Der Gutachter hat dich gesehen und sich einen Eindruck verschafft.
Was die Belehrungen betrifft, musst du dir nun auch alle Seiten anhören und nicht nur die Rosinen raus picken.
Ich bin sicher, dass du einerseits die Gesetze kennst und wusstest, dass du nicht fahren darfst, wenn bestimmte Werte erreicht werden andererseits, wusstest du sicherlich auch, dass Mischkonsum ebenso zu den oben genannten Problemen führt.
Die Aussage, dass du bisher keine Punkte hast, heißt nichts anderes, als dass du (nach eigener Aussage) bisher nicht erwischt wurdest und nun ist es passiert.
Mit einem Mischkonsum bringst du nicht nur dich in Gefahr, sondern auch andere Personen. Du scheinst das nicht ernst zu nehmen oder einzusehen. In der Folge wird der Verkehrspsychologe folgerichtig davon ausgehen, dass du weiterhin dieses Verhalten fortführen wirst und somit ungeeignet bist am Verkehr teilzunehmen.
Bezugnehmend auf deine Eingangsfrage: Ja, es ist erlaubt, wenn neue Tatsachen dazu kommen, die zu einer neuen Bewertung des Sachverhalts führen. Das gilt für die eine, als auch andere Richtung.
Im Gesetz heißt es
Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG).
Davon möchte sich die Behörde überzeugen. Diese kennt nun alle Aspekte und kommt dann zu einer Entscheidung.
In wiefern Fehler gemacht worden sind ist schwer einzuschätzen: ich gehe davon aus, dass der toxikologische Befund was THC betrifft korrekt ist und hier ein Dauerkonsum festgestellt wurde. Gleichzeitig wurde vermutlich auch überprüft, wie die Leberwerte waren (Enzyme usw), was auf einen Alkoholmissbrauch deuten kann. Wenn diese Ergebnisse grenzwertig sind, können auch weitere Informationen angefordert werden. Ob dich die Behörde auch ohne die zusätzlichen Informationen des Arztes hätte fahren lassen, ist nicht sicher. Die Chancen sind aber Recht hoch (im Zweifelsfall für due Sache), dennoch hätte die Behörde ggf. ein weiteres toxikologisches Gutachten anfordern können.
Am Ende hattest du ja selbst zugestimmt und sagtest, dass du nichts zu verbergen hattest. Das schien aber ein Trugschluss zu sein, oder du hast die Situation falsch eingeschätzt.