Bußgeldbescheid – die besten Beiträge

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Guten Tag,

ich hab gestern Post bekommen – eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Geht darum, dass ich zu schnell gefahren bin. Im Affekt hab ich online direkt die Haken bei „Ich war der Fahrzeugführer“ und „Ich gebe die Tat zu“ gesetzt, weil ich dachte, ich zahl das einfach und dann ist Ruhe.

Später hab ich aber doch meinen Anwalt gefragt, weil ich mir unsicher war, was da jetzt wirklich auf mich zukommt – vor allem, weil überall im Internet was anderes steht. Er hat mir dann erklärt, welche Konsequenzen das haben kann, und da ich noch in der Probezeit bin, will ich mir den Stress lieber sparen.

Mein Anwalt meinte natürlich, ich soll da gar nicht erst drauf reagieren, damit er sich drum kümmern kann. Blöd nur, dass ich das schon gemacht hatte – und ihm das bisher noch nicht gesagt hab. Das klär ich aber am Montag mit ihm.

Nachdem ich mit ihm gesprochen hatte, hab ich das Online-Formular nochmal ausgefüllt und diesmal „Ich gebe die Tat nicht zu“ angekreuzt. Ob das jetzt besser war, keine Ahnung.

Jetzt frag ich mich: Hat das irgendwelche Konsequenzen? Haben die nur die letzte Version von meiner Aussage oder sehen die auch die erste – oder zumindest, dass ich das nochmal geändert hab?

Und kann es vielleicht ein Vorteil sein, dass ich in beiden Fällen keine Angaben zu meiner Person gemacht hab?

Es geht wahrscheinlich darum, dass meine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird, ich ein Fahrverbot auf Bewährung für 12 Monate bekomme und ein Aufbauseminar machen muss.

Mein Anwalt meint aber, dass es gute Chancen gibt, das anzufechten – vor allem, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass ich das in diesem Ausmaß auf keinen Fall begangen habe.

Anhörung, Aufbauseminar, Blitzer, Probezeit, Straßenverkehrsordnung, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Probezeitverlängerung

Ist das ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Grüße euch,

mir ist vor einigen Woche eine Dame sehr nah und aggressiv aufgefahren. Das Ganze zog sich über mehrere hunderten Meter und das auch noch im Innenstadtbereich. Ich fuhr in der 50er Zone knapp 55 km/h was so oder so schon zu viel ist meiner Meinung nach. Anscheinend wollte die Dame 60, 70 oder mehr fahren… Nun ging das bis zu einer Ampel, die auf Rot wechselte. Problematik war das Sie so nahe an meinem Fahrzeug stand und sie überhaupt nicht interessiert hat das wir anhalten müssen. Es käme definitiv zum Aufprall, wenn ich eine normale Bremsung (nicht mal eine Vollbremsung) gemacht hätte.

Nun habe ich ein Schreiben von der Stadt erhalten. Anhörung zum Bußgeldverfahren mit folgendem Vorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtanzeigenanlage

-           §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat

Ich tue mir schwer mit Gesetzestexten, daher wollte ich mal fragen, ob es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt und weiß, ob es sich hierbei um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt? und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte.

DANKE EUCH UND FAHRT VORSICHTIG

LG Franceska

Auto, Verkehrsunfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Gericht, Ampel, Autoführerschein, Blitzer, Bußgeldkatalog, bußgeldverfahren, Fahrschule, Flensburg, Führerscheinentzug, Polizeikontrolle, Probezeit, punkte in flensburg, rotlichtverstoß, Strafe, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, rotlichtblitzer

Bußgeld zu hoch?

Meine Mama hat im Februar Laub zusammen gefegt, weil alle unsere Nachbarn nichts machen... auch wenn der Laub meterhoch steht. Sie hatte schon vier Tage lang Laub zusammengefegt und abgetütet und am fünften Tag war nur noch ein kleines Stück Laub übrig. Und da dachte sie sich, dass sie das mit einem kleinen kontrollierten Feuer beseitigt. Sofort kam aber der Ordnungsamt mit Schlagstöcken nach ungefähr fünf Minuten und hat Bilder gemacht. Die haben meiner Mama mit dem ersten Auftreten schon zu große Angst bereitet, dass sie keine vernünftige Aussage tätigen konnte. Und heute kam ein gelber Brief an und da steht sie müsse 330 Euro zahlen. Obwohl der Laub gerade mal eine Eimergröße einnahm und es ein kleiner kontrollierter Feuer und weit weg von irgendwelchen Gebäuden oder Büschen war. Ich meine das Ordnungsamt hat sogar ein Bild gemacht und das Feuer konnte meine Mom sofort löschen.

