Brief von der Bußgeldstelle?

3 Antworten

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Du musst die Selbstauskunft ausfüllen und entweder zugeben, daß du es warst, oder eben nicht.

Ab Bußgeldern von über 55€ ist die Bußgeldstelle zur Anhörung verpflichtet. Das geht auf Papier mit der 2. Seite oder online.

Wenn du Deine "Tat" dann zugegeben hast, kommt der Gebührenbescheid. Den überweist Du und fertig.

Hatte ich letzten Monat. 16 zu schnell außerhalb geschlosseer Ortschaften. Hat mich 88€ gekostet. Dankeschön nach Hamburg 😄

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Arufen und nachfragen!


premme  05.03.2022, 16:31

Brauch er nicht, steht alles im Schreiben.

lewei90  06.03.2022, 15:11
@premme

Ja, natürlich. Aber wenn er nicht in der Lage ist, das entsprechend zu lesen, muss er wohl nachfragen.