Verjährung eines Bußgeldverfahrens nach Anhörungsbogen?
Hallo zusammen,
mir ist am 18.05.2025 ein Anhörungsbogen mit Blitzerfoto zugestellt worden. Seither habe ich keine weitere Post mehr von der zuständigen Behörde bekommen. am 27.08.2025 habe ich nun eine Mahnung erhalten, da ich die aufgeforderte Summe wohl nicht gezahlt habe, die im Bußgeldbescheid zu sehen ist. Das Problem ist, dass ich nie einen Bußgeldbescheid erhalten habe und somit bisher keine Forderung erhalten habe. Im Zeitraum seit dem ersten Brief bin ich auch Umgezogen und wohne nun seit ca Anfang Juni in meiner neuen Wohnung. Die Mahnung ist mir durch einen Postnachsendeantrag zugegangen, da dieser Brief vom 21.08 noch an die alte Adresse geschickt wurde.
Nach Recherche zu den Gesetzen bin ich der Auffassung, dass die Bußgeldstelle nach dem Anhörungsbogen 3 Monate Zeit hat mir einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Da dies nicht passiert ist, müsste das ganze also doch verjährt sein oder? Die Bußgeldstelle hat mir nur gesagt "Nein ist nicht verjährt" und konnte/wollte mir keine Gesetzesgrundlage nennen.
Falls sich jemand mit der Thematik auskennt bin ich dankbar für Antworten. Ggf mit den dazugehörigen Gesetzesausschnitten und Paragraphen.
Vielen Dank