Verwirrt durch Bußgeldbrief?

5 Antworten

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Sicher hast Du nur einen Anhörungsbogen erhalten,
der Bußgeldbescheid kommt dann noch.

Diesen musst Du nur mit Deinen Personalien ausfüllen.
Den Rest kannst Du offen lassen,
wenn Du keine rechtfertigenden Gründe vorbringen kannst.

Dein Führerschein muss dann innerhalb des Zeitraums von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids bei der Behörde vorliegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Die steht oben rechts auf dem Bußgeldbescheid. Anmelden musst Du das Fahrverbot nicht. Trifft der Führerschein dort ein, beginnt das Fahrverbot.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Es ist nur eine Anhörung, die kommt immer vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid. Am besten machst du gar nichts und wartest den eigentlichen Bußgeldbescheid ab.

Oder noch besser: Gib es einem Anwalt und lege Einspruch ein. Sofern du Rechtsschutzversichert bist kostet dich das keinen cent, egal wie es ausgeht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
A2108 
Fragesteller
 20.01.2024, 23:22

Meinst du mit "gar nichts" auch nicht die letzte Seite ausfüllen und abschicken, obwohl drinnen steht, dass diese ausgefüllt bis zum 25. Zurückgeschickt werden muss?

Und habe ich dann im Bußgeldbescheid auch die Möglichkeit anzugeben, welchen Monat ich aussuchen will?

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Crack  20.01.2024, 23:28

Welcher Grund fällt Dir denn ein, mit dem man einen Einspruch begründen sollte?

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derManuel75  20.01.2024, 23:32
@Crack

Man braucht erst Mal keinen Grund, man tut es um die Frist zum Widerspruch einzuhalten. Begründen kann man es noch später. Ein Anwalt lässt sich die Messeprotokolle zur Überprüfung schicken, dann entscheidet es sich wie es weiter geht.

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Crack  20.01.2024, 23:38
@derManuel75

Kann man machen.
Andererseits gibt der Fragesteller an, dass er weiß, zu schnell gewesen zu sein.
Wichtiger aber ist, so oft, wie in manchen Portalen suggeriert wird, sind die Messungen sicher nicht fehlerhaft.

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Die warten erst mal ab, ob du es akzeptierst oder nicht.

Sobald du den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt hast, kommt je nachdem, wie Du Dich enscheiden hast (zugeben/nicht zugeben) ein paar wochen später entweder eine Einladung zur FS-Abgabe oder einen Termin zur Gerichtsverhandlung.

Bis dahin darfst Du noch weiterfahren.

Du wurdest aktuell als Halter des Kennzeichens angeschrieben. Erst wenn du auch als Betroffener festgestellt bist, kann der Bußgeldbescheid mit Kontonummer dir zugestellt werden. Das Fahrverbot klärst du mit der Bussgeldstelle. Sobald dein Führerschein dort liegt, beginnt das Fahrverbot.

A2108 
Fragesteller
 20.01.2024, 23:23

Also soll ich einfach zur Bußgeldstelle/örtliche Polizei und dort bescheid geben, welchen Monat ich auswähle?

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Still  21.01.2024, 08:56
@A2108

Im Prinzip:ja. Du musst dann aber auch hingehen und das Ding abgeben.

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Erst mal den Bogen ausfüllen und hinschicken, dann teilt man Dir mit wie es weitergeht. Nein, das Fahrverbot beginnt da noch nicht.

derManuel75  20.01.2024, 23:26

Auf gar keinen Fall ausfüllen!!!

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A2108 
Fragesteller
 20.01.2024, 23:30
@derManuel75

Warum nicht? Ich muss ihn doch sowieso ausgefüllt bis zum 25. Zurückschicken

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