Ist mein Bußgeldbescheid verjährt?

3 Antworten

Da hast Du leider Pech gehabt, das ist alles im Rahmen und nicht verjährt.

Wahrscheinlich kann man schon die Aufnahme Deiner Personalien als unterbrechende Maßnahme ansehen, siehe §33 OWiG:
(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch
1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,

Selbst wenn das nicht der Fall ist, wurde der Bußgeldbescheid fristgerecht erlassen und hat Dich auch innerhalb der vorgeschriebenen Zeit von 2 Wochen erreicht:
9. den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
Bittehelfen234 
Fragesteller
 11.12.2023, 16:55

er hat mich aber nicht nach 2 Wochen erreicht sondern nach einem Monat nachdem die polizei da war? Und unter Vernehmung versteht man doch eigentlich das die Polizei einen einlädt damit dieser vernohmen werden kann.

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Crack  11.12.2023, 17:28
@Bittehelfen234

Tattag war der 08.09.23. Somit ist die Sache frühestens nach 3 Monaten mit Ablauf des Tages 08.12.23 verjährt. Da an diesem Tag der Bußgeldbescheid erlassen wurde und Dich dann auch innerhalb von 2 Wochen erreicht hat, ist das rechtmäßig und nicht verjährt. Der Bußgeldbescheid muss nur innerhalb der Verjährungsfrist erlassen worden sein und ab dann darf die Zustellung noch 2 Wochen dauern.

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Bittehelfen234 
Fragesteller
 11.12.2023, 17:47
@Bittehelfen234

bzg. der Stempel hätte ein Tag vorher ausgestellt werden müssen. Also wäre der Bußgeldbescheid am 7.12 erlassen worden sein, wäre die Aussage mit den 2 Wochen richtig. Jedoch ist im Prinzip mit den 8.12.23 die Verjährung eingetreten die Frage ist halt zählt es als Vernehmung als die Polizei da war.

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Crack  11.12.2023, 17:57
@Bittehelfen234

Ok, mit dem Datum hast Du recht.

Allerdings ist dann mein erster Gedanke nicht aus der Welt.
Die Feststellung Deiner Personalien dürfte als Anhörung gewertet werden,
mindestens aber dürfte Dir da eröffnet worden sein, dass gegen Dich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dadurch wurde die Verjährung unterbrochen und begann von vorn, also wieder 3 Monate.

Du solltest Einspruch einlegen und auf Eintritt der Verjährung hinweisen.
Sollte das nicht zutreffen, wird man Dich darauf hinweisen.
Dann kannst Du den Einspruch zurücknehmen oder die Sache vor Gericht durchziehen.

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Bittehelfen234 
Fragesteller
 25.01.2024, 08:45

War verjährt :D Habs aber trz abgegeben weil ich eh in den Urlaub musste. Aufjedenfall war die Polizisten in der Polizeistelle baff das denen sowas passiert ist. 1 Polizist am Anfang auffeinmal standen 3 am Tisch (An alle hier die das noch lesen versucht es aufjedenfall mit einem Anwalt und ich denke ihr kommt da sollte da leicht raus wenn ihr den gleichen fall wie ich hattet

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Dann war die Polizei da und meine Personalien aufgenommen

Erst an diesem Zeitpunkt wurde das Verfahren konkret gegen dich geführt. Dir wurde bekannt gegeben, dass gegen dich ermittelt wird und dir sollte auch die Gelegenheit gegeben worden sein, dich zum Sachverhalt zu äußern. Das gilt als "erste Vernehmung", auch wenn du nichts sagst.

Daher ist in meinen Augen die Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen worden und die Drei-Monats-Frist begann von vorn. Mit dem Erlass des Bußgeldbescheides ist die Verjährung erneut unterbrochen worden und beträgt nun sechs Monate (§ 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG, § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG).

Bittehelfen234 
Fragesteller
 25.01.2024, 08:45

War verjährt :D Habs aber trz abgegeben weil ich eh in den Urlaub musste. Aufjedenfall war die Polizisten in der Polizeistelle baff das denen sowas passiert ist. 1 Polizist am Anfang auffeinmal standen 3 am Tisch (An alle hier die das noch lesen versucht es aufjedenfall mit einem Anwalt und ich denke ihr kommt da sollte da leicht raus wenn ihr den gleichen fall wie ich hattet

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Das Versenden des Anhöhrungsbogens unterbricht die Verjährung.

Bittehelfen234 
Fragesteller
 11.12.2023, 16:09

Naja das stimmt nicht so ganz. Er unterbricht erst wenn der Anhörungsbogen an den richtigen Täter geht.

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Stadewaeldchen  11.12.2023, 16:10
@Bittehelfen234
Dann war die Polizei da und meine Personalien aufgenommen

Und da hast du auch die Möglichkeit gehabt dich zur Sache zu äussern.

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