Verjährung – die meistgelesenen Beiträge

Verjährung / Anspruch / Herausgabe Pachtgarten?

Im August 2001 habe ich in einer Kleingartenanlage einen Garten gekauft - mit Pacht- und Kaufvertrag. Der Vorbesitzerin wurde ca. ein halbes Jahr vorher wegen Vandalismus ausserordentlich gekündigt; Polizei war damals dabei.

Da die Laube offenbar größer als die erlaubten 24 qm ist soll die Vorbesitzerin nun von 2011 an die Grundsteuer bezahlen. Sie selber hat angeblich keinerlei Unterlagen über den Verkauf etc.sowie angeblich auch kein Geld erhalten. Nun macht sie nach all den Jahren einen Anspruch auf den Garten geltend, da sie angeblich vom damaligen Vorstand "unrechtmäßig enteignet" wurde.

Während meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gibt es mittlerweile den 3ten Vorstand und erstaunlicherweise sind mein Unterlagen verschwunden. Es ist zwar mein Pachtvertrag wieder "aufgetaucht", aber der Kaufvertrag fehlt in den Unterlagen des Vereins - gleichwohl ist aber die Quittung über den Kaufpreis vorhanden.

Lt. § 195 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre, bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre. Da es sich um einen Pachtgarten / Pachtgrundstück handelt kann nach meinem Verständnis letzteres nicht zutreffen.

Nun mein Frage(n):

  • Muss ich dem Verein, der meine Unterlagen "verbummelt" hat Kopien meiner Verträge zukommen lassen (ohne mir selbst "ein Bein zu stellen")?

  • Muss ich mit einer Forderung des Finanzamtes wg. der Grundsteuer rechnen?

  • Kann diese Person tatsächlich den Garten / Laube zurückfordern?

Der Fall ist sicher komplexer, aber aufgrund der hier vorgegebenen Zeichenbeschränkung kann ich leider nicht viel konkreter schreiben und so hoffe ich das meine angegeben Fakten ausreichend sind.

Recht vielen Dank im voraus

Garten, Recht, pachtgarten, Verjährung, Wirtschaft und Finanzen

Tauglichkeit für Polizeidienst bei Anpassungsstörung

Guten Tag bzw. Abend,

ich habe mal eine Frage bezüglich des mittleren Polizeivollzuges. Ich habe mich für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzug beworben. Nur habe ich da diesen gewissen "Stempel" auf der Stirn. Ich war im Dezember vergangen Jahres für 2 Wochen in psychiatrischer Behandlung wegen einer Lebenskrise. Meine Oma war verstorben, meine Freundin hatte mich kurz danach verlassen und meine Eltern waren mit der Situation auch überfordert dass Oma nicht mehr war und hatten mit sich selbst zu tun und ich hab mich in Stich gelassen gefühlt und deswegen hatte ich Hilfe gesucht... Gut, zur Kernaussage: Ich habe mich in verschiedenen Bundesländern beworben aber nun von Bayern erste Rezession bekommen.: Ich sei deswegen polizeidienstuntauglich. Nun wollte ich fragen:

a) gilt das für immer oder wird das irgendwann "irrelevant" werden (heißt wie lange wird mir das noch auf die Stulle geschmiert)?

b) Der Polizei-Doc beruft sich auf die PDV 300, da stehen aber nur PsychoSOMATISCHE Störungen als absolutes Ausschlusskriterium drin. Ich ahne da Falsches "im Staate Dänemark".

c) Wurde mir als Ablehnungsgrund "Psychopathische Episode in der Vorgeschichte" genannt... das ist aber bei weitem keine Anpassungsstörung (denn die hat mittlerweile jeder 5te Deutsche, die meisten wissen es nur nicht dass Sie was haben oder verdrängen es).

d) Bestehen für mich noch Chancen jemals in den Polizeidienst aufgenommen zu werden, selbst wenn mir Psychiater bestätigen können dass ich DOCH alle Steine in der Mauer habe.

Danke schon mal im Vorraus.

Psychologie, Chance, Polizeidienst, Verjährung, Tauglichkeit, Anpassungsstörung

Wann ist eine Forderung verjährt?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde

Vor einigen Tage hatte ich einen Brief von der EOS DID (Deutscher Inkasso-Dienst) mit folgendem Inhalt bekommen.

"Abgetretene Forderung der Otto (GmbH & Co KG) in Höhe von zzt. EUR 176,55

Sehr geehrter Herr...

auch wenn wir bereits beauftragt wurden, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, das anstehende gerichtliche Mahmverfahren abzuwenden. Wir haben daher entschieden, die weiteren Maßnahmen für kurze Zeit zurückzustellen. Bitte bedenken Sie: Die Kosten in diesem Verfahren sind nicht unerheblich und müssen von Ihnen bezahlt werden. Wir sind davon überzeugt, dass Sie sich diese Kosten ersparen wollen. Nutzen Sie also diese Chance und begleichen Sie diese verhältnismäßig geringe Forderung! Auch für eine Ratenzahlung ist es noch nicht zu spät. Es besteht die Möglichkeit, Zahlungen auch im Lastschriftverfahren einzuziehen. Dafür senden Sie uns bitte das anliegende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben vom Kontoinhaber per Post im Original zurück."

