Zivilrechtlicher Haftbefehl Flughafen?
BITTE KEINE BESSERWISSEN UND SAUBERMÄNNER!
Ich habe schulden, mir ist alles über den Kopf gestiegen.
In 2 Tagen fliege ich spontan nach Portugal (zur Beerdigung meines Vaters).
Sieht die Polizei am Flughafen einen zivilrechrlichen Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher?
5 Antworten
- Auch am Flughafen oder beim Grenzübergang muss man sich nicht fragen: „Werde ich bei der Kontrolle festgenommen?„. Die klare Antwort ist nein! Die Polizei wird nicht nach einem fahnden bzw. suchen bei einem zivilrechtlichen Haftbefehl. Man kann also theoretisch auch mit offenen Haftbefehl, aufgrund von Schulde, in den Urlaub fliegen. Der Haftbefehl wird nur dann vollstreckt werden, wenn der Gläubiger den Aufenthalt kennt und die Verhaftung konkret Beauftragt (und bezahlt). Bei einer normalen Kontrolle etc. besteht definitiv keine Gefahr!
Vielen Dank, für die ausführliche Erklärung.
Ich bin nur 2 Tage da. Danach möchte ich mich um alles kümmern.
Mir geht es nur darum, dass ich nicht am Flughafen festgehalten werden. Ich hatte bereits überlegt mich heute bei der Polizei zu melden und nachzufragen, weil es mir wirklich sehr wichtig ist!
Diese Nachfragen solltest Du lassen. Denn dann ist dein Urlaub eventuell schnell vorbei. Kümmere dich bitte wirklich nach dem Urlaub da drum. Sei vernünftig. :)
Aber deiner Meinung nach wird die Polizei mich am Flughafen nicht festhalten?
Urlaub wäre schön, aber leider bin ich nur für die Beerdigung da.
Das weiß ich nicht. Augen zu und durch, kann daher nur meine Empfehlung sein. :)
Oh, eine Beerdigung. Unschön. :(
Hallo, ich hätte eine Frage, ich habe gerade dasselbe Problem. Fliege am Montag und mir würde wegen der GEZ Ein Haftbefehl erlassen. Das bin ich alles am klären, aber der Urlaub wurde mir von meiner Familie geschenkt, den ich nicht kostenlos stornieren kann.. wäre dankbar für jede Hilfe. Werden die Beamten das bei der Passkontrolle einsehen können? Da es ja ein zivilrechtlicher Fall ist. Lieben Dank
Hallo, ich hätte eine Frage, ich habe gerade dasselbe Problem. Fliege am Montag und mir würde wegen der GEZ Ein Haftbefehl erlassen. Das bin ich alles am klären, aber der Urlaub wurde mir von meiner Familie geschenkt, den ich nicht kostenlos stornieren kann.. wäre dankbar für jede Hilfe. Werden die Beamten das bei der Passkontrolle einsehen können? Da es ja ein zivilrechtlicher Fall ist. Lieben Dank
Nein, es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein zivilrechtlicher HB im System der BuPo auftaucht. Was natürlich sein kann ist, dass vielleicht ein GV dort wartet und Dich abfängt, sofern dieser mitbekommen hat, dass Du fliegst und bittet Dich zur Abgabe der Vermögensauskunft. Das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Hallo, ich hätte eine Frage, ich habe gerade dasselbe Problem. Fliege am Montag und mir würde wegen der GEZ Ein Haftbefehl erlassen. Das bin ich alles am klären, aber der Urlaub wurde mir von meiner Familie geschenkt, den ich nicht kostenlos stornieren kann.. wäre dankbar für jede Hilfe. Werden die Beamten das bei der Passkontrolle einsehen können? Da es ja ein zivilrechtlicher Fall ist. Lieben Dank
Einen Haftbefehl wegen Verweigerung der Vermoegensauskunft sieht die Bundespolizei nicht.
Nein, sieht sie nicht.
Ich möchte hier lieber einen Kommentar, als eine Antwort schreiben. Denn eine Antwort wäre nicht hilfreich. Die Antwort der Lady ist in Ordnung. Mein Kommentar hat mit Lady nichts zu tun. Das ist Zufall, dass ich unter deiner Antwort schreibe.
An den Fragesteller:
das Gute ist, dass Du ja wahrscheinlich nur einen Haftbefehl hast, weil Du die Vermögensauskunft nicht abgegeben hast. Du kannst deswegen zwar in Erzwingungshaft kommen und diese kann bis zu 6 Monate andauern, aber:
erklärst Du im Gefängnis den Beamten, dass Du die Vermögensauskunft nun doch abgeben möchtest, dann muss Dir schnellstmöglich Gelegenheit dazu gegeben werden. Nach der Abgabe der Vermögensauskunft muss man dich schnellstmöglich entlassen.
Solltest Du - als Beispiel - heute verhaftet werden und erklärst dich zur Abgabe der Vermögensauskunft bereit, kann es jedoch sein, dass Du erst nächste Woche Dienstag oder Mittwoch aus dem Gefängnis entlassen wirst. Wegen der Feiertage.
Am wahrscheinlichsten ist in so einem Fall, dass der Gerichtsvollzieher spontan als Besuch ins Gefängnis kommt. Der Stationsbeamte spontan an deinen Haftraum tritt, Dir bescheid gibt und dich bittet, dich für diesen Besuch schnellstmöglich bereit zu machen. Du kannst das natürlich auch ablehnen, was aber selbstverständlich sehr unklug wäre.
Dann unterschreibst Du beim Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft und wirst umgehend entlassen. Sollte der Besuch erst zum Beispiel 16:30 Uhr beendet sein, kann es jedoch sein, dass man dich erst am nächsten Tag entlässt.
Es kann auch sein, dass man dich nach deiner glaubhaften Einlassung, die Vermögensauskunft abgeben zu wollen, einfach so entlässt, mit der Auflage, dich nach Entlassung schnellstmöglich persönlich beim Gerichtsvollzieher zu melden.