schau mal bei google welche kosten der unterkunft als angemessen gelten. dann hast du eine orientierung dafür. weiterhin könntest du einen antrag stellen auf weiterzahlung bis zum ersten gehalt auf darlehen.

arya19 
Fragesteller
 06.02.2016, 17:54

Danke schön für Deine Antwort.
Weiterzahlung, meinst Du mein Regelbedaarf für 1. Monat? Es ist als Darlehen nur?

beangato  06.02.2016, 19:11
@arya19

Mein Kind bekam das ALG II im 1. Monat nicht als Darlehen, weil ihr erster Lohn erst im Folgemonat kam (also z. B.: Arbeitsaufnahme 1. Februar, erste Lohnzahlung 1. März).

blumenkanne  07.02.2016, 09:18
@beangato

dann hat sie glück gehabt, in der regel wird es anders gehandhabt.

blumenkanne  07.02.2016, 09:21
@arya19

in der regel bekommst du alg2 zum übergang auf arbeitsaufnahme nur darlehensweise, gerade wenn du noch kein alg2 bekommst. stell deine anträge und lass dir alles zusichern. weitere fragen kannst du hier stellen:

elo-forum.org

Man muss gar nicht warten. Man muss bloß einen Antrag stellen. Das Geld für den Umzug erhält man dann erstattet. Wenn man den Umzug jedoch von der vorhergehenden Entscheidung über den Antrag abhängig machen möchte, muss man bis zu dessen Genehmigung warten. Wie lange das dauert ist von JC zu JC verschieden.

Ohne dass ein Arbeitsvertrag vorliegt, wird das JC vermutlich keinen Umzug erstatten.


arya19 
Fragesteller
 06.02.2016, 14:05

Danke schön für Deine Antwort!
Eigentlich die Kostenübernahme für die Umzug brauche ich nicht. Ich meine anderes. Entschuldigung, dass ich das nicht genau geschrieben habe. Mein Schuld.
Ich meine Kostenübernahme für die Kaution und die 1. Monat von Warmmiete, weil ich unter 25. Jahre alt bin und brauche ich Job haben und umziehen.
Für solche Zustimmung muss ich auch nicht warten, sondern nur Antrag stellen? Oder? Selbstverständlich nur wenn ich alle Umstände erfülle. Ich möchte nur sicher sein, dass ich das bekomme, falls alle Umstände erfüllt sind, oder besser es ist für die Entscheidung zu warten?
Liebe Grüße

blumenkanne  06.02.2016, 16:21
@arya19

du musst afu die zustimmung der zusicherung warten. in der regel bekommen u25er hes keine übernahme für kdu, sondern  maximal ihren regelsatz.

beangato  06.02.2016, 19:12
@blumenkanne

Wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, muss die Zustimmung erfolgen - auch bei U 25.

blumenkanne  07.02.2016, 09:20
@beangato

ich sagte doch bereits, dass du deine falschantworten woanders trollen sollst. u25 haben keinen anspruch auf miete, sondern nur auf den u25 regelsatz.