E-scooter Versicherung erloschen?
Hallo alle zusammen Ich glaub ich fall vom Glauben ab bin neulich mit meinem E-scooter gefahren und voll verpeilt das ein neues Quartal ist wie der Zufall so spielt hat mich natürlich die Polizei vom Bock runter gezogen,Papierkram ist eingetroffen Ende vom Lied Straftat wird mit 3200€ von mir gefordert bin ich jetzt im falschen Film oder ist das rechtens im Netz find ich immer wider nur eine Ordnungswidrigkeit bis zu 50€ das war das erste und das letzte Mal bei mir ,könnte da mir jemand bitte Licht ins dunkle bringen ich wäre für konstruktive Aussagen sehr verbunden ich danke schon Mal im voraus.
4 Antworten
im Netz find ich immer wider nur eine Ordnungswidrigkeit bis zu 50€
Das liegt daran, dass der Großteil des Netzes nicht zwischen dem Fahren ohne Versicherungsplakette und dem Fahren ohne bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag unterscheiden kann.
§30 PflVG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht oder
2. entgegen § 6 Absatz 4 einen dort genannten Gebrauch gestattet.
(4) Fahrzeuge, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden, wenn sie dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehören.
gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), stellt das Fahren ohne gültige Versicherung eine Straftat da, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem jahr geandet wird. Passt also
Wie schon geschrieben wurde, hast Du gegen § 6 PflVG verstoßen, eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Hier geht es auch nicht um ein "neues Quartal". Der Versicherungsvertrag für diese Fahrzeuge mit Versicherungsplakette (e-Scooter, Mofa, Kleinkraftrad) endet immer mit dem Ablauf des Februar. Dann muss ein neuer Vertrag abgeschlossen und die Plakette für das neue Versicherungsjahr montiert werden. Das muss man dann schon wissen, wenn man mit so etwas unterwegs ist.
Das Fahren eines E-Scooters, ohne dass überhaupt ein Versicherungsschutz besteht, stellt eine Straftat dar.
Darin liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§§ 1, 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz), der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird.
Die Strafe kann sich verringern auf eine Geldstrafe bis maximal 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, wenn die Tat nur fahrlässig begangen wird.