Sind Wohnkosten als Einkommen zu betrachten?
Ich wohne mit meinem Vater in einer Wohngemeinschaft. Zahlen jeden Monat einen Beitrag zu den anfallenden Wohnkosten, die mein Vater verauslagt. Stom, Heizung, Versicherungen etc. Mein Vater errechnet jeden Mohnat den fälligen Beitrag, der sich ändert, weil z.B. der Stromverbrauch über einen Zwischenzähler ermittelt wird.
Darf ich eine Bezahl-Kreditkarte auf meinen Namen für ihn einrichten – ohne dass ihm das als Einkommen oder als „Geldwäsche“ gewertet wird?