Abwasserrechung

8 Antworten

Du hast die Rechnung also vom Abwasserzweckverband erhalten. Die Verjährungsfristen richten sich in diesem Zusammenhang nicht nach dem BGB, sondern nach der Abgabenordnung. Die Verfristung tritt also erst nach fünf Jahren ein.

Die Verjährung tritt mit Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist. Du solltest also schnellstmöglich Widerspruch mit der Einrede der Verjährung einlegen. Zur Not musst Du Dir von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht helfen lassen.

Auf der anderen seite hast du ja auch die Leistung in Anspruch genommen.

Wenn Du weder Rechnung noch Mahnung bekommen hast, ist es nach BGB verjährt ...

Andererseits: Du bekommst von anderen Leistungen gegen Geld und zahlst nicht, sondern hoffst auf Verjährung? Das wäre dann aber Betrug und der verjährt nicht so schnell ;-)

Volker13  06.08.2010, 21:30

Blödsinn!

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Ich würde beim Konsumentenschutz nachfragen. Imho ist die Abrechnungsperiode zu lange zurück.

Volker13  06.08.2010, 21:30

Das nennt sich Verbraucherschutz!

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TalaPran  06.08.2010, 21:52
@Volker13

wir- interessant - ich weiss nicht wo du bist. Aber ich bin in meinem Wohnzimmer in Österreich.

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Hast Du denn für 2003 eine Rechnung bekommen und nicht bezahlt? Oder hast Du auch noch nicht mal eine Rechnung bekommen?

wenn die nicht vorher mal gemahnt haben müsste es verjährt sein

Volker13  06.08.2010, 21:28

Weshalb?

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doka12  06.08.2010, 21:37
@Volker13

meiner Meinung ist ein Anspruch nach 3 Jahren verjährt,ausser man macht ihn zwischen durch mit einer Mahnung wieder aktiv.Ich gehe nicht davon aus ,das die einen Titel haben

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Volker13  06.08.2010, 22:01
@doka12

Das ist nicht ganz richtig. Öffentliche Forderungen haben andere Verjährungsfristen

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schila2 
Fragesteller
 06.08.2010, 21:33

Habe vorher keine Rechnung oder so bekommen. Sie haben erst nach Sichtung meiner unterlagen es jetzt bemerkt.Kamm für mich aus vollen himmel...

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