Verwirrt durch Bußgeldbrief?
Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.
Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.
Meine Fragen:
1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?
2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?
3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?
4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)
5 Antworten
Sicher hast Du nur einen Anhörungsbogen erhalten,
der Bußgeldbescheid kommt dann noch.
Diesen musst Du nur mit Deinen Personalien ausfüllen.
Den Rest kannst Du offen lassen,
wenn Du keine rechtfertigenden Gründe vorbringen kannst.
Dein Führerschein muss dann innerhalb des Zeitraums von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids bei der Behörde vorliegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Die steht oben rechts auf dem Bußgeldbescheid. Anmelden musst Du das Fahrverbot nicht. Trifft der Führerschein dort ein, beginnt das Fahrverbot.
Es ist nur eine Anhörung, die kommt immer vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid. Am besten machst du gar nichts und wartest den eigentlichen Bußgeldbescheid ab.
Oder noch besser: Gib es einem Anwalt und lege Einspruch ein. Sofern du Rechtsschutzversichert bist kostet dich das keinen cent, egal wie es ausgeht.
Man braucht erst Mal keinen Grund, man tut es um die Frist zum Widerspruch einzuhalten. Begründen kann man es noch später. Ein Anwalt lässt sich die Messeprotokolle zur Überprüfung schicken, dann entscheidet es sich wie es weiter geht.
Kann man machen.
Andererseits gibt der Fragesteller an, dass er weiß, zu schnell gewesen zu sein.
Wichtiger aber ist, so oft, wie in manchen Portalen suggeriert wird, sind die Messungen sicher nicht fehlerhaft.
Meinst du mit "gar nichts" auch nicht die letzte Seite ausfüllen und abschicken, obwohl drinnen steht, dass diese ausgefüllt bis zum 25. Zurückgeschickt werden muss?
Und habe ich dann im Bußgeldbescheid auch die Möglichkeit anzugeben, welchen Monat ich aussuchen will?
Die warten erst mal ab, ob du es akzeptierst oder nicht.
Sobald du den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt hast, kommt je nachdem, wie Du Dich enscheiden hast (zugeben/nicht zugeben) ein paar wochen später entweder eine Einladung zur FS-Abgabe oder einen Termin zur Gerichtsverhandlung.
Bis dahin darfst Du noch weiterfahren.
Du wurdest aktuell als Halter des Kennzeichens angeschrieben. Erst wenn du auch als Betroffener festgestellt bist, kann der Bußgeldbescheid mit Kontonummer dir zugestellt werden. Das Fahrverbot klärst du mit der Bussgeldstelle. Sobald dein Führerschein dort liegt, beginnt das Fahrverbot.
Also soll ich einfach zur Bußgeldstelle/örtliche Polizei und dort bescheid geben, welchen Monat ich auswähle?
Erst mal den Bogen ausfüllen und hinschicken, dann teilt man Dir mit wie es weitergeht. Nein, das Fahrverbot beginnt da noch nicht.
Warum nicht? Ich muss ihn doch sowieso ausgefüllt bis zum 25. Zurückschicken
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Sie sind allenfalls verpflichtet, Angaben zur Person zu machen (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten). Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich aber nicht äußern.
Welcher Grund fällt Dir denn ein, mit dem man einen Einspruch begründen sollte?