Da ich die Forderung überhaupt nicht einordnen konnte, hatte ich Rechnung usw. angefordert, um zu wissen um was es geht. Habe gestern auch die Unterlagen bekommen. Es geht um eine Bestellung aus dem Jahr 2004 (Ratenkauf), bei der anscheinend im Jahr 2006 die letze Rate nicht abgebucht wurde (Einzugsermächtigung). Natürlich habe ich auch acht Jahre später keine Unterlagen mehr um die Angelegenheit zu prüfen, habe aber auch keine Lust einen Betrag an die DID zu zahlen der fast viermal höher ist als der anscheinend offe Betrag.

Bei meine Suche im Internet bin über die Verjährung gestolpert. Wenn ich das richtig verstanden habe müsste diese Forderung verjährt sein.

Bitte um Antworten, ob diese Forderung verjährt ist...wie formuliere ich der DID ein Schreiben, damit ich in ruhegelassen werden.

Danke

Forderung, Inkasso, Verjährung

Ist man nach der Verjährung immer noch strafbar?

Zu aller erstmal: Ich stelle die Frage jetzt zum zweiten Mal, weil ich mich bei der ersten Frage wohl nicht richtig ausgedrückt habe. Trotzdem muss ich nochmal betonen, dass es sich hier rein um ein Tagtraum handelt und man darf doch mal fragen können, wenn es einen interessiert. Ich rede einfach mal in der dritten Person. Also es wurde eine Straftat begangen, bei der eine Menge Geld erbeutet wurde. Wenn ich an Straftat denke, fällt mur zu erst ein Bankraub ein. Also gehen wir mal davon aus bei einem Bankraub, bei dem niemandem etwas passiert ist, keine Toten und keine Verletzten und auch kein Gebrauch von Waffen sondern einfach nur ein normaler Tresoraufbruch. Das ist die Situation. Was dann mit dem Geld passiert ist folgendes:  Es wird von all dem Geld eine Investition getätigt, sagen wir einfach mal eine Immobilie. So, und nun wirft diese Immobilie monatlich durch die Mieteinnahmen Geld ab. Jetzt kommt der eigentliche Punkt. Wann ist die Straftat, also der Diebstahl des Geldes (geht man von Diebstahl oder Raub aus?) verjährt oder verjährt die gar nicht, weil man ja jeden Monat daraus Geld verdient und man bleibt strafbar, und wie schaut das dann mit der immobilie aus. Würde die, rein theoretisch, trotz Verjährung beschlagnahmt werden?

Es kam auf, dass es sich um Geldwäsche handeln könnte, aber das würde ich jetzt außen vorlassen und davon ausgehen, dass immer Steuern gezahlt wurden.

Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Investition, raub, Straftat, Verbrechen, Verjährung, theoretisch

3 monate verjährung(falsche adresse )?

Hallo 

 

Kurz zu Situation:

Ich wurde am 25.05.2018 und 15.06.2018 geblitzt, ich bin am 01.07.2018 offiziell ausgezogen (ich war auf dem Amt ) soweit so gut ich dachte die Bußgeld bescheide würden noch eintreffen war aber nicht so alle meine Briefe kamen bei mein neue Adresse an,  ich habe sogar eins für falsch parken bekommen aber die 2 Bußgeld bescheide wegen dem blitzen  kamen NICHT an, circa  18.10  oder 19.10 standen 2  Leute vom  Rathaus vor mir  (ich tipp mal die von der Bußgeld stelle ) meinten wann wollen sie endlich die Bußgeld bezahlen …. Wenn sie nicht zahlen müssen wir …. (leider weiß ich nicht mehr genau was sie gesagt haben aber ungefähr so) dann hielten die mir ein Brief hin, der Brief beinhaltete 2 schreiben vom 12.10 mit 2 Mahnungen über 300 Euro das meiste war Mahngebühren das solle ich innerhalb 14 tage zahlen darauf bin ich zu ein Anwalt er meinte da ich leider nicht für Verkehrsrecht versichert bin würde er mir raten das zu zahlen ( ich muss mir ein anderen Anwalt suchen ) ich hatte dann durch Recherche herausgefunden das Bußgelder die an die falsche Adresse geschickt wurden ein Vergärung Frist 3 Monaten gibt, also wenn es in 3 Monaten nicht richtig zugestellt wird muss ich das nicht mehr bezahlen, also hatte ich ein schreiben aufgesetzt und am 26.11 (durch den Anwalt sind paar Tage drauf gegangen) Einspruch eingelegt  (sieh Bild ) am 20.11 kam folgende Antwort: Sehr geehrter Herr xyz , die Einsprüche sind nicht in der vorgeschriebenen Frist eingegangen und sind somit nicht wirksam.

