E-scooter Versicherung erloschen?

4 Antworten

im Netz find ich immer wider nur eine Ordnungswidrigkeit bis zu 50€

Das liegt daran, dass der Großteil des Netzes nicht zwischen dem Fahren ohne Versicherungsplakette und dem Fahren ohne bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag unterscheiden kann.

§30 PflVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht oder
2. entgegen § 6 Absatz 4 einen dort genannten Gebrauch gestattet.
(4) Fahrzeuge, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden, wenn sie dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehören.

gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), stellt das Fahren ohne gültige Versicherung eine Straftat da, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem jahr geandet wird. Passt also


Wie schon geschrieben wurde, hast Du gegen § 6 PflVG verstoßen, eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Hier geht es auch nicht um ein "neues Quartal". Der Versicherungsvertrag für diese Fahrzeuge mit Versicherungsplakette (e-Scooter, Mofa, Kleinkraftrad) endet immer mit dem Ablauf des Februar. Dann muss ein neuer Vertrag abgeschlossen und die Plakette für das neue Versicherungsjahr montiert werden. Das muss man dann schon wissen, wenn man mit so etwas unterwegs ist.

Das Fahren eines E-Scooters, ohne dass überhaupt ein Versicherungsschutz besteht, stellt eine Straftat dar. 

Darin liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§§ 1, 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz), der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird. 

Die Strafe kann sich verringern auf eine Geldstrafe bis maximal 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, wenn die Tat nur fahrlässig begangen wird.