Ist es gerechtfertigt? Wir sind echt traurig, weil wenn meine Mama unsere Nachbarschaft nicht immer sauber halten würde könnte niemand hier rum parken wie Sie wollen. Und dass sie dann auf diese Art uns Weise behandelt wird ist echt demotivierend. Was würde denn passieren, wenn man Einspruch einlegt? wir wollen jetzt nicht auch unnötig auch mehr bezahlen müssen. Wir haben auch ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn die meiner Mom auch immer sehr dankbar sind, dass sie sich für sowas einsetzt. Ab und zu nimmt sie auch die Müllgreifzange und säubert die Spielplätze in der Nähe. Und jetzt hat sie sich geschworen das nie wieder zu machen.

Edit: An alle die hier meinen Ordnungsämter haben keine Schlagstöcker. Das ist eine echt schöne Anmerkung. Hilft hier aber auch nicht weiter. Und in meiner Stadt hat das Ordnungsamt Schlagstöcker. Muss ja nicht immer alles nach euch gehen. Hier der Artikel dazu https://kommunal.de/dortmund-schlagstoecke-ordnungsamt

Recht, Laub, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid

Schönen Bußgeld mit Fahrvebot erhalten?

Ich zittiere: ,,Sollten Sie den Führerschein vor Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) abgeben wollen, ist Folgendes zu beachten:

Senden Sie, zusammen mit Ihrem Führerschein, nachstehende unterschriebene Rechtsmittelverzichtserklärung, an die Adresse Landeshauptstadt Musterstadt, Mustermannstraße 5, 22222 Mustermannstadt, alternativ nutzen Sie den Fristenbriefkasten Musterstraße 4, 22221 Musterstadt.

Die Verbotsfrist beginnt dann mit dem Eingang des Führerscheines.“

Mehrere Fragen:

  • Kann ich jetzt schon (Samstag) zahlen, und den Führerschein an einem anderen Tag abgeben? Gilt mein Verbot dann am selben Tag, da ich ja mit der Zahlung in einer Art zustimme?
  • Sollte das Verbot somit eintreten, muss der Führerschein nicht direkt abgegeben werden? Gilt er dann ab Zahltag, oder ab Eingang bei der Behörde?
  • Ist es legitim, seinen Führerschein per Post zu versenden? Oder lieber einen Termin telefonisch machen und vor Ort abgeben? Dauert das deutlich nicht länger? Woher weiß ich, ob dieser per Post ankam, oder ab wann das Verbot gültig wird?
  • Wann weiss ich, wann ich Führerschein wieder abholen kann?

Und warum kam kein Anhörungsbogen? Ist mit dem Aufbauseminarbrief in Kürze zu rechnen?

Motorrad, Auto, Verkehr, MPU, Verkehrsrecht, Fahrverbot, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Probezeit, Straßenverkehr, Bußgeldbescheid, Führerscheinstelle

Bußgeld trotz Mängelkarte?

Hallo, geht um einen Fall von 2022 der jetzt wieder zum Vorschein getreten ist. Und zwar bin ich damals in eine Kontrolle gekommen. Das ganze Auto wurde untersucht und am Ende hab ich eine Mängelkarte bekommen. Tatbestand war damals "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt"

Dekra hat behauptet das Auto wäre zu tief obwohl die Höhe des Fahrwerks mit der eingetragenen Höhe im Fahrzeugschein übereingestimmt hat. Die Bemerkung dazu war "Das Fahrzeug war so tiefer gelegt, dass die Bodenfreiheit an der Auspuffanlage lediglich 4,5cm betrug"

Bin dann zu meiner Werkstatt des Vertrauens wo ich das auto damals auch vom Tüv abnehmen hab lassen. Auto angeschaut und hat sich rausgestellt, dass eine Auspuffschelle durchgerostet war, was bei einem Auto aus dem Baujahr 1988 glaube ich auch mal sein darf.

Jetzt die Frage. Die Polizei sagt mein Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr weil diese aufgrund der nicht vorhandenen Bodenfreiheit erloschen ist und diese nicht vorhandene Bodenfreiheit stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Wieso darf ich dann mit einem den Verkehr gefährdenden Auto einfach weiter fahren und habe 14 Tage lang Zeit die Mängel zu beheben? 14 Tage in denen das Auto weiterhin eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt.

Und am ende bekomme ich noch 90€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg reingedrückt? Das passt für mich irgendwie nicht zusammen. Kann mir das eventuell jemand erläutern wieso ich erst nur eine Mängelkarte bekomme und weiter fahren darf und ich nicht direkt stillgelegt wurde, wenn das Auto ja scheinbar so eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt?

Bei einem anderen Fall und einem anderen Auto z.B. war der Auspuff zu Laut - was meiner Meinung nach eine weniger Große Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt - wurde das Auto nämlich Stillgelegt, da auch die Betriebserlaubnis erloschen war. Hier habe ich jedoch aber keinen Punkt bekommen und auch nur ein Bußgeld von 50€ für Fahren ohne Betriebserlaubnis und noch ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung.

Auto, Polizei, Bußgeld, Dekra, TÜV, Betriebserlaubnis, Bußgeldbescheid, Mängelkarte

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bußgeldbescheid