Beispiel für Hemmung der Verjährung?

1 Antwort

Verjährungspflichten = Verjährungsfristen, richtig? :)

Beispiel:

Der Kauf fand am 10.01.2017 statt. Die Forderung würde nach den §§ 195 und 199 BGB mit Ablauf des 31.12.2020 verjähren.

https://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

https://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Die Verjährungsfrist kann aber auch gehemmt werden, und dann von neuem beginnen.

Wenn zwischen dem 10.01.2017 und dem 31.12.2020 ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird. Die Beantragung alleine reicht bereits.

Wenn der Schuldner die Forderung in irgendeiner Weise anerkennt ( Stundungsvereinbarung, Stundungsantrag, Lastschriftvereinbarung, Antrag auf Ratenzahlung, Ratenzahlungsvereinbarung, schriftliche Einlassung das er die Forderung anerkennt ) .

Und noch ein paar wenige andere Dinge, die ich aber nicht weiß.

Im Übrigen würde die Forderung nicht pauschal und endgültig zum 31.12.2020 verjähren. Der Gläubiger könnte diese auch noch im Jahr 2035 versuchen einzutreiben. Legal.

Der Schuldner müsste dann den Einwand der Verjährung geltend machen. Tut er das nicht oder zu spät, könnte der Gläubiger auch noch 2035 theoretisch, einen 30 Jahre lang gültigen und vollstreckbaren Schuldtitel gegen den Schuldner erwirken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Intensive Erfahrungen in Theorie und Praxis.
Bleon02 
Fragesteller
 05.05.2021, 11:09

Stimmt, hast recht. Habe mich verschrieben. Danke dir für die Ausführliche Antwort. :))))

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