Wie lange kann man sich als Externer erkundigen, ob jemand eine Ausbildung bestanden hat oder nicht?
Sagen wir mal man hat ein Verdacht das jemand seine Ausbildung nicht bestanden hat, kann man dann auch nach über 30 Jahren bei der IHK oder HWK anrufen und um Auskunft der Prüfungszeugnisse bitten ? Oder ist das verjährt ?
2 Antworten
Die Aufbewahrungspflicht von Zeugnissen beträgt 10 Jahre. Daher kann man nach 30 Jahren so oder so nichts mehr ausrichten. Zudem wird der Person niemand Auskunft geben, da das gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen würde. Die Person, die den Rufmord begehen würde, würde sich nur noch mehr strafbar machen. Einfach mal eben etwas unterstellen nach 30 Jahren ist nicht.
Du meinst auch die Presse könnte das nicht herausfinden? Und berichten? Die finden doch eigentlich immer alles raus?!
Gar nicht. Es herrscht Datenschutz. Wenn ein Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran hat, dann fordert sie das Zeugnis von dem Bewerber ein. Ist keines vorhanden, kann man u. U. bereits 1 & 1 zusammenzählen.
Im Zweifel hat der Bewerber das Zeugnis nachzureichen. Ein Unternehmen macht sich nicht die Mühe. Das stellt den nächsten Bewerber ein.
Die Veröffentlichung einer Doktorarbeit ist in der Promotionsordnung der einzelnen Universitäten vorgeschrieben. Im Unterschied dazu sind Zeugnisse nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Datenschutz. Was ist daran schwer zu verstehen? Da kann nicht jeder mal forschen
Und wenn man eine Person des Öffentlichen Lebens ist. Und Dritte es nur Herausfinden wollen um einen zu Schaden? Wie auch Plagiate bei Doktor Titeln geschehen?