Bei Probefahrt geblitzt, wann gibt es Fahrverbot?
Bin seit über einem Jahr aus der Probezeit raus und noch nie geblitzt worden oder anderweitig im Straßenverkehr aufgefallen. Nur nun habe ich bei einer Probefahrt mit anderen Auto beim Händler mit roten Nummernschild dran einen Blitzer erwischt. Innerorts und ich glaube Tacho zeigte 70 an. Also Maximal 20 bis 25 kmh zu schnell gewesen aber vielleicht waren es auch nur 15 kmh oder weniger weil der Tacho noch 4 kmh abweicht und wenn ich Glück habe vllt dann bei 69 war also minus die 4 Toleranz dann bei 65 und somit "nur" 15 kmh drüber. Kann es da ein Fahrverbot geben? Habe einen ähnlichen Fall gelesen und da wurde Fahrverbot erteilt weil es bei einer Probefahrt passierte und man da besonders auf alles achten müsse
5 Antworten
ich glaube Tacho zeigte 70 an. Also Maximal 20 bis 25 kmh zu schnell gewesen aber vielleicht waren es auch nur 15 kmh oder weniger weil der Tacho noch 4 kmh abweicht und wenn ich Glück habe vllt dann bei 69 war also minus die 4 Toleranz dann bei 65 und somit "nur" 15 kmh drüber.
das lässt zuviel Spielraum
wenn der Händler alles akribisch notiert hat, und das auch nachweisen kann, ergeht der Bussgeldbescheid gegen dich. was kommt, kannst da ablesen: Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeldkatalog 2022 (bussgeldkataloge.de)
Ich habe dem Händler auch direkt ehrlicherweise gesagt das ich geblitzt wurde
Habe einen ähnlichen Fall gelesen und da wurde Fahrverbot erteilt weil es bei einer Probefahrt passierte und man da besonders auf alles achten müsse
Das ist Humbug. Du hast dich immer an die StVO zu halten, egal ob Probefahrt oder nicht. Da gibt es keine Sonderregelung.
Bei 26 - 30 km/h mehr als erlaubt gibt es nur dann ein Fahrverbot, wenn es der zweite Geschwindigkeitsverstoß mit mehr als 25 km/h Überschreitung innerhalb von 12 Monaten war. Ab 31 km/h Überschreitung gibt es immer ein Fahrverbot.
Von den ~70km/h kannst du ungefähr 4 vom Auto und 3 vom Blitzer Toleranz abziehen. Du wirst wahrscheinlich ungefähr +13km/h zu viel haben und landest damit bei einem Buẞgeld von 50€.
Niemand wird sich bei diesem Verstoß die Mühe machen einen Zettel auszufüllen und kontrollieren. Diese werden mittlerweile automatisch gefertigt und ledeglich in die Post geschmissen.
Der Händler wird die Strafe bekommen und dich dafür in die Verantwortung ziehen. Entweder er ist freundlich und bittet dich die Strafe zu zahlen oder er informiert die Behörde und du bekommst die Quittung.
Wie auch immer das jetzt abläuft: Du hast bis auf 50€ Verlust nichts zu befürchten.
Das hat er gemacht, um Zeit und Bürokratie zu sparen. Anscheinend wird er es der Behörde mitteilen, dass du der Fahrer warst und dementsprechend wird der Brief direkt zu dir nach Hause wandern und nicht erst zum Autohaus.
Ein kurzer Telefonat des Händlers mit der Behörde und fertig. Würde ich an seiner Stelle auch nicht anders machen, wenn du es mir schon offen und ehrlich mitteilst, dass du geblitzt worden bist.
Aber du brauchst dir eigentlich keine Sorgen zu machen. Du bist aus der Probezeit raus und mit Abzug der Toleranz, vorrausgesetzt du bist wirklich ~70km/h gefahren, bei ungefähr +15km/h drüber. Also 50€ Strafe.
Ist zwar ärgerlich, aber kein Weltuntergang, wenn es bisher deine erste und vorerst letzte Strafe sein sollte.
In dem Falle würde er die Behörde informieren und man würde eine Suchaktion starten zum Blitzerbild. Die Behörde hätte 6 Monate Zeit um dich zu identifizieren, bis man es fallen lässt.
Wenn du Pech hast und die Behörde es innerhalb der 6 Monate findet bekommst du halt dementsprechend ein Brief. Vermutlich fallen dann auch noch extrakosten an, wegen dem Arbeitsaufwand dich zu identifizieren. Theoretisch könnte man dann sogar von Fahrerflucht sprechen und dir zusätzlich dazu eine Strafe anhängen. – Allerdings ist das nur meine Vermutung was passieren würde. Ich befasse mich nicht damit, weil es mich nicht betrifft.
Du hast alles richtig gemacht. Zahl die 50€ und gut ist das Thema :)
Es ist nicht relevant,ob Du auf einer Probefahrt gewesen bist.
Es ist grundsätzlich von fahrlässigem Geschwindigkeitverstoß auszugehen.
Unterhalb von 26km / h Überschreitung ( nach Toleranzabzug von meist 3 km/ h )
kann kein Fahrverbot verhängt werden.
Eine Ausnahme bestünde,wenn die Bußgeldstelle feststellte,das Du mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem kurzem Zeitraum begangen hast,bzw.hier die Vorwürfe erhoben wurden und Du jeweils den Rechtsweg ( Einspruch / Gerichtsentscheid ) beschritten hast.
Das wäre dann eine beharrliche bzw.vorsätzliche Tat,die gesondert bewertet würde.( Ausnahme )
Wenn er in der Probezeit in einem kurzen Zeitraum öfter geblitzt worden wäre, wäre er sehr wahrscheinlich nicht dazu gekommen auf der Probefahrt geblitzt zu werden.
... Dezent unnötige Antwort.
Für Dich.Die letzten Wochen und Monate ,nach der Probezeit können hier genau entscheidend sein.Ich habe es auch als Ausnahmetatbestand klassifiziert.
Huhu,
Fahrverbot normal nicht aber evtl noch ne Servicegebühr vom Autohaus.
Grüße Anna
Wieso denn eine Servicegebühr? Und wie hoch soll sowas sein?
Habe dem Händler direkt gesagt das ich geblitzt wurde und der hat daraufhin ein Foto von meinem Führerschein gemacht