Hallo zusammen,

vorab: Nein, ich wurde nicht geblitzt, diese Frage ist rein interessehalber.

Wenn angenommen meine Führerschein - Probezeit am 15.04 ausläuft und ich am 14.04 mit mehr als 21 km/h geblitzt werde, gilt das dann trotzdem als A-Verstoß und ich kann dafür auch nach Auslauf der Probezeit belangt werden?

Oder muss das Bußgeldverfahren erst Rechtskräftig werden, sodass also der Tag an dem es Rechtskräftig wird als Tag X zählt.

Die Bescheide kommen ja nicht in der Regel am nächsten Tag.

Danke im voraus!