Sonderrechte E-Scooter?

3 Antworten

Als Feuerwehrmann im Einsatz steht Dir die Inanspruchnahme von Sonderrechten zu, sofern dies zur Erfüllung des hoheitlichen Zwecks unbedingt notwendig ist. Sonderrechte sind personengebunden... sie haben nichts mit dem Fahrzeug zu tun und auch nichts mit irgendeiner Art Kennzeichnung (Blaulicht, Signalhorn, Dachaufsetzer, ...). D.h., ein Privat-Pkw mit Dachaufsetzer darf dasselbe wie

Insofern könntest Du auch mit dem E-Scooter Sonderrechte in Anspruch nehmen wobei mir gerade nicht einfallen will, wie diese mit einem E-Scooter aussehen würden. Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Parken im Halteverbot usw. dürften ja, anders als mit dem Auto, mit dem Scooter keine Rolle spielen.

Vorstellen könnte ich mir beispielsweise das Fahren mit dem Scooter durch eine Straße (Fußgängerzone?), wo Fahrräder, Scooter usw. eigentlich zu schieben sind.

Allerdings hast Du eben keine Wegerechte - d.h., andere Menschen müssen Dir keinen Platz machen oder Vorfahrt gewähren. Und bei der Inanspruchnahme der Sonderrechte darfst Du halt niemanden gefährden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Da aufgrund der geringen Geschwindigkeit sowieso kaum ein Tempolimit überschritten werden kann, ist dies für dich irrelevant. Ein Dachaufsetzer hat auch rechtlich nichts mit Sonderrechten zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Als E-Scooter Fahrer ist das Thema für dich irrelevant. Dachaufsetzer haben rechtlich keinerlei Bedeutung. Sonderrechte hast du theoretisch, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20km/h ist das aber ebenfalls kein Thema für dich.

Woher ich das weiß:Hobby – Freiwilliger Feuerwehrmann