Ist die Ordnungswidrigkeit verjährt leute?
Ich wurde am 10. August mit dem Auto welches auf meine Mutter zugelassen ist geblitzt.
Wir bekamen weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid.
Ist die Sache verjährt wegen der 3 Monate Verjährungsfrist?
5 Antworten
Höchstwahrscheinlich ja. Vollkommen sicher ist die Verjährung nicht festzustellen, weil diese durch Tätigkeiten der Behörde unterbrochen worden sein kann, von denen du (noch) nichts mitbekommen hast.
Z. B. durch die Anordnung, den Beschuldigten zu vernehmen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG). Von der Anhörung bekommst du selbst erst mal nichts mit. Oder durch die Abfassung des Anhörungsbogens - den erhältst du ggf. erst eine Woche später, die Unterbrechung der Verjährung ist aber im Regelfall bereits mit der Abfassung eingetreten.
Möglicherweise wurde auch ein Fahrzeug vor hinter oder neben einem geblitzt und man hat das nicht so schnell erkannt, ja stimmt nach 3 Monaten ist das verjährt, wenn die Adresse im Kfz-Schein auch noch stimmt ist man fein raus.
Da kommt so oder so nix mehr
Wenn es bisher keinerlei Schriftverkehr gegeben hat, ist die Sache verjährt.
Dann ist das Foto wohl nichts geworden.
Oder die zuständige Behörde ist einfach hoffnungslos überlastet. Ich wüsste hier in der Nähe spontan mindestens zwei Städte, bei denen die Vorgänge aus Personalmangel regelmäßig in die Verjährung laufen.
Wie denn zum Beispiel?