Wie reagiere ich am Besten auf einen Mahnbescheid?

Hallo,

wegen der Scheidung meiner Eltern, ist vor ca. einem Jahr meine Mutter zu einem Anwalt gegangen und wollte meinen Unterhalt berechnen lassen. (Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig und befand mich in einem Studium).

Meine Mutter versprach mir damals, die Anwaltskosten zu übernehmen und regelte alles. Ich hab lediglich dafür unterschrieben, dass ich einverstanden bin, dass der Anwalt meinen Unterhaltsanspruch berechnet. Ansonsten hatte ich keinen Kontakt zu dem Anwalt.

Der Anwalt schickte dann eine Rechnung (ca. 400€). Meine Mutter wollte dann erst noch abklären, ob der Betrag dieser Rechnung gerechtfertigt ist und schrieb daher einen Brief an den Anwalt. Der Anwalt meldete sich daraufhin ca. ein Jahr lang nicht mehr.

Vor etwa 2 Monaten bekam ich dann erneut eine Rechnung. Da meine Mutter ja versprochen hatte, für die Kosten aufzukommen, aber den Betrag im Moment nicht zahlen kann, schickte sie an den Anwalt einen Brief, mit der Bitte den Betrag in Raten zu begleichen.

Bisher kam auf den Brief nur eine missverstandene Antwort, auf einen neuen Brief hatte der Anwalt noch nicht reagiert.

Heute bekam ich jedoch Post vom Amtsgericht. Der Anwalt hat einen Mahnbescheid gegen mich abgegeben. Laut Mahnbescheid soll ich den Ursprünglichen Betrag Plus eine Gebür von ca. 90 € zahlen. Ich habe nie eine Mahnung oder sonstiges Erhalten. Nach dieser Rechnung kam nichts mehr.

Wie reagiere ich jetzt am Besten ? Droht mir jetzt ein Schufa Eintrag ? Darf der Anwalt überhaupt einen Mahnbescheid erstellen, ohne mir vorher eine Mahnung zu schicken?

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In diesem Fall sollte man zahlen. Denn schon aus der Frage kann entnommen werden, dass die Forderung zu Recht erhoen wird. Am besten zahlen. Selbst wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird, wird der Anwalt wohl den Mahnbescheid weiter aufrecht erhalten, um sich somit einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen. Diese Kosten wirst Du dann noch zusätzlich tragen müsssen. Die Kosten des Mahnbescheids wirst Du ohnehin zahlen müssen.

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Was heißt denn Anerkennungsbrief? Am Besten langsam anfangen, Sachen zu packen. Es ist besser die Wohnung umgehend zu räumen, damit man Fristüberschreiten nicht auch noch die Kosten der Spedition tragen muss. Das Anerkenntnis muss nicht per Brief erfolgen. Das Anerkenntnis kann auch durch konkludentes Handeln angenommen werden. Dies erreicht man mit dem Auszug.

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Es gilt das Ursacherprinzip. In der Regel kommt die Haftpflicht des Schädigers auf. Wurde die Tür allerdings mit Mutwillen beschädigt, so ist das Sachbeschädigung, mithin eine Straftat, die auf Antrag verfolgt wird.

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Kündigung des Mieters aus wirtschaftlichen Gründen

Hallo, am 30.06.2004 habe ich einen Mietvertrag mit meinen Mietern unterschrieben (Mietbeginn 1.7.2004). Hier wurde die Vereinbarung getroffen, dass Mieter als auch Vermieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben, jedoch erst ab dem 1.7.2009. Am 21.03.2013 habe ich den Mietern aus wirtschaftlichen Gründen zum 30.09.2013 gekündigt. Darauf kam erst am 19. Aug. 2013 ein Schreiben vom Mieterbund, dass die Kündigung unwirksam ist, denn es müssen alle Tatbestandsmerkmale dieser Kündigungsbegründung angegeben werden (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 573 Abs. 3 BGB). Insoweit wurde nicht dargelegt, inwieweit ein berechtigtes Interesse ich an der Beendigung des Mietverhältnisses ich habe. Mein Reihenhaus dürfte einen Verkaufspreis von 175 Tsd. € erzielen, die Belastung sind bei einer Bank mit 135 Tsd., bei der zweiten Bank mit 32 Tsd. Plus 5 Tsd. durch einen Verkauf, wo jedoch der Käufer ein Rücktrittsrecht hatte, wenn die Mieter bis zum 30.09. nicht ausziehen sollten. Der Käufer ist vom Kauf zurück getreten. Zur Zeit kann ich keine Besichtigungstermine machen, da die Mieter weder ans Telefon noch einen Einschreiben mit Rückschein annehmen. In diesem Schreiben bat ich die Mieterin um einen Besichtigungstermin und hatte Ihr eine weitere Auflage gemacht. Da ihr Sohn ein Zimmer bewohnt, wo man weder die Tür richtig öffnen kann als auch betreten, die weitere Balkontür nicht zu öffnen ist, da dieses Zimmer so voll beladen ist, sollte sie zum Besichtigungstermin dieses Zimmer so zugänglich machen, dass man ohne Schwierigkeiten eine Besichtigung durchführen kann (Frist 10 Tage). Wie kann ich den Mietern kündigen und zu welchem Zeitpunkt (da ja die erste Kündigung unwirksam war)? Wie komme ich zu einem Besichtigungstermin? Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Wer kann mir bitte helfen?????? Herzlichen Dank und schöne Feiertage. Danke im Voraus!

