Wann verjährt btm am Steuer (Mofa/25kmh Roller)?

2 Antworten

verjähren tut es nach 3 Monaten, wenn man nicht erwischt worden ist

aber bei Dir läuft das Verfahren ja noch

apophis  28.05.2020, 03:40

Wenn die Tat als Straftat gewertet wird, sind es minimum 3 Jahre.

Ob Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden, kommt auf die Fahrtüchtigkeit an.

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Da Du bereits erwischt wurdest und ein Verfahren läuft, ist hier die Strafvollstreckungsverjährung zu betrachten.
Diese ist bei Ordnungswidrigkeiten anders geregelt als bei Straftaten.

Das ist daher wichtig, weil Drogen am Steuer sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat gewertet werden kann. Dabei kommt es auf die Fahrtüchtigkeit an, bzw. wie sehr der Straßenverkehr gefährdet wurde.

Die Verjährungen gehen immer von der Höchststrafe einer Tat aus.
Bei einer Ordnungswidrigkeit beträgt die Verjährung mindestens 3 Jahre,
sobald die Strafe über 1.000€ Beträgt, sind es 5 Jahre.

Drogen am Steuer werden u.A. mit bis zu 1.500€ bestraft, somit beträgt die Verjährungs 5 Jahre.

Bei Straftaten liegt die Verjährung bei mindestens 3 Jahren.
Sobald die Tat im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bestraft wird, sind es 5 Jahre.
Ab mehr als 5 Jahren sind es 10 un da geht es noch weiter, aber ich denke mehr ist für diese Frage nicht nötig.

Also auch wenn die Tat als Straftat gewertet wird, werden es minimum 3 Jahre bis zur Verjährung sein.

Hinzu kommt noch, dass die Verjährung durch diverste Aktionen unterbrochen wird, etwa der Erstvernehmung, Beschlagnahmungs- oder Durchsuchungsandordnungen, Erlass eines Strafbefehls usw.
"Unterbrechen" bedeutet, dass nach dieser Aktion die Verjährung von vorne beginnt.

Kurz und Knapp für Dich: Je nach Wertung Deiner Tat mindestens 3 oder 5 Jahre.

Btmmofa123 
Fragesteller
 28.05.2020, 04:02

Du gehst grade aber davon aus das ich ein Auto gefahren bin bei einem Mofa wird es anders gewertet

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apophis  28.05.2020, 04:07
@Btmmofa123

Zwar wird für ein Mofa kein Führerschein benötigt, es handelt sich aber trotzdem um ein Kraftfahrzeug und entsprechend gilt das StVG.

Das Du Mofa und kein Auto gefahren bist, macht keinen Unterschied.

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ZuumZuum  28.05.2020, 06:57
@Btmmofa123

Schönreden nützt dir nichts, hier geht es nicht darum, welche Art von KFZ Du benutzt hast, sondern DAS Du mit einem KFZ am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hast. Da macht weder das Ordnungswidrigkeitengesetz, noch das Strafgesetzbuch einen Unterschied.

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Btmmofa123 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:26
@ZuumZuum

Sorry wenn ihr in dem Fall keine Ahnung habt aber es wird definitiv anders gewertet ich habe mich mit dem Polizist sogar darüber unterhalten wäre es z.b ein Auto gewesen hätte ich ein Monat fahr verbot bekommen beim Mofa/Roller waren es aber nur 24 Stunden ich will jz nicht fies sein aber wenn man in dem Fall keine Ahnung hat einfach leise sein danke :)

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Btmmofa123 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:32
@apophis

Es wird eine prüf Bescheinigung benötigt und da ist sehr wohl ein Unterschied ich meine du schreibst ja selber wie sehr der Straßen Verkehr gefährdet worden ist und mit einem Mofa das eine Leistung von 3,5 ps hat ist es ja nicht so eine große Gefährdung außerdem wurde ich von einer Ärztin durch gecheckt und alle meine Körper Funktion und Relations Zeit war alles top

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apophis  28.05.2020, 13:21
@Btmmofa123

Sorry, aber entweder hat Dich der Polizist falsch informiert oder Du hast es falsch verstanden.

Es ist davon auszugehen, dass der Polizist angenommen hat, dass Du garkein Auto besitzt und deshalb diese Aussage getroffen hat. Dann wäre sie nämlich korrekt. Denn ohne Führerschein kann Dir auch keiner entzogen werden.
Das Fahren mit der Mofa kann Dir trotzdem untersagt werden, die 24 Stunden vom Polizisten sind dabei schlichtweg falsch.

