Darf die Polizei auch die Wohnungen der engsten Freunde durchsuchen wenn jemand per Haftbefehl gesucht wird?
3 Antworten
Nein, nur mit einem richterlichen Beschluss.
Und den gibt's hier bestimmt nicht.
Schau mal in dein Polizeigesetz, denn da dürfen die das ohne Beschluss, zumal es sich nur um ein Betreten und kein Durchsuchen handelt.
Nur mit Durchsuchungsbeschluss, oder wenn Gefahr im Verzug ist.
Nur wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben und für den bräuchten sie Anhaltspunkte das man da ist
Welches Polizeigesetz? Also von welchem Bundesland?
Ausserdem ist bei einer normalen Fahndung ja keine gefahr im verzug
z.B. NRW
§ 41 PolG NRW – Betreten und Durchsuchung von Wohnungen(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
- 1.
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die nach § 10 Abs. 3 vorgeführt oder nach § 35 in Gewahrsam genommen werden darf,
Nur wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss
und den braucht es eben nicht, zumal nicht durchsucht, sondern betreten wird.
Wo genau ist der Unterschied? Dürfen sie nicht anfassen wenn sie "nur" betretten?
Da sagt das Polizeigesetzt aber etwas ganz anderes, zumal Gefahr im Verzug gegeben ist.