Wann verjährt es?

2 Antworten

Verjährungsfrist: siehe herja.

Verjährung bedeutet, dass du dafür nicht mehr verurteilt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass es nicht mehr festgestellt werden kann. Dein Name kann immer noch mit so einer "Vorgeschichte" in Zusammenhang gebracht werden.

Die Verjährungsfrist des Besitzes kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 4 S. 1 StGB beträgt gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB 5 Jahre.

Woher ich das weiß:Recherche