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Meinung des Tages: Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren - was denkt Ihr über diese Regelung?

Fürs Schwarzfahren ins Gefängnis? Das ist in vielen Städten Deutschlands weiterhin Praxis. In Köln ist damit jedoch ab sofort Schluss. Ziel sei es, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und am Ende des Tages auch die Justiz zu entlasten… 

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Bislang war es durchaus möglich, dass Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr zu häufig ohne gültiges Ticket genutzt haben, im schlimmsten Falle dafür auch ins Gefängnis kommen konnten. Deutschlandweit betrifft das jährlich mehrere hunderte Menschen. Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat in Köln, für das Schwarzfahren künftig keine Strafanzeige mehr zu erstatten. Das geplante Vorhaben wird nun in die Tat umgesetzt.

In der bisherigen Praxis wurden Personen, die drei mal innerhalb eines Jahres oder vier Mal binnen von zwei Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden sind, angezeigt. Laut Matthias Pesch, dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölner Verkehrsbetriebe, soll damit nun Schluss sein. Die Strafe von 60€ für das Fahren ohne Ticket allerdings bleibt bestehen.

In der Regel betrafen die Gefängnisstrafen Menschen, die angesichts des Schwarzfahrens zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese allerdings nicht bezahlen konnten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Wohnungslose, Suchtkranke und arme Menschen. FDP-Ratspolitiker Volker Görzel verwies im Dezember 2023 auf die Diskrepanz zwischen dem Fahren ohne Ticket sowie dem Falschparken in der Stadt: Während Falschparker lediglich mit Knöllchen rechnen mussten, konnten Schwarzfahrer unter Umständen im Gefängnis landen.

Durch den Vorstoß des Kölner Stadtrats bzw. den Verzicht auf Strafanzeigen könne zudem die Justiz entlastet werden. Linken-Politikerin Güldane Tokyürek verwies ferner auf den Umstand, dass durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft keine Zahlungsfähigkeit hergestellt werde. Menschen, die ihre Tickets nicht bezahlen können, sind i.d.R. auch nicht imstande, für die Geldstrafen aufzukommen.

Reaktionen auf die neue Regelung

Vor allem auf Seiten des Verbands Deutscher Verkehrsbetriebe blickt man eher skeptisch auf den Vorstoß aus Köln, da man befürchtet, das Schwarzfahren könne verharmlost werden. Obgleich regelmäßig flächendeckende Kontrollen stattfinden, sind die jährlichen Einbußen von ca. 300 Millionen Euro immens. KVB-Sprecher Pesch befürchtet, dass hinsichtlich der wegfallenden Strafverfolgung "eine negative Signalwirkung" ausgeht, die zu einer höheren "Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis" führen könnte.

In der Folge müssten die Ticketpreise des ÖPNV durch die fehlenden Einnahmen sukzessive erhöht werden, worunter auch all diejenigen leiden, die regelmäßig und pflichtbewusst ihre Tickets bezahlen. Letztendlich müsse aber abgewartet werden, inwieweit sich die neue Regelung tatsächlich auf das Fahrgastverhalten auswirke, so Pesch.

Einer Umfrage von infratest dimap zufolge sprechen sich c.a. 2/3 der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Regelung aus Köln?
  • Sollten regelmäßige Schwarzfahrer im Gefängnis landen dürfen?
  • Welche Strafmaßnahmen wären für überzeugte Schwarzfahrer Eurer Meinung nach angebracht?
  • Gibt ein Tarifsystem überhaupt noch Sinn, wenn harte Sanktionen entfallen?
  • Sollte der ÖPNV für Ärmere grundsätzlich kostenlos sein?
  • Würdet Ihr bei solch einer Regel häufiger ohne Ticket fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

Ich finde die Regelung aus Köln gut, weil... 49%
Ich finde die Änderung nicht gut, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Blitzer falsch gemessen was tun?

Hallo ich wurde vor ca 2 Wochen geblitzt an einer wirklich ekelhaften ecke…

ich habe das 30er Schild in einen für mich unbekannten Ort übersehen, die Strasse sah aus wie eine 50er Zone und ging bergab in eine Kurve. Gerade als ich die Geschwindigkeit anpassen wollte knippste das Teil, sofort schaute ich auf den Tacho der 53 zeigte… meine Freundin bestätigte mir die selbe Geschwindigkeit. Nun kurz darauf rechneten wir aus was auf mich zukommen könnte. Ich bin noch in der Probezeit bis eigentlich August… ab 21 kmh gibt es ein Punkt, die Probezeit wird verlängert, Aufbauseminar Usw…

ich bin tatsächlich davon ausgegangen dass ich nochmal Glück gehabt hatte, Mit Toleranzabzug und tachonungenauigkeit (bei mir ca 2kmh) sollte ich unter 20kmh gewesen sein. Tja, heute kam dann ein Zettel wo ich Stellung nehmen soll. Ganze 25 kmh zuviel mit Tolenranzabzug…. Das kann auf keinen Fall sein.
ich bin jz während der 2 jahre das dritte mal geblitzt worden, jedes mal war es einbisschen weniger, aber zuviel kann einfach nicht sein!!!

ich weiss nicht was ich tun soll.
ich muss jeden Tag auto fahren und mache eine Ausbildung zum kfz- mechatroniker.

ich kann mir kein Aufbauseminar leisten. Das Bussgeld kriege ich grad noch zusammengekratzt. Und die Probezeitverlängerung passt mir so garnicht weil ich echt mega aufgepasst hab 2 Jahre lang!

was kann ich tun? Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Und wenn ja, ist sowas ohne Anwalt möglich? Ich habe kein Geld für einen Anwalt!

vielen dank für hilfreiche Nachichten!!

lg

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Verwirrt durch Bußgeldbrief?

Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.

Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.

Meine Fragen:

1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?

2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?

3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?

4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)

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