Ist dieser blitzer verjährt?
Guten Tag und zwar hab ich diesen blitzer bekommen und wollte fragen ob er verjährt ist ? Davor hat mein Vater nur ein zeugefragebogen bekommen und den hat er nicht ausgefüllt , ein zeugefrage Bogen unterbricht ja nicht die verjährung und ich habe gar kein anhörungsbogen bekommen um mich dazu zu äußern nur ein Bußgeldbescheid nach über 3 monaten . Ist dieser blitzer verjährt ?
5 Antworten
Davor hat mein Vater nur ein zeugefragebogen bekommen und den hat er nicht ausgefüllt
und wie kommen die auf deinen Namen?
hat der Halter einen Bußgeldbescheid bekommen und diesem Widersprochen; erst danach ist ein Zeugenfragebogen ins Haus geflattert? damit wäre die Verjährung unterbrochen.
Naja, für eine Behörde ist es ja nicht so schwierig die nächsten Familienverwandten rauszufinden.
Die haben gesehen, dass dein Vater einen Sohn hat und dann vergleichen die einfach das Blitzerbild mit dem Bild von deinem Personalausweis/Führerschein.
Wenn sie sich sicher sind,dass du das bist, wird dann der Bußgeldbescheid an dich verschickt.
du kannst Widerspruch wegen Verjährung einlegen, was aber passieren kann, dass der Halter die Auflage eines Fahrtenbuchs bekommt.
Ne, sowas verjährt nicht :o) Ich hab mal nen Bescheid bekommen,
der fast 6 Monate her war.
Besser ihr zahlt fix, bevor es teuer wird
Sowas verjährt nach 3 monaten die deutschen Gesetze mein Freund
Hab ich! und hier kannst du nachlesen, dass es nicht immer 3 Monate sind, wenn ein Anhörungsbogen verschickt wurde (was in diesem Falle eintrifft) beginnt die Frist von vorn!
Bei mir was keine Geschwindigkeitsübertretung, sondern Busgeld fürs versuchte Abschleppen...........
Ja und wenn du richtig lesen würdest , würdest du wissen dass ich kein anhörungsbogen bekommen habe
Zitat: Davor hat mein Vater nur ein zeugefragebogen bekommen........was glaubst du was DAS ist?
Und letztendlich......mach was du willst, zahl oder lass es..........deine Konsequenzen
Ein zeugefragebogen unterbricht die verjährung nicht , am besten beantworte keine Fragen mehr weil du kein Wissen hast
Wenn du so schlau bist, warum Stellst du dann erst diese Fragen? Dann mach doch dein Ding und lass uns in Ruhe
Der Versand eines Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung. Wenn dein Vater der Halter des Transporters ist, hat er diesen Anhörungsbogen bekommen und die Frist beginnt von neuem zu laufen.
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
Und was sagst du zu folgendem Pasus deines Links:
"Der Zeugenfragebogen bildet eine Ausnahme. Bei diesem wird die Verjährungsfrist nicht unterbrochen, sondern läuft ab dem Zeitpunkt der begangenen rechtswidrigen Handlung im Straßenverkehr weiter. Denn auch hiervon ist der Täter ebenfalls nicht direkt betroffen. Diesen Bogen erhält der Fahrzeughalter in der Regel dann, wenn bereits geklärt ist, dass er nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt war."
Ein anhörungsbogen hat mein Vater nicht bekommen nur ein zeugefragebogen und dieser unterbricht nicht
Da Ich kein Jurist bin, kann Ich dir keine 100 Prozentige Aussage geben, aber Ich würde deine Rechtsauffassung teilen und den Bescheid als Verjährt ansehen.
Ich vermute auch, je länger Du wartest, umso teurer wirds.
Nein der Halter hat kein zeugefragebogen bekommen , mein Vater ist der Halter und er hat nur ein zeugefragebogen bekommen den er ignoriert hat , daraufhin kam nach über 3 monaten dieser bußgeldbescheid