Erstens darf der Polizist ein solches Verbot garnicht aussprechen. Er ist die Exikutive und nicht die Judikative.
Und zweitens würde ein solche Verbot entsprechend erst nach einem Urteil gelten.
Es ist davon auszugehen, dass der Polizist dieses "Verbot" einfach erteilt hat, um Dich davon abzuhalten weiter unter Drogeneinfluss zu fahren.

Und wie bereits schon erwähnt, sobald Du mit einem Kraftfahrzeug unterwegs bist - das ist die Mofa genauso wie das Auto - bist Du an die StVO gebunden und musst Dich an das StVG halten.

Bei einem Verstoß ist es völlig egal welches Fahrzeug du führst.
Fährst Du mit dem Mofa bei Rot über die Ampel wird das genauso bestraft wie mit dem Auto.
Fährst Du mit dem Mofa unter Drogeneinfluss, wird das genauso bestraft wie mit dem Auto.

Fazit: Bitte ordentlich informieren, Polizisten wissen auch nicht immer alles, bzw. sagen auch nicht immer die Wahrheit. ;)

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Btmmofa123 
Fragesteller
 28.05.2020, 14:59
@apophis

Das ich kein Auto besitze ist ja auch richtig aber ich denke mal das der Polizist das besser weiß als du mit dem fahr verbot außerdem darf er natürlich so ein verbot aussprechen das ist genau das gleiche wie ein Platzverweis und es ist nicht egal ob man mit dem Auto oder mit dem Mofa unterwegs ist

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apophis  29.05.2020, 00:43
@Btmmofa123
Es wird eine prüf Bescheinigung benötigt und da ist sehr wohl ein Unterschied

Nein, im Straßenverkehr macht das keinen Unterschied.

und mit einem Mofa das eine Leistung von 3,5 ps hat ist es ja nicht so eine große Gefährdung

Doch, kann sie sehrwohl!
Selbst Fahrradfahrer oder Fußgänger können einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr begehen.

Bei einer Mofa gilt - wie auch bei jedem anderen Fahrzeug - ab 1,1 Promille bist Du fahruntauglich und wirst entsprechend bestraft. Völlig egal wie gut Du tatsächlich noch fahren kannst oder ob etwas passiert ist oder nicht:
Bei anderen Drogen ebenso, nur dass da die Genze da logischerweise nicht in Promille gemessen wird.

außerdem wurde ich von einer Ärztin durch gecheckt und alle meine Körper Funktion und Relations Zeit war alles top

Völlig irrelevant!
Du standes unter Drogen, entsprechend warst Du fahruntauglich, völlig egal wie gut Deine Körperfunktionen und Reaktion zu einem beliebigen Zeitpunkt biem Arzt waren.
Drogen im Körper = Fahruntauglich!

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apophis  29.05.2020, 00:57
@Btmmofa123
Das ich kein Auto besitze ist ja auch richtig aber ich denke mal das der Polizist das besser weiß

Wenn er das gesagt hat, was Du schreibst, dann tat er es nicht.
Du solltest Polizisten nicht mit Juristen vergleichen.

Polizisten haben natürlich auch ein gewisses juristisches Wissen, das bezieht sich aber hauptsächlich auf die Frage was (wann, wo) erlaubt und was verboten ist und nicht, bzw. nur sehr wenig damit was die Bestrafung angeht.

Nochmal: Polizisten sind die Exekutive, die ausführende Gewalt und nicht! die Judikative, die rechtsprechende Gewalt. Mit Urteilen und den Folgen einer Tat haben die nichts am Hut.

außerdem darf er natürlich so ein verbot aussprechen das ist genau das gleiche wie ein Platzverweis und es ist nicht egal ob man mit dem Auto oder mit dem Mofa unterwegs ist

Nein. Informiere Dich bitte mal richtig...

Du musst unterscheiden zwischen einem Fahrverbot und einer Beschlagnahmung/Sicherstellung der Fahrerlaubnis.

Eine Fahrverbot kann nur von einem Gericht oder der Verwaltungsbehörde verhängt werden.

Polizisten hingegen dürfen die Fahrerlaubnis (Führerschein/Prüfbescheinigung) sicherstellen/beschlagnahmen, allerdings nur wenn gefahr im Verzug ist oder die Begehung weiterer Verkehrsstraftaten zu befürchten ist.
Auch hier muss ein Gericht innerhalb von 3 Tagen bestätigen, ob eine Beschlagnahmung ordnungsgemäß war, wenn der Fahrer dieser nicht eingewilligt hat.

Ob der Polizist Deine Prüferlaubnis sichergestellt/beschlagnahmt hat oder nicht, kannst Du am besten beantworten.

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Btmmofa123 
Fragesteller
 29.05.2020, 12:58
@apophis

Also willst du mir jetzt grade erklären das ein Polizist keinen Platzverweis aussprechen darf ?

