Fahrverbot - Was tun?
Hallo.
Ich habe ein Fahrverbot seit dem 24.11.2019, dass einen Monat lang gilt.
Genauso habe ich in diesem Zusammenhang Bußgeld in Höhe von ca. 150€ zu bezahlen.
Folgende Situation:
Noch habe ich den Führerschein und fahre auch jeden Tag beruflich. Das Bußgeld habe ich nicht bezahlt.
Daher meine Frage:
Wenn ich meinen Führerschein abgeben sollte, bekomme ich ihn dann nur wieder, wenn ich das damit in Verbindung stehende Bußgeld bezahlt habe?
Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Ehrlich gesagt, sehe ich es nicht ein, hinterher um meinen Führerschein betteln zu müssen.
PS:
Einen Wiederspruch kann ich nicht mehr machen, der Bescheid ist wirksam.
Danke für Antwort.
15 Antworten
Naja Bußgeld ist bußgeldstelle sache und der Führerschein zur Polizei
Das Bußgeld hat mit dem Fahrverbot nix zu tun. Zwangsmittel, um ein Bußgeld beizutreiben, sieht das Gesetz zwar vor (bis hin zur Erzwingungshaft), ein weiteres Fahrverbot oder eine Verlängerung des Fahrverbots gehört aber nicht dazu.
Das stimmt, aber ohne das Bußgeld zu zahlen bekommt er die FE auch nicht wieder.
Du solltest schnellstmöglich Deinen Führerscheinn abgeben!!!
Auch wenn Du ihn noch hast, ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis!!! Und Du verl#ngerst selber Deine Frist!
Wenn die dich beim Fahren erwischen, dann kann das Gefängnis oder ein saftiges Bußgeld kosten.
Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Ich habe ein Fahrverbot seit dem 24.11.2019, dass einen Monat lang gilt.
Dann muss die FE auch taggenau abgegeben werden.
Noch habe ich den Führerschein
Keine Sorge - es wird in den nächsten Tagen die Polizei resp. das zuständige Ordnungsamt bei dir vorfahren, und die FE beschlagnahmen. Die Sperre wird dadurch nicht kürzer, sondern beginnt mit dem Tag der Beschlagnahmung erst zu laufen.
und fahre auch jeden Tag beruflich.
Das ist eine Straftat (Fahren ohne FE), und mit Geldstrafe resp. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt.
Das Bußgeld habe ich nicht bezahlt.
Dann droht dir nicht nur ein weiteres Verfahren, sondern auch noch gleich der GerV.
Wenn ich meinen Führerschein abgeben sollte, bekomme ich ihn dann nur wieder, wenn ich das damit in Verbindung stehende Bußgeld bezahlt habe?
Ja. M.E. muss man den Zahlbeleg zur Abhlung mitbringen.
Ehrlich gesagt, sehe ich es nicht ein, hinterher um meinen Führerschein betteln zu müssen.
Ob du das einsiehst oder nicht, interessiert genau niemanden.
Nicht möglich sondern nur so machbar. Erst mit der Zahlung wird ja die ganze kacke akzeptiert
Nein, du musst das Bußgeld bereits bezahlt haben um den Lappen überhaupt abgeben zu können.