Bitte erledigen Sie alle offenen Forderungen. Momentan offener Betrag ca. 400,00 €.

Jetzt zu meine frage was kann ich tun, ich war gestern beim Amtsgericht wegen Beratungsschein aber der mein da hätte ich gleich am 12.10 kommen sollen, es kann doch nicht sein das ich so viel Zinsen Mahnungen und Sonstige gebühren   zahle muss, für jeden tipp wäre ich echt dankbar

Und welche Frist soll ich denn überschritten haben

Wenn ich richtig verstanden habe hatte ich 14 Tage Zeit für den Einspruch, da es mir am 18.10 erst ausgehändigt wurde und ich am 26.10 Einspruch einlegte müsste, es doch rechtzeitig gewesen sein

Laut dieser Aussage:

Dies bleibt auch möglich, wenn der Vollstreckungsbescheid schon mehrere Jahre alt ist. Zwar beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst mit richtiger Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu laufen (§§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO) und kann daher in Fällen falscher Zustellung nicht ablaufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht nötig.

 

 

 

Danke in voraus

Tut mir leid für die Rechtschreibfehler und denn langen text hab versucht mich kurz zu halten

 

LG

Agito

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Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Verjährung

Strafanzeige wegen misshandeln von Schutzbefohlenen auch nach der verjährungsfrist Frist stellen?

Hallo,

ich wollte eigentlich nur fragen ob es irgend einen Sinn macht einen Strafantrag.

Folgende Situation: Ich wurde in meiner Kindheit wiederholt körperlich und seelisch misshandelt. Bei einem der schlimmsten Erlebnisse die ich erlebt hatte, ich war wohl gerade vierzehn Jahre alt, prügelte mich meine Mutter so das die Nachbarin klingelte. Spezial für dieses Ereignis, es waren noch einige andere weniger schlimme, weniger schlimm in den fettesten Anführungszeichen, hätte ich auch Beweise. Nachbarn, Geschwister solche Sachen. Zeugenaussagen eben.

Jetzt ist aber so dass das seit fast 2 Jahren verjährt ist und ich, jedenfalls wüste ich nicht wie, keine fortlaufende Misshandlung, die es gegeben hat und die noch nicht verjährt ist, beweisen kann. Jedenfalls wüsste ich nicht wie.

Einzig das würde meiner Aussage Nachdruck verleihen, das meine Schwester für zwei Jahre in einer Pflegefamilie war.

Ich weiß nicht. Irgendwie habe ich das Bedürfnis das zu machen... und sei es nur als eine späte Erinnerung im Sinne von "für dich ist es vielleicht vorbei aber für mich nicht". Es geht mir auch nicht um Geld. Im Gegenteil ich wäre sogar bereit ihre Anwaltskosten zu zahlen wenn ich sie dafür nur vor ein Gericht zerren könnte. Selbst wenn sie dann freigesprochen wird.

Würdet ihr das tun? Sollte ich das tun? Ich glaube ich könnte es in einem Jahr bereuen es nicht getan zu haben... und dann wäre es endgültig zu spät.

Mutter, Beziehung, Recht, Eltern, Anzeige, Familienprobleme, misshandlung, Psyche, Strafanzeige, Streit, Verjährung

MPU erst 8 Jahre nach Delikt von Führerscheinstelle angeordnet

Hallo, nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an. Jemand wird 2006 auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten, weil er/sie Schlangenlinien fährt. Die Polizei misst eine BAK von 1,7 Promille. In der darauf folgenden Verhandlung werden zwar 30 Tagessätze als Strafe festgelegt, aber kein Fahrverbot ausgesprochen und auch die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Nun vergehen über acht Jahre und Sohn/Tochter der betreffenden Person möchte mit 17 den Führerschein machen und die Eltern beantragen demzufolge das begleitete Fahren. Die Führerscheinstelle überprüft die Anträge und stellt nun fest, dass Person X vor acht Jahren betrunken Fahrrad gefahren ist und ordent nun eine MPU an. Auf telefonische Nachfrage äußert die Führerscheinstelle, dass sie damals wohl nicht informiert worden sei, jedenfalls sei die MPU damals versäumt worden. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann nach so langer Zeit eine MPU angeordnet werden? Seitdem gibt es keine Auffälligkeiten benannter Person im Straßenverkehr. Hätte die Eintragung, da kein Fahrverbot ausgesprochen wurde und auch der Fühererschein nicht entzogen wurde, nicht schon nach fünf Jahren gelöscht werden müssen, statt erst nach 10 Jahren? Gibt es die Chance, die 400 Euro für eine MPU zu sparen und geleichzeitig natürlich die Fahrerlaubnis zu behalten? Bitte nur bei wirklicher Sachkenntnis antworten - und auch bitte nur auf die juristischen Aspekte des Sachverhalts.

MPU, Verkehrsrecht, Verjährung