Bringt Zeugenverweigerungsrecht extra Kosten?

3 Antworten

Wenn festgestellt wird, dass der Halter nicht der Fahrer ist, wird er als Zeuge gehört und müsste i.d.R. Angaben machen. Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur im engen Familienverhältnis. Gibt der Halter keine Auskunft erhält er in der Regel Besuch von Menschen in Uniform, gibt er an dass er aufgrund eines bestehenden Zeugnisverweigerungsrechtes keine Auskunft geben muss, geht der Vorgang entweder an den Ordnungsdienst der Behörde oder auch an die Polizei zur weiteren Prüfung. Da normalerweise nur wenige Menschen dann noch in Frage kommen dürften die Ermittlungen nicht zu schwer sei


DrAmen101 
Fragesteller
 27.09.2023, 20:49

Okay, aber welche kosten kommen auf mich zu, wenn die mich finden? Was ja anscheind recht warscheinlich ist.

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Eckengucker  27.09.2023, 21:00
@DrAmen101

Das kann dir konkret niemand beantworten da es immer auf den Einzelfall ankommt. In der Regel ist der Besuch in Uniform gratis, zuvor jedoch, für den Schriftverkehr wird eine Gebühr erhoben, meines Wissens -bitte nicht festlegen- 24 Euro.

Was danach an Kosten kommt kann ich nicht sagen, das Erstanschreiben an dich dürfte kaum teurer sein.

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DrAmen101 
Fragesteller
 27.09.2023, 21:21
@Eckengucker

Vielen Dank, ich hatte nur Angst vor horrenden Kosten so Richtung 50,100,200 Euro.

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Nein. Die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts darf weder dem Zeugen, noch dem Beschuldigten oder Betroffenen zum Nachteil gereichen.

Im Übrigen fehlt es an einem entsprechenden Kostentatbestand, Gebühren und Auslagen für OWI-Verfahren sind § 107 OWiG geregelt.

Bei einem Bußgeldbescheid werden ohnehin 25 € Gebühren + Auslagen erhoben. Damit sind sonstige Arbeiten schon abgegolten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

DrAmen101 
Fragesteller
 27.09.2023, 21:30

Deinen zweiten Satz habe ich nicht ganz verstanden. Kannst du den etwas weiter ausführen oder erklären?

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Answer1234567  27.09.2023, 21:32
@DrAmen101

Wenn Kosten und Gebühren geltend gemacht werden sollen, muss das gesetzlich explizit geregelt sein. Für die Ermittlung des tatsächlichen Betroffenen ist mir eine entsprechende Gebührenvorschrift nicht bekannt.

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DrAmen101 
Fragesteller
 27.09.2023, 22:03
@Answer1234567

Okay, danke! Hatte da nur mal von einer Freundin die Polizistin ist was anderes gehört. Aber vielleicht habe ich da was verwechselt.

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Answer1234567  27.09.2023, 23:07
@DrAmen101

Teuer wird es erst, wenn du Einspruch einlegst, diesem nicht abgeholfen wird, du den Einspruch nicht zurücknimmst und es auf ein Gerichtsverfahren hinausläuft, welches du verlierst.

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Wenn du als Zeuge in einem Verkehrsverstoßfall auftrittst und das Zeugenverweigerungsrecht in Anspruch nimmst, sollten keine Kosten auf dich zukommen, da du keine Straftat begangen hast und nicht derjenige bist, der belangt wird. Die Verantwortung für eventuelle Kosten oder Sanktionen liegt normalerweise beim Fahrzeughalter oder der Person, die den Verkehrsverstoß begangen hat.


DrAmen101 
Fragesteller
 27.09.2023, 20:41

Ich bin die Person die den Verkehrsverstoß begangen hat. Wie viel kosten können auf mich zukommen?

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User13372718  27.09.2023, 20:44
@DrAmen101

Bruder weiß auch nicht bestimmt nur Bußgeld, Verwaltungsgebühren oder Gerichtskosten aber denke nicht viel oder so

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DrAmen101 
Fragesteller
 27.09.2023, 20:48
@User13372718

Oh Gott, wie stehen die Chancen, dass die das einfach aufgeben?

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User13372718  27.09.2023, 20:49
@DrAmen101

Ich weiß doch auch nicht gehe selber noch zur Schule und hab ein Gericht noch nie von innen gesehen geschweige denn ein Richter oder so. Aber frag doch einfach einen Anwalt oder so die wollen dann aber bestimmt für Beratung auch Geld nh

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