Außerdem meinte der Polizist zu mir das mein Blut getestet wird und es drauf ankommt wie hoch der thc Gehalt in meinem Blut ist es tut mir leid wenn du da anderer Meinung bist aber in einigen Punkten bin ich mir hier sehr sicher das du unrecht hast und sagst ich soll mich besser informieren wenn du selber keine Ahnung hast dann hör auf solche Sachen zu verbreiten danke ...

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apophis  29.05.2020, 13:09
@Btmmofa123
Also willst du mir jetzt grade erklären das ein Polizist keinen Platzverweis aussprechen darf ?

Ich habe nie eine Aussage zu Platzverweisen gemacht.
Das Beispiel kam von Dir, ich bin darauf nie eingegangen.

Außerdem meinte der Polizist zu mir das mein Blut getestet wird und es drauf ankommt wie hoch der thc Gehalt in meinem Blut ist

Das ist auch vollkommen korrekt.
Beim Alkohol ist das ja auch nicht anders, wird eine Promillegrenze überschritten, erhöht sich die Strafe.

tut mir leid wenn du da anderer Meinung bist aber in einigen Punkten bin ich mir hier sehr sicher das du unrecht hast und sagst ich soll mich besser informieren wenn du selber keine Ahnung hast dann hör auf solche Sachen zu verbreiten danke ...

Ich gebe hier aber nicht meine Meinung wieder, sondern den Inhalt des StvG.
Und dieses macht bei einer Straftat/Ordnungswidrigkeit nuneinmal keinen Unterscheid zwischen Mofa, Auto, Motorrad etc.

Wenn Du der Meinung bist ich lüge, wäre es nett, wenn Du mir die entsprechende Ausnahmeregelung nennen könntest, wo zwischen den Typen der kraftfahrzeuge unterschieden wird. Solch eine Regelung gibt es nämlich nicht.

Und wenn Du meinst sowieso schon alle antworten zu kennen, wieso stellst Du dann überhaupt eine Frage?
Wenn Du eine Frage stellst, musst Du damit rechnen, dass sie Dir korrekt beantwortet wird und dass sich diese korrekten Antworten auch von Deiner Meinung unterscheiden können.

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Btmmofa123 
Fragesteller
 29.05.2020, 16:22
@apophis

Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohnePrüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro

hier z.b eine Ausnahme Regelung die es angeblich nicht gibt

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apophis  30.05.2020, 01:58
@Btmmofa123
Da für  Mofas kein klassischer  Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren  ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also  ohnePrüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro

Ja... das hast Du sehr schön gefunden, aber diese Regelung hat absolut nichts mit dem Thema oder der Frage zu tun!

Dass Du mit einem Fahrzeug, wo Du keine Fahrerlaubnis benötigst, nicht wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bestraft werden kannst, ist doch nur logisch...

Da Du verwirrt scheinst: Ich bezog mich mit meinen Aussagen auf Deine Situation und Deine Vergehen.
- Fahren unter Drogeneinfluss.
- Die Grenze/Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
- Die Verjährungsfristen für begangene Straftaten/Ordnungswidrigkeiten.

Diese Drei Punkte sind wichtig für Deine Frage und ich habe sie Dir beantwortet. Zusammen mit der Info, dass dort die Art des Kraftfahrzeugs keine Rolle spielt.

Bitte nenn mir doch die angeblichen Ausnahmeregelungen für diese drei Punkte,
von denen Du meinst, dass sie existieren. Danke.

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Btmmofa123 
Fragesteller
 30.05.2020, 12:47
@apophis

Die genauen Ausnahmen Regelungen kenne ich ja nich deswegen frage ich ja hier ich weiß das es welche gibt und du hast geschrieben ich soll dir ein Beispiel nennen wo eine unterschied zwischen den Fahrzeugen gemacht wird darauf habe ich nur geantwortet dass hat nichts mit verwirrt zutun wenn du deine Fragen einfach nicht richtig formulierst kann ich da auch nichts für

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apophis  30.05.2020, 20:22
@Btmmofa123
Die genauen Ausnahmen Regelungen kenne ich ja nich deswegen frage ich ja hier

Und als Antwort kam, dass es in Deinem Fall keine gibt.
Das kam nicht nur von mir, sondern von einigen Usern hier.

ich weiß das es welche gibt

Nicht für Deinen Fall.

du hast geschrieben ich soll dir ein Beispiel nennen wo eine unterschied zwischen den Fahrzeugen gemacht wird

Bezogen Auf Deinen Fall!
Ich habs doch danach nochmal extra für Dich erklärt...
So schwer ist das doch nicht zu verstehen...

wenn du deine Fragen einfach nicht richtig formulierst kann ich da auch nichts für

Falsch formuliert und falsch interpretiert mag hier Auslegungssache sein.
Wie dem auch sei, deshalb habe ich es ja nochmal deutlicher gemacht.

