Okay, das sind zu viele Zufälle.
Du warst drei mal genau vor den freien Tagen krank, dem der Urlaub folgte. Es wurde hier schon angedeutet, aber hier sieht es so aus, als hättest du deinen Urlaub unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verlängert und zugleich einen finanziellen Vorteil erlangt nämlich insgesamt 17 (!!!) Tage bezahlten "Urlaub".
Es mag vorkommen , dass man vor dem Urlaub krank wird, aber nicht vier Mal binnen einem Jahr und genau vor dem Urlaub bzw freien Tagen. Das ist statistisch faktisch kaum möglich.
Folglich hast du einen Betrug begangen, der dazu führt,dass dich der AG mit hoher Wahrscheinlichkeit dann fristlos kündigen wird, da ich nicht davon ausgehe, dass du einen Beweis erbringen kannst, der diese Vermutung erschüttert. Vorallem wurde man dich vor Gericht fragen, was du msch der Krankheit gemacht hast und, ob du zufällig im Urlaub warst bzw. ob es eine plötzliche Genesung gab.
Was du machen solltest? Sofern du es nicht getan hast, versuchen ggf eine AU oder etwas in der Art zu bekommen, sofern du beim Arzt warst. Du warst anscheinend schon länger bei deiner Firma auf der Verdachtsliste. Nur, weil sie nichts gesagt haben, heißt das nicht, das alles gut ist.
Lege das Geld ggf für die Rückzahlung des Lohns zurück und rechne damit, dass du ggf eine ALG Sperre bekommen wirst. Mit dem Arbeitszeugnis, dass du bekommst, wird es dann vermutlich nicht einfach werden, woanders was zu finden.
Deine einzige Möglichkeit wäre, eine Aufhebung des Vertrages vor Gericht zu erzielen.
Du kannst nur hoffen, dass er keine Anzeige erstatten möchte. Für die Zukunft: Ehrlich währt am längsten!
Achja, solange es nicht 100 Prozent bewiesen ist dass du dir frei genommen hast, auf Kosten des AG und die Kündigung noch nicht rechtskräftig, darf er auch nicht ohne weiteres den Lohn einbehalten, der zu viel gezahlt wurde. Das wäre eigenmächtiges Eingreifen.
Antworte deinem AG neutral, dass du daran arbeitest die AU zeitnah zu erbringen und darauf aufmerksam machst, dass bis zum Beweis der Schuld, die Unschuldsvermutung gilt, sprich kein Geld eigenmächtig einbehalten werden darf und dies ggf. gerichtlich durchgesetzt wird.
Übrigens: Ohne gemein klingen zu wollen, aber du hast in einem Post hier auf der Plattform vor etwa einem Jahr selbst zugegeben nicht krank gewesen, sondern stattdessen zum Zeitpunkt der Krankschreibung in den Urlaub geflogen zu sein. Ich wünsche Dir, dass Du das bekommst, was Du verdienst, oder nicht verdienst. Denn am Ende zahlen wir alle für Deinen Sonderurlaub!