https://support-leagueoflegends.riotgames.com/hc/de/articles/360056538754-Prepaid-Karten-Codes-EU#regionen-server-zum-einl%C3%B6sen-0-8

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An einer Universität liegt es allein in deiner Verantwortung, zu welchen Veranstaltungen du gehst.

Du musst lediglich mit den Konsequenzen leben können. Solange es keine Anwesenheitspflicht in einem Kurs gibt (du diesen bei Abwesenheit also nicht bestehen würdest), bestehen die Konsequenzen aber höchstens in geringerem Lernerfolg.

Edit: Viele Studiengänge bieten zumindest Vorschläge für Stundenpläne an, gerade für die ersten Semester. Such mal nach "Studienplan"

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Wurdest du vernommen, ohne dass deine Eltern oder ein Anwalt anwesend waren? Dann würde ich an deiner Stelle erst einmal weitere Aussagen verweigern (als Beschuldigter hast du immer das Recht, zu schweigen) und schriftlich gegen die Verwendung deiner bisher gemachten Angaben widersprechen (im Zweifel deine Eltern machen lassen oder einen Anwalt).

Zu deiner ursprünglichen Frage: Solange "kannst du das besorgen?" bei euch nicht gängiger Code für "geh das stehlen" ist, ist es keine Anstiftung.

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Ich bezweifle, dass die entsprechenden Händler mehr als ein Probeabo mit dir abschließen wollen. Falls du im Namen deiner Kunden Probeabos abschließen willst, handelst du ohne Erlaubnis deiner Kunden als Vertreter ohne Vertretungsmacht und haftest entsprechend (vgl. §§ 177 ff BGB).

Dazu kommen die bereits erwähnten datenschutzrechtlichen Probleme und ggf. eine Strafbarkeit wegen (versuchten) Betrugs an deinen Kunden.

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Kommt drauf an, was genau ihr vereinbart habt. Ist aber der Umfang der Arbeit von vornherein klar gewesen und ihr habt einen Festbetrag vereinbart, dann kann dein Vertragspartner nicht im Nachhinein einseitig eure Vereinbarung ändern.

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Ein gutes juristisches Examen zu schreiben ist in erster Linie eine Frage der Selbstdisziplin und guter Lernmethoden, außerdem schadet es nicht, ein Talent für Sprache und Logik zu haben.

Sicherlich kann eine private Hochschule dabei helfen, weil die Studiengänge dort meist strukturierter sind (man wird mehr an die Hand genommen) und das Betreuungsverhältnis besser ist. Viele motiviert auch die Tatsache, dass sie bereits eine große Summe Geld dafür bezahlen und nutzen die angebotenen Leistungen daher mehr oder intensiver.

Notwendig ist es aber sicherlich nicht, auf eine private Hochschule zu gehen. Im Endeffekt ist die Frage: Organisiert man selbst sein Studium (was durchaus aufwändig ist) oder überlässt man gegen Geld die Organisation des Studiums einem professionellen Dienstleister?

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Google am besten mal nach Erfahrungsberichten von Anwält:innen, die gibt's häufig bei Zeitschriften, die für junge Juristen und Juristinnen gedacht sind. Interessant ist auch der Podcast "Irgendwas mit Recht"

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Personenbezogene Informationen oder Geschäftsgeheimnisse, die man im Rahmen seines Berufs erfahren hat, dürfen in der Regel nicht weitergegeben werden. Bestes Beispiel sind etwa Ärzte und anderes medizinisches Personal: Sie dürfen etwa Diagnosen ohne Zustimmung des Patienten nicht anderen Personen mitteilen, selbst wenn das etwa besorgte Angehörige sind.

In Deutschland ist es für bestimmte Berufsgruppen strafbar, siehe Paragraph 203 StGB. In der Schweiz gibt es vermutlich ähnliche Regelungen.

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In dem Bescheid sollte doch stehen, um welches Verfahren es sich handelt und welche Kostenpostionen?

Ohne Kenntnis des Inhalts kann man dir nicht mehr sagen, als dass ein Gericht durch einen Kostenfestsetzungsbescheid die Verfahrenskosten festsetzt.

Ggf. kannst du im Gericht an anrufen und nachfragen (auf dem Bescheid steht vielleicht eine Telefonnummer oder der Sachbearbeiter).

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Es ist vollkommen normal, im Studium wesentlich schlechtere Noten zu bekommen als in der Schule. Je nach Studiengang und Uni ist die Notenverteilung auch unterschiedlich.

Ich würde an deiner Stelle erstens Fehleranalyse betreiben (wo liegen deine Stärken und Schwächen, woran kannst du arbeiten) und zweitens herausfinden, wie die Notenverteilung in deinem Fach ist, um deine Leistung im Vergleich zu deinen Kommilitonen zu sehen. Außerdem kannst du dich an die Fachschaft wenden, die Studenten höherer Semester können oft Tipps geben.

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Google mal "one party consent states"

Das gibt ziemlich gute Ergebnisse

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Die Umsatzsteuer, die du vereinnahmst, führst du ja direkt an das FA ab - sie beeinflusst daher die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer nicht.

Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen sind eine Nutzungsart deines Einkommens, daher Teil der Bemessungsgrundlage.

Zur Berechnung, Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung und einer Steuererklärung gibt es Software oder Steuerberater.

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Erkundige dich mal über Urlaubssemester an deiner Uni - wenn das genehmigt wird, laufen in der Zeit die Fristen für Prüfungen nicht weiter.

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Meines Wissens kannst du nicht nur die Hälfte des Grundstücks verkaufen oder verschenken, sondern müsstest das mit deinem gesamten Erbanteil tun.

Hier ein erster Überblick darüber (samt weiteren Möglichkeiten):

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbteil-verkaufen.html

Bei der Summe könnte es sich durchaus lohnen, anwaltliche Beratung zu suchen.

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Die Armut bezieht sich nur auf Deutschland und dürfte die relative Armut sein, also im Vergleich zu anderen Deutschen.

Mit den Hungernden hingegen sind die auf dem Kontinent Afrika gemeint.

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Das Jobcenter gibt dir Geld, weil nach dem Sozialstaatsprinzip jeder ein menschenwürdiges Leben haben soll und seine Grundbedürfnisse erfüllen.

Dir bleibt jederzeit die Möglichkeit, selbst Geld zu verdienen, um deine Wunscheinrichtung zu besorgen, so wie das die meisten anderen Menschen machen.

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Für die Gewinnerzielungsabsicht wird meines Wissens eine Totalprognose in der Totalperiode durchgeführt - sprich alle Einnahmen und Ausgaben über den gesamten Zeitraum, in dem man voraussichtlich Einkünfte erzielen möchte, werden betrachtet. Das führt dazu, dass man etwa bei Errichtung eines Gewerbes trotz anfänglichen Verlusten von Anfang an steuerpflichtig ist und daher die Verluste geltend machen kann.

Also ja, AfA wird einbezogen. Es ergibt ja betriebswirtschaftlich keinen Sinn, auf Dauer ein Verlustgeschäft zu führen.

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Meist nach dem Recht des Tatorts, obwohl grundsätzlich auch zusätzlich deutsches Strafrecht bei einem deutschen Täter anwendbar sein kann (§§ 5 ff. StGB). Man darf jedoch nicht ein zweites Mal der Strafverfolgung ausgesetzt werden, wenn bereits ein Gericht in einem anderen Land für dieselbe Tat verurteilt hat.

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