Und nun weisst Du doch, dass ich es auf Deinen Fall bezogen meinte.
Also, keine Ausnahmeregelungen gefunden oder kommt noch was?

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Btmmofa123 
Fragesteller
 31.05.2020, 16:16
@apophis

wie gesagt ich weiß die genauen (Ausnahmeregelungen) nicht des halb frage ich ja ich bin mir trotzdem bin ich mir zu 100% sicher das es welche gibt und wenn du schreibst das es keinen Unterschied macht ob ich Mofa oder Auto gefahren bin ist diese Aussage von dir einfach nur falsch in meinem Fall liegt eine Höchststrafe von 500€ Bußgeld vor (Hat der Polizist mir sogar gesagt) weil Ich (nur) ein Mofa gefahren bin bei einem Auto wäre es eine Höchst Strafe von 1 Monat Fahrverbot und 1,500€ Bußgeld dieses Fahrverbot wird erteilt sobald man erwischt wird (Auto) in meinem Fall (Mofa) bekam ich ein Fahrverbot für 24 std da stimmt doch irgendwas mit deinen Aussagen hier nicht überein und bitte sag mir jetzt nicht wieder das es ein Fehler vom Polizist war.

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apophis  31.05.2020, 19:16
@Btmmofa123
ja ich bin mir trotzdem bin ich mir zu 100% sicher das es welche gibt

Dann würdest Du oder irgendjemand anderes diese Regeln auch irgendwo finden, meinst Du nicht?

Tatsächlich findest Du hier aber haufenweise Bestätigungen von verschiedenen usern, dass da keine Unterschiede gemacht werden.

in meinem Fall liegt eine Höchststrafe von 500€ Bußgeld vor (Hat der Polizist mir sogar gesagt) weil Ich (nur) ein Mofa gefahren bin bei einem Auto wäre es eine Höchst Strafe von 1 Monat Fahrverbot und 1,500€ Bußgeld

[...]

und bitte sag mir jetzt nicht wieder das es ein Fehler vom Polizist war.

Aber genau das war es... Oder Du hast es schlichtweg falsch verstanden. Bei Drogen intus nicht auszuschließen.

Die Unterscheidung, die der Polizist da gemacht hat, ist tatsächlich keine Unterscheidung zwischen Mofa und Auto.
Sondern eine Unterscheidung zwischen dem ersten Vergehen und der Höchststrafe.
Siehe:
https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Erster Verstoß 500€ Bußgeld, dritter Verstoß (und damit Höchststrafe) 1.500€ Bußgeld.
Wenn Du die Zeit der Fahrverbote abgleichst, wirst Du schnell merken, dass der Polizist mit seinen Angaben falsch liegt.
1 Monat wird dort beim ersten Vergehen verhängt, während die Höchststrafen 3 Monate beträgt.

Da Du aber auch dazu wieder irgendwelche Ausreden versuchen wirst,
will ich Dich einfach mal um eine ganz simple Sache bitten.

Anstatt Gesetze und Ausnahmeregelungen zu suchen,
schau doch bitte einfach mal nach den Bußgeldern, die beim Fahren eines Mofas unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verhängt werden.
Solche Bußgeldlisten sind für alles im Netz sehr leicht zu finden.

Ich habe Dir mit den obigen Link eine solche Auflistung gegeben.
Wenn es aber tatsächlich eine Unterscheidung zwischen Mofa und Auto(und anderen Fahrzeugen) gäbe, dann müsste ja eine weitere Liste existieren, die sich auf Mofas bezieht, richtig?

Und rede Dich nicht wieder mit "das weiss ich nicht, deshalb frage ich" raus, wenn Du die Antworten eh nicht akzeptierst.
Such tatsächlich selbst danach, damit Du aus erster Hand erfährst, dass es keine solche Unterscheidung gibt.
Tu das nicht für mich, tu das für Dich selbst.

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Btmmofa123 
Fragesteller
 01.06.2020, 00:36
@apophis

Ich warte einfach ab ob ich Post bekomme und dann sehen wir ja wer recht hat

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apophis  02.06.2020, 01:05
@Btmmofa123

Klar, spätestens dann wirst Du es sowieso wissen.
Aber in Deiner Frage ging es ja urstprünglich um die Verjährungsfrist, also indirekt um die Frage, ob Du nach 6 Monaten noch Post erwarten musst oder nicht. ^^

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