Geben denn die Kirchen die Vorgabe zu gendern? Man möge mich korrigieren, aber ich denke doch dass jeder einzelne für sich entscheidet dies zu tun oder nicht.
Bei koreanischen "Glaubensgemeinschaften" wäre ich vorsichtig, da fällt mir als erstes die SHINCHEONJI Sekt ein. Die befasst sich hauptsächlich mit der Offenbarung und ängstigt dadurch ihre Mitglieder und macht sie gefügig.
Eine interessante Doku dazu findest du hier:
https://www.sat1gold.de/tv/jenseits-des-glaubens-zwischen-religion-und-verblendung/staffel-01/episode-03/shincheonji
Es ist nur eine Anhörung, die kommt immer vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid. Am besten machst du gar nichts und wartest den eigentlichen Bußgeldbescheid ab.
Oder noch besser: Gib es einem Anwalt und lege Einspruch ein. Sofern du Rechtsschutzversichert bist kostet dich das keinen cent, egal wie es ausgeht.
Das sollte kein Problem sein, über deinen Hauptjob bist du ja kranken- und sozialversichert.
Minijobs gehen zZt bis 520€/Monat, dafür fallen für dich als AN in der Regel keine Abgaben an.
Je nach dem was für ein Gesamteinkommen du hast könnte die Einkommensteuer irgendwann mal zuschlagen.
Was das Kleinstgewerbe betrifft muss man aufpassen dass man bei Sozialversicherungsprüfungen nicht als scheinselbstständig eingestuft wird. Hat man nur 1 oder 2 Auftraggeber ist das fast immer der Fall. Die Strafen dafür sind happig!