Blitzer Verjährung?

3 Antworten

Mit dem Versenden des Anhörungsbogen wird die Verjährungsfrist unterbrochen und die 3 Monate beginnen von vorne, außer beim Zeugenfragenbogen, dort wird sie nicht unterbrochen

und hat somit mir einen Anhörungsbogen zugeschickt

Und damit ist die Verjährung gehemmt/unterbrochen. Ab diesem Datum gelten erneut 3 Monate.

Gruß S.


Can522001 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 08:55

Super vielen Dank 👍🏼

diese Antwort habe ich gebraucht

Die Verjährung ist bereits mit dem Versenden des Anhörungsbogens an den Verkehrssünder gehemmt, § 33 OWiG.
Eine Verjährung nach 90 Tagen tritt erst dann ein, wenn die Bussgeldstelle überhaupt nicht reagiert.


Can522001 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 07:36

Nein mit dem Anhörungsbogen wird die Verjährung erst gehemmt wenn der tatsächliche Fahrer ermittelt werden konnte.

Dann hat die Behörde nochmal 3 Monate Zeit um ein Bußgeldbescheid dem Verkehrssünder zu übersenden.

Aber der Fahrer wird ja NICHT benannt

Koernchen79  25.06.2024, 07:42
@Can522001

Wenn das so einfach wäre, würde ja jeder den Anhörungsbogen erstmal zuhause an die Seite packen.

Can522001 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 07:43
@Anni1337

Moin, das ist tatsächlich Gesetz.

Wenn der Halter ein Zeugnisfragebogen bekommt läuft die Frist ja auch weiter - da Halter nicht Fahrer war.
und wenn auf dem Anhörungsbogen die genannte Person auch nicht der Fahrer ist läuft also die Frist auch hier weiter

Koernchen79  25.06.2024, 07:45
@Can522001

Hast du den Paragraphen, den ZuumZuum geschrieben hat, überhaupt gelesen?

ZuumZuum  25.06.2024, 07:46
@Can522001

Das Eine ist aber die Verjährung der Verfolgung und das Andere die Verjährung der Vollstreckung.

Can522001 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 07:47
@ZuumZuum

Oke also sagst du ja grade mit dem ersten Anhörungsbogen an meinem Vater ist die Sache schon unterbrochen gewesen richtig ?

ZuumZuum  25.06.2024, 07:50
@Can522001

Korrekt. Und da die Polizei schon ermittelt hat, würde ich mir lieber Gedanken machen ob es nicht besser ist das ordnungsgemäß abzuarbeiten, und keine Verschleierungstaktik ausbrüten. Das funktioniert in 98 % aller Fälle nämlich nicht und wird nur noch teurer und unangenehmer.

Can522001 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 07:53
@ZuumZuum

Ne sorry konntest mir leider nicht weiterhelfen.

Trz vielen Dank für deine Mühe 👍🏼💪🏼

Sirius66  25.06.2024, 08:43
@Can522001

Das stimmt zwar, aber DU hast ja einen bekommen, oder nicht?!