Schönen Bußgeld mit Fahrvebot erhalten?
Ich zittiere: ,,Sollten Sie den Führerschein vor Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) abgeben wollen, ist Folgendes zu beachten:
Senden Sie, zusammen mit Ihrem Führerschein, nachstehende unterschriebene Rechtsmittelverzichtserklärung, an die Adresse Landeshauptstadt Musterstadt, Mustermannstraße 5, 22222 Mustermannstadt, alternativ nutzen Sie den Fristenbriefkasten Musterstraße 4, 22221 Musterstadt.
Die Verbotsfrist beginnt dann mit dem Eingang des Führerscheines.“
Mehrere Fragen:
- Kann ich jetzt schon (Samstag) zahlen, und den Führerschein an einem anderen Tag abgeben? Gilt mein Verbot dann am selben Tag, da ich ja mit der Zahlung in einer Art zustimme?
- Sollte das Verbot somit eintreten, muss der Führerschein nicht direkt abgegeben werden? Gilt er dann ab Zahltag, oder ab Eingang bei der Behörde?
- Ist es legitim, seinen Führerschein per Post zu versenden? Oder lieber einen Termin telefonisch machen und vor Ort abgeben? Dauert das deutlich nicht länger? Woher weiß ich, ob dieser per Post ankam, oder ab wann das Verbot gültig wird?
- Wann weiss ich, wann ich Führerschein wieder abholen kann?
Und warum kam kein Anhörungsbogen? Ist mit dem Aufbauseminarbrief in Kürze zu rechnen?
1 Antwort
Kann ich jetzt schon (Samstag) zahlen, und den Führerschein an einem anderen Tag abgeben?
Ja, das Verbot gilt erst dann wenn du deinen Führerschein abgibst und auf Rechtsmittel verzichtest.
Ist es legitim, seinen Führerschein per Post zu versenden? Oder lieber einen Termin telefonisch machen und vor Ort abgeben?
Kannst du per post machen dann am besten per einschreiben, würde aber eher einen Termin machen.