Du hast einen ganz schönen Batzen an Anklagen da auf dem Buckel. Die Tatsache, dass Du aus der U-Haft gekommen bist bedeutet, dass man bei Dir ggf. keine große Strafe sieht und/oder keine Flucht-/Verdunkelungsgefahr.
Die 104.000 Euro, die aus dem illegalen Handel entstanden sind, und sicherlich irgendwo sind, stehen Dir als zu Unrecht erlangtes Vermögen nicht zu und werden daher "beschlagnahmt" (eingezogen). Das bedeutet, dass man auch Wertsachen (Auto, Computer, Handys) beschlagnahmen könnte, um den Schaden zu begleichen.
Was die Strafe betrifft: Die höchste Strafe, die hier angesetzt ist, ist MINDESTENS ein Jahr wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Es gibt hier sechs Fälle plus weitere Straftaten. Die "Grundstrafe" wird hier vermutlich angemessen erhöht und der Monat U-Haft "gutgeschrieben".
Insgesamt ist hier eine sehr hohe kriminelle Energie vorhanden gewesen, was sich nachteilig auswirkt (die Bedrohung und Nötigung, vermutlich um Geld von säumigen Konsumenten oder ähnlichem abzuziehen).
Es wird sehr sehr schwer hier Gründe zu finden, die noch für eine Bewährungsstrafe sprechen. Eine Jugendstrafe im Bereich von 2 Jahren ist nicht auszuklammern, Bewährung kann es nur bis zwei Jahre geben.
Das Gesetz sagt dazu Folgendes:
(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.