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Wie anitari schon angemerkt hat. Ohne anwaltliche Hilfe geht da wohl gar nichts. Denn schon beim Kündigungsschreiben hast Du leider versagt. Geh zu einem Anwalt.

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Trinkt Deine Tochter viel Alkohol?

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Für die Frau gibt es da vielfältige Möglichkeiten. Da steht zunächst erstmal der Kindesunterhalt, der sich nach seinem Verdienst rechnet. Hinzu kommt der Trennungsunterhalt, der nach Abzug des Kindesunterhaltes berechnet wird. In der Regel wird das restliche Gehalt 3/7 zu 4/7 verteilt. Das heißt, das deinem Freund nur noch 4/7 seines Gehaltes nach Abzug des Kindesunterhaltes verbleiben. Das kann schon ein beträchtlicher Haufen sein, der Deinem Freund dann fehlt.

Im Scheidungsrecht gilt Anwaltszwang. Das heißt, dass der Antragsteller aufjedenfall von einem Anwalt vertreten sein muss. Was die Firma betrifft, so kann man aufgrund mangelnder Informationen überhaupt keine Auskunft geben. Dein Freund sollte sich aufjedenfall an einen Fachanwalt für Familierecht wenden!!! Mehr kann man hier leider nicht sagen.

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Am einfachsten ist es, wenn Du die entsprechenden Firmen vor Veröffentlichung anschreibst und um Genehmigung bitten. Du bist dann immer auf der sicheren Seite, wenn die Genehmigung erteilt wird.

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Mit dieser Frage solltest Du Dich an einen Facharzt für Psychatrie wenden. Personenbezogen kann er Dir sicher eine bessere Auskunft geben, als wir es hier können.

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Scheint es nicht zu geben.

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Feedback zu Buchrezension

Hallo :) Wir haben in der Schule gerade einen Roman zu Ende gelesen und sollen nun eine Rezension schreiben. Ich habe hier eine verfasst und bitte nun um ein Feedback (hauptsächlich auf die verwendete Zeit bezogen) Liebe Grüße :)

Neben wilden Verfolgungsjagden in einem zerstörten Lada, fliegenden Schweinen und geheimnisvollen Mädchen, die auf Müllhalden hausen, erleben Maik Klingenberg und „Tschick“ in Wolfgang Herrendorfs gleichnamigem Abenteuerroman eine Reise der besonderen Art und erfahren dabei sehr viel über sich selbst sowie ihre Umwelt. Orientierungslos begeben sie sich auf den Weg in die Walachei und werden dabei unvorhergesehen zu zwei Jugendstraftätern. Trotz der interessant klingenden Idee des 2010 erschienenen Buchs, finde ich, dass es an der Umsetzung haperte. Die verwendete Sprache sollte den Gedanken eines 14-jährigen Jugendlichen entsprechen, doch diese war teilweise veraltet. An witzigen Dialogen zwischen den Charakteren und unerwarteten Wendepunkten in der Handlung fehlte es keinesfalls. Allerdings waren diese etwas weit hergeholt und meiner Meinung nicht glaubwürdig genug. Für Jugendliche zwischen circa 12 und 16 Jahren ist dieses Buch gut geeignet, da weder die Sprache noch die Handlung zu anspruchsvoll ist. Andererseits sind genau diese Eigenschaften auch Kritikpunkte, denn Erwachsene könnten dadurch schnell das Interesse am Roman verlieren. Wen bereits ähnliche Geschichten wie Mark Twains „Adventures of Huckleberry Finn“ angesprochen haben, wird von der moderneren Variante „tschick“ begeistert sein. Meinen Geschmack trifft der Autor damit leider nicht, da es mir an authentischen Elementen mangelte.

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Wenn das Deine Meinung ist, dann solltest Du auch dazu stehen.

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Kostenlos wirst Du das wohl nicht bekommen

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Probier es aus!

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