Schwager vor Polizei verstecken?

4 Antworten

Nein, bekommt iher nicht. Sollte die Polzei allerdings der Meinung sein dass er sich in eurer Wohnung befindet wir man ihn eben einkassieren.

Eine dauerhafte Lösung ist das ohnehin nicht.

Imho wäre dies Strafvereitelung (StGB §258, (2)) und somit strafbar. Da es sich um deinen Schwager handelt, also einem nahen Verwandten, bleibt es straffrei (StGB §258, (6)).

Imho nein, es passiert nichts. Aber bin nur Laie, also ohne Garantie :-).

Straffrei, wenn Du Dir sicher bist, dass Du dessen Schwester auch rechtswirksam geheiratet hast.

Ist aber nur eine Frage der Zeit, wann die Polizei bei Euch aufschlägt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.