Hallo,
diese Woche ist mein Vater verstorben. Wir möchten das Erbe ausschlagen, da außer Schulden ansonsten nichts da ist.
Leider ist die Wohnung in einem kathastrophalen Messi-Zustand. Bin ich trotz Ausschlagung des Erbes verpflichtet die Wohnung zu räumgen und zu renovieren oder dafür zu bezahlen? Gibt es Möglichkeiten dies ansonsten zu umgehen?
Bitte nur Antworten von Spezialisten/Rechtsanwälten!!!
Danke und Frohe Weihnachen!