Blitzer Verjährung?
Hey Leute,
meine Sache ist etwas komplexer und daher konnte ich im Internet keine Antworten dazu finden.
Am 26.03.2024 wurde ich mit dem Auto von meinem Vater geblitzt - Anhörungsbogen bekommen, Aussage verweigert (Heißt die Verjährungsfrist von 3 Monaten läuft ganz normal weiter und würde somit am 26.06.2024 also morgen verjähren, da der potenzielle Fahrer nicht ermittelt werden konnte)
ABER
In der Zwischenzeit stand mehrmals die Polizei vor der Tür und hat gesehen das mein Vater nicht der Fahrer gewesen sein kann und hat somit mir einen Anhörungsbogen zugeschickt - doch auch mit dem habe ich von meinem Aussageverweigerungerecht Gebrauch gemacht und somit wird der Fahrer ja weiterhin ermittelt. Tretet die normale Verjährung ein oder wurden 3 Monate hinten dran gehangen?
Freue mich auf eure Antworten
3 Antworten
Mit dem Versenden des Anhörungsbogen wird die Verjährungsfrist unterbrochen und die 3 Monate beginnen von vorne, außer beim Zeugenfragenbogen, dort wird sie nicht unterbrochen
und hat somit mir einen Anhörungsbogen zugeschickt
Und damit ist die Verjährung gehemmt/unterbrochen. Ab diesem Datum gelten erneut 3 Monate.
Gruß S.
Die Verjährung ist bereits mit dem Versenden des Anhörungsbogens an den Verkehrssünder gehemmt, § 33 OWiG.
Eine Verjährung nach 90 Tagen tritt erst dann ein, wenn die Bussgeldstelle überhaupt nicht reagiert.
Wenn das so einfach wäre, würde ja jeder den Anhörungsbogen erstmal zuhause an die Seite packen.
Moin, das ist tatsächlich Gesetz.
Wenn der Halter ein Zeugnisfragebogen bekommt läuft die Frist ja auch weiter - da Halter nicht Fahrer war.
und wenn auf dem Anhörungsbogen die genannte Person auch nicht der Fahrer ist läuft also die Frist auch hier weiter
Hast du den Paragraphen, den ZuumZuum geschrieben hat, überhaupt gelesen?
Das Eine ist aber die Verjährung der Verfolgung und das Andere die Verjährung der Vollstreckung.
Korrekt. Und da die Polizei schon ermittelt hat, würde ich mir lieber Gedanken machen ob es nicht besser ist das ordnungsgemäß abzuarbeiten, und keine Verschleierungstaktik ausbrüten. Das funktioniert in 98 % aller Fälle nämlich nicht und wird nur noch teurer und unangenehmer.
Nein mit dem Anhörungsbogen wird die Verjährung erst gehemmt wenn der tatsächliche Fahrer ermittelt werden konnte.
Dann hat die Behörde nochmal 3 Monate Zeit um ein Bußgeldbescheid dem Verkehrssünder zu übersenden.
Aber der Fahrer wird ja NICHT benannt