In diesem Fall sollte man zahlen. Denn schon aus der Frage kann entnommen werden, dass die Forderung zu Recht erhoen wird. Am besten zahlen. Selbst wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird, wird der Anwalt wohl den Mahnbescheid weiter aufrecht erhalten, um sich somit einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen. Diese Kosten wirst Du dann noch zusätzlich tragen müsssen. Die Kosten des Mahnbescheids wirst Du ohnehin zahlen müssen.
Was heißt denn Anerkennungsbrief? Am Besten langsam anfangen, Sachen zu packen. Es ist besser die Wohnung umgehend zu räumen, damit man Fristüberschreiten nicht auch noch die Kosten der Spedition tragen muss. Das Anerkenntnis muss nicht per Brief erfolgen. Das Anerkenntnis kann auch durch konkludentes Handeln angenommen werden. Dies erreicht man mit dem Auszug.
Es gilt das Ursacherprinzip. In der Regel kommt die Haftpflicht des Schädigers auf. Wurde die Tür allerdings mit Mutwillen beschädigt, so ist das Sachbeschädigung, mithin eine Straftat, die auf Antrag verfolgt wird.
Wie anitari schon angemerkt hat. Ohne anwaltliche Hilfe geht da wohl gar nichts. Denn schon beim Kündigungsschreiben hast Du leider versagt. Geh zu einem Anwalt.
Trinkt Deine Tochter viel Alkohol?
Für die Frau gibt es da vielfältige Möglichkeiten. Da steht zunächst erstmal der Kindesunterhalt, der sich nach seinem Verdienst rechnet. Hinzu kommt der Trennungsunterhalt, der nach Abzug des Kindesunterhaltes berechnet wird. In der Regel wird das restliche Gehalt 3/7 zu 4/7 verteilt. Das heißt, das deinem Freund nur noch 4/7 seines Gehaltes nach Abzug des Kindesunterhaltes verbleiben. Das kann schon ein beträchtlicher Haufen sein, der Deinem Freund dann fehlt.
Im Scheidungsrecht gilt Anwaltszwang. Das heißt, dass der Antragsteller aufjedenfall von einem Anwalt vertreten sein muss. Was die Firma betrifft, so kann man aufgrund mangelnder Informationen überhaupt keine Auskunft geben. Dein Freund sollte sich aufjedenfall an einen Fachanwalt für Familierecht wenden!!! Mehr kann man hier leider nicht sagen.
Am einfachsten ist es, wenn Du die entsprechenden Firmen vor Veröffentlichung anschreibst und um Genehmigung bitten. Du bist dann immer auf der sicheren Seite, wenn die Genehmigung erteilt wird.
Mit dieser Frage solltest Du Dich an einen Facharzt für Psychatrie wenden. Personenbezogen kann er Dir sicher eine bessere Auskunft geben, als wir es hier können.
Der Ladung kannst Du entnehmen, ob persönliches Erscheinen angeordnet wurde.
Der Link wurde leider geschlossen.
Hat euer lehrer das nicht erklärt?
Außer PH kenne ich keine weiteren
Scheint es nicht zu geben.
Wenn das Deine Meinung ist, dann solltest Du auch dazu stehen.
Nagellack riecht immer komisch. Frag doch mal bei der Fa. nach.
In welchem Zusammenhang denn?
Kostenlos wirst Du das wohl nicht bekommen
Frag mal Deinen Sachbearbeiter. Der weiß das besser
Die musst du Dir schon selbst raussuchen.
